Der Bürgermeister
Am Rathaus 1
34513 Waldeck
Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Schriftstück über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Kanalgebühren, Grundgebühr Abwasser und Niederschlagswassergebühren) öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 282243-1000-001) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“
Mohamad Khalil, Südstraße 3, 34513 Waldeck
Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.
Durch die öffentliche Zustellung des oben genannten Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck
Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck
Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106
Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Schriftstück über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B) öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort der oben Genannten unbekannt ist.
Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 282522-1000-001) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Hainbuchenweg, Stadtteil Freienhagen, Flur 8, Flst. 12/1“
Bozhidara Georgieva, Massenhäuser Straße 7, 34519 Diemelsee
Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt der Empfängerin ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt der Empfängerin kann nicht festgestellt werden.
Durch die öffentliche Zustellung des oben genannten Bescheides können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck
Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck
Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106
Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgende Schriftstücke über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Kanalgebühren, Grundgebühr Abwasser, Niederschlagswasser und Müllgebühren) öffentlich zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.
Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeichen 113720-1000-001) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Abelauf 2“
Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 21.01.2026 (Kassenzeiche 113720-1000-002) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „unbebautes Grundstück Waldeck, Am Winkelchen, Flur 2, Flurstück 108/1“
Rüdiger Held, Abelauf 2, 34513 Waldeck
Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.
Durch die öffentliche Zustellung der oben genannten Bescheide können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Die Bescheide gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die Bescheide bestandskräftig.
Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck
Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck
Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106