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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Kommunalwahl am 15.03.2026

Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck

-Feststellung der Gemeindewahlleiterin gem. § 34 des Hessischen

Kommunalwahlgesetzes (KWG)-

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Herr Philipp Hankel (CDU)

Herr Martin Dezimbalka (CDU)

Herr Markus Schaller (SPD)

Herr Bruno Arlt (Grüne)

Frau Annalena Emmeluth (FWG)

sind von der Stadtverordnetenversammlung am 16.04.2026 als ehrenamtliche Mitglieder des Magistrates gewählt worden und haben gemäß § 33 des Kommunalwahlgesetzes auf ihr Mandat als Stadtverordnete verzichtet. 

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich das Ausscheiden der bisherigen genannten Vertreter fest. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.

Ich stelle daher fest, dass folgende Bewerber als Stadtverordnete nachrücken:

Herr Philipp Henry, Eichhagenstr. 2, 34513 Waldeck, Stadtteil Freienhagen, CDU

Herr Stefan Döhring, Windhagen 22, 34513 Waldeck-Netze, CDU

Herr Marvin Broquet, Schadehausweg 1, 34513 Waldeck-Stadtteil Waldeck, SPD

Frau Sigrid Wittwer, Warteweg 34, 34513 Waldeck, Stadtteil Sachsenhausen, Grüne

Herr Martin Germann, Ostring 37, 34513 Waldeck, Stadtteil Waldeck, FWG

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt

Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen. 

34513 Waldeck, den 20.04.2026
gez. Dagmar Lohaus
Gemeindewahlleiter

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 20.04.2026 öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.