Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Winter steht vor der Tür und es „ruft“ der Schneeschieber und das Streusalz!
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig, um einen geeigneten Vorrat, um Ihre Flächen eis- und schneefrei zu halten.
Kurze Erklärung zur Winterdienstpflicht bei Straßen mit nur einem Gehweg:
Ab 01.01.2025 – 31.12.2025
Der Zuständigkeitsbereich befindet sich derzeit bei dem Grundstücksbesitzer/-eigentümer auf der gegenüberliegenden Straßenseite, dort wo sich der Gehweg nicht befindet.
Ab 01.01.2026
Befindet sich die Räumpflicht wieder bei den Straßenanliegern mit Gehweg.
Die für den Winterdienst bestehenden Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sind bei Schneefall bzw. Eisglätte unverzüglich durchzuführen.