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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

am Freitag, 13.12.2024, Gasthof Kleppe, Sachsenhausen

Sitzungsbeginn: 19:03 Uhr

Stadtverordnetenvorsteherin Berthold begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

Tagesordnung:

1.

Kleine Anfragen

2.

Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 12.11.2024

3.

Bericht aus dem Magistrat

4.

Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters der Nationalparkstadt Waldeck am 27.10.2024

5.

Geprüfter Jahresabschluss 2011

Entlastungsbeschluss gemäß § 114 HGO durch die Stadtverordnetenversammlung

6.

Geprüfter Jahresabschluss 2012

Entlastungsbeschluss gemäß § 114 HGO durch die Stadtverordnetenversammlung

7.

Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans zur 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Halbinsel Scheid", Stadtteil Nieder-Werbe der Nationalparkstadt Waldeck

8.

Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

9.

Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025

10.

Verschiedenes

Zu Punkt 1.:

Kleine Anfragen

Es liegen keine Kleinen Anfragen vor.

Zu Punkt 2.:

Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 12.11.2024

Das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 12.11.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Zu Punkt 3.:

Bericht aus dem Magistrat

Bürgermeister Vollbracht berichtet aus dem Magistrat wie folgt:

Allgemein:

  • Mit Bescheid vom 07.11.2024, eingegangen am 20.11.2024, ist jetzt die Mittelbewilligung für das Jahr 2024 im Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren erfolgt. Anerkannt wurde vom Fördermittelgeber ein förderfähiges Gesamtvolumen in Höhe von 1.200.000,00 EUR. Zur Durchführung der Maßnahmen wurden dafür Städtebaufördermittel in Höhe von 800.000,00 EUR bewilligt. Die Förderquote beträgt demnach 66,67 %. Beantragt waren Maßnahmen mit einem förderfähigen Gesamtvolumen in Höhe von 2.370.000,00 EUR.
  • Der Magistrat hat im Zuge der Offenlegung des Regionalplans Nordosthessen eine Stellungnahme zu der Einwohnerentwicklung, den wesentlichen Strukturelementen und deren prognostizierter Entwicklung abgegeben.
  • Aufgrund der komplexen Thematik bzgl. der geplanten Errichtung eines Umspannwerkes in der Gemarkung Netze hat der Magistrat die Fachkanzlei Lenz & Johlen, Köln, mit einer juristischen Bewertung der Sachlage beauftragt.

Bautenstandsbericht:

Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

Projekt Machbarkeitsstudie Rathaus

Zurzeit wird die Schadenanalyse für das Rathaus vorbereitet und ein Brandschutzkonzept ausgearbeitet. Dazu erfolgen denkmalrechtliche Abstimmungen. Eine Förderzusage für Erweiterung der Machbarkeitsstudie ist erfolgt.

Friedhof Dehringhausen

Derzeit erfolgt der Wegebau, eine Fertigstellung wird in der 51. KW erwartet.

Friedhofskapelle Waldeck -

Derzeit erfolgen Anstricharbeiten, eine Fertigstellung wird in der 51. KW erwartet.

Fraktionsvorsitzender Merhof bittet darum, die Stellungnahme des Magistrates zum Regionalplan an die Stadtverordneten zu verteilen.

Dies wird von Bürgermeister Vollbracht zugesagt.

Zu Punkt 4.

VL-235/2024

Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters der Nationalparkstadt Waldeck am 27.10.2024

Sachdarstellung:

Der Wahlausschuss der Nationalparkstadt Waldeck hat in der öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 die Wahlunterlagen zur Direktwahl des Bürgermeisters geprüft und nachstehendes endgültiges Wahlergebnis festgestellt:

1. Zahl der Wahlberechtigten:

5.694

2. Zahl der Wählerinnen und Wähler

3.555

3. Zahl der gültigen Stimmen

3.537

4. Zahl der ungültigen Stimmen

18

Die Zahl der gültigen Stimmen verteilt sich auf die beiden Wahlvorschläge wie folgt:

Wahlvorschlag Nr.

Name des Bewerbers

Stimmen

Stimmenanteil in %

1

Jürgen Vollbracht

831

23,49 %

2

Nicolas Havel

2.706

76,51 %

Der Wahlausschuss hat daher bekanntgemacht, dass Herr Nicolas Havel als Bürgermeister der Nationalparkstadt Waldeck gewählt wurde. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl binnen der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses wurden nicht erhoben. Gem. § 50 des Hess. Kommunalwahlgesetzes hat die Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner berichtet aus dem Ausschuss und teilt das Abstimmungsergebnis mit.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 50 des Hess. Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters der Nationalparkstadt Waldeck am 27.10.2024.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt

Zu Punkt 5.

VL-227/2024

Geprüfter Jahresabschluss 2011

Entlastungsbeschluss gemäß § 114 HGO durch die Stadtverordnetenversammlung

Sachdarstellung:

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011, bestehend aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang und den Rechenschaftsbericht, ist durch die Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg erfolgt und mit der Ausfertigung des Schlussberichtes am 06.08.2024 abgeschlossen.

