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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Schriftstück über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A) öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 111467-1000-001) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Stückländereien“, Gemarkung Freienhagen, Flur 7, Flurstück 6/0

Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:

Mohammad Reza Montazer, Carl-Roth-Straße 3, 97877 Wertheim

Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.

Durch die öffentliche Zustellung des oben genannten Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck

Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck

Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106

Waldeck, den 23.03.2026
Gez. Havel, Bürgermeister