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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 18/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Jeder Bürger hat die Möglichkeit seine persönlichen Daten in der Einwohnermeldedatei für bestimmte Auskunftsarten sperren zu lassen:

- Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

(nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)

- Übermittlungssperre zur Auskunft an Adressbuchverlage

(nach § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG)

- Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

(nach § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG)

- Übermittlungssperre bei Alters- oder Ehejubiläen

(nach § 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG)

Wir weisen darauf hin, dass die Sperre in schriftlicher Form erfolgen muss.

Zuständiges Amt: Einwohnermeldeamt - Nationalparkstadt Waldeck

Ansprechpartner:

Vogelgesang, Angela 05634/709-12

Drews, Lilli 05634/709-41