Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 83, 88) in Verbindung mit §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Verbandsversammlung am 17.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 426.800,00 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -424.350,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.450,00 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf | 0,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
| mit einem Überschuss von | 2.450,00 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 92.650,00 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.000,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -2.000,00 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.000,00 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -90.000,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -88.000,00 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 2.650,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 wird auf 390.000,00 EUR festgesetzt. Sie ist aufgrund des §20 der Verbandssatzung von den Mitgliedern wie folgt aufzubringen:
Waldeck zu 41,0% (159.900,00 EUR)
Korbach zu 59,0% (230.100,00 EUR)
Die Verbandsumlage ist je zur Hälfte fällig am 15.06. und 15.11.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2, und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich dem Zweckverband Werbetal in Waldeck gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaften (KGG) in Verbindung mit §§103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Genehmigung
| 1. | Zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Werbetal für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
| 2.000 € | |
| (in Worten: Zweitausend Euro) | |
| 2. | zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von |
| 20.000 € | |
| (in Worten: Zwanzigtausend Euro) | |
Der Haushaltsplan wurde zur Einsichtnahme auf der Homepage der Nationalparkstadt Waldeck (www.waldeck-stadt.de) veröffentlicht.
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 24.04.2026 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.