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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nationalparkstadt Waldeck

Der Bürgermeister

Am Rathaus 1

34513 Waldeck

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Herrn Mohamad Khalil

Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Schriftstück über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Kanalgebühren, Grundgebühr Abwasser und Niederschlagswassergebühren) öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 282243-1000-001) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“

Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:

Mohamad Khalil, Südstraße 3, 34513 Waldeck

Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.

Durch die öffentliche Zustellung des oben genannten Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck

Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck

Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106

Waldeck, den 23.03.2026
Gez. Havel, Bürgermeister

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Frau Bozhidara Georgieva

Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Schriftstück über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B) öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort der oben Genannten unbekannt ist.

Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 282522-1000-001) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Hainbuchenweg, Stadtteil Freienhagen, Flur 8, Flst. 12/1“

Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:

Bozhidara Georgieva, Massenhäuser Straße 7, 34519 Diemelsee

Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt der Empfängerin ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt der Empfängerin kann nicht festgestellt werden.

Durch die öffentliche Zustellung des oben genannten Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck

Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck

Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106

Waldeck, den 23.03.2026
Gez. Havel, Bürgermeister

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Herrn Rüdiger Held

Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgende Schriftstücke über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Kanalgebühren, Grundgebühr Abwasser, Niederschlagswasser und Müllgebühren) öffentlich zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 113720-1000-001) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Abelauf 2“

Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeiche 113720-1000-002) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „unbebautes Grundstück Waldeck, Am Winkelchen, Flur 2, Flurstück 108/1“

Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:

Rüdiger Held, Abelauf 2, 34513 Waldeck

Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.

Durch die öffentliche Zustellung der oben genannten Bescheide können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Die Bescheide gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die Bescheide bestandskräftig.

Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck

Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck

Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106

Waldeck, den 23.03.2026
Gez. Havel, Bürgermeister