Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 19.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 23.827.290,00 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 24.089.150,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -261.860,00 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 500,00 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf | 0,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 500,00 EUR |
| mit einem Fehlbetrag von | 261.360,00 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.263.150,00 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.317.050,00 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.154.950,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -3.837.900,00 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.837.900,00 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.670.950,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.166.950,00 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag des Haushaltsjahres von | 407.800,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.837.900,00 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.030.000,00 Euro festgesetzt. Diese teilen sich wie folgt auf:
| Haushaltsjahr | Beschreibung | Betrag |
| 2027 | Umbau Bauhof | 500.000,00 |
| 2027 | Umbau Rathaus Sachsenhausen | 1.500.000,00 |
| 2027 | Wasserleitung Naumburger Straße | 390.000,00 |
| 2027 | Abwasserleitung Naumburger Straße | 500.000,00 |
| 2027 | Ausbau Naumburger Straße | 140.000,00 |
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a. | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 332 v.H. | |
| b. | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 19.02.2026 beschlossene Stellenplan.
Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 gemäß §§ 94 ff. HGO in der Zeit vom 05.01.2026 bis einschließlich 13.01.2026 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 19.12.2025 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025 vorgelegt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
| 1. | zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
| 3.837.900 € | |
| (in Worten: Dreimillionenachthundertsiebenunddreißigtausendneunhundert Euro) | |
| gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung, | |
| 2. | zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 3.030.000 € | |
| (in Worten: Dreimillionendreißigtausend Euro) | |
| gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung, | |
| 3. | zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von |
| 2.000.000 € | |
| (in Worten: Zweimillionen Euro) | |
| gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung. | |
Der Haushaltsplan kann auf der Homepage der Nationalparkstadt Waldeck „waldeck-stadt.de“ unter der Rubrik „Rathaus“ eingesehen werden.
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 24.04.2026 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.