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt hat der Magistrat gemäß § 113 HGO den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt sodann gemäß § 114 HGO über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss, zusammengefassten Jahresabschluss und Gesamtabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrates. Verweigert die Stadtverordnetenversammlung die Entlastung oder spricht sie die Entlastung mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Der Beschluss über den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Gesamtabschluss sowie die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss, der zusammengefasste Jahresabschluss und der Gesamtabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Beschluss nach Satz 1 ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Revision kommt abschließend zu folgendem Ergebnis:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 entspricht nach Beurteilung der Revision nur teilweise den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags- und Finanzlage der Nationalparkstadt Waldeck, nicht jedoch der Vermögenslage.

Der Rechenschaftsbericht steht im Wesentlichen in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt ein tatsächliches Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Abwicklung der Haushaltwirtschaft erfolgte im Haushaltsjahr 2011 nur teilweise entsprechend den rechtlichen Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechtes, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

Die Prüfung hat seitens der Revision insbesondere zu folgenden Einwendungen geführt:

Der Erwerb eines Grundstückes führte zu haushaltsrechtlich nicht legitimierten Mehrauszahlungen in Höhe von 915,8 TEUR.

Das Belegwesen war im Berichtsjahr nur teilweise geordnet.

Die Vermögensrechnung zum 31.12.2011 weicht im Bereich des Anlagevermögens um 7.483,5TEUR und im Bereich der Sonderposten um 228,6 TEUR von der nicht integrierten Anlagebuch-haltung ab.

Das anteilige Eigenkapital an der Waldeckischen Domanialverwaltung in Höhe von 5.329 TEUR wurde nicht bilanziert; auch wenn dies im Berichtsjahr rechtlich nicht zu beanstanden war, wird das Anlagevermögen wirtschaftlich betrachtet entsprechend zu niedrig ausgewiesen.

Verbindlichkeiten und Forderungen in Höhe von 1.165,8 TEUR sind jeweils zu hoch ausgewiesen. Weitere Forderungen von 570,0 TEUR konnten nicht verifiziert werden.

Bilanzierte Forderungen in Höhe von 66,6 TEUR konnten nicht aufgeklärt werden.

Bilanzierte Verbindlichkeiten in Höhe von 1.566,7 TEUR konnten nicht aufgeklärt werden.

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Fraktionsvorsitzender Schanner betont, dass sich die Stadtverordneten aufgrund der gravierenden Anmerkungen der Revision zu den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 sehr schwer mit einer Beschlussfassung getan hätten.

Fraktionsvorsitzender Merhof ergänzt, dass es sich bei den Prüfberichten um ein „Muster ohne Wert“ handele, da kein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Jahresabschlüssen und den Prüfberichten bestehe. Die Revision benötige einen viel zu langen Zeitraum, um die Prüfberichte zu erstellen.

Stadtverordneter Jürgen Staude gibt für die SPD-Fraktion ebenfalls eine Stellungnahme ab.

Beschluss:

a)

Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der Nationalparkstadt Waldeck als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 – bestehend aus der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht - wird beschlossen.

b)

Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt

Zu Punkt 6.

VL-229/2024

Geprüfter Jahresabschluss 2012

Entlastungsbeschluss gemäß § 114 HGO durch die Stadtverordnetenversammlung

Sachdarstellung:

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012, bestehend aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang und den Rechenschaftsbericht, ist durch die Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg erfolgt und mit der Ausfertigung des Schlussberichtes am 16.10.2024 abgeschlossen.

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt hat der Magistrat gemäß § 113 HGO den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt sodann gemäß § 114 HGO über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss, zusammengefassten Jahresabschluss und Gesamtabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrates. Verweigert die Stadtverordnetenversammlung die Entlastung oder spricht sie die Entlastung mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Der Beschluss über den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Gesamtabschluss sowie die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss, der zusammengefasste Jahresabschluss und der Gesamtabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Beschluss nach Satz 1 ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Revision kommt abschließend zu folgendem Ergebnis:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 entspricht nach Beurteilung der Revision nur teilweise den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags- und Finanzlage der Nationalparkstadt Waldeck, nicht jedoch der Vermögenslage.

Der Rechenschaftsbericht steht im Wesentlichen in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt im Wesentlichen ein tatsächliches Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Abwicklung der Haushaltwirtschaft erfolgte im Haushaltsjahr 2012 nur teilweise entsprechend der rechtlichen Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechtes, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

Die Prüfung hat seitens der Revision insbesondere zu folgenden Einwendungen geführt:

Die Aufnahme langfristiger Kredite in Höhe von 425,6 TEUR war nicht zulässig.

Die Fortschreibung der Haushaltsansätze ist im Umfang von 1.146,4 TEUR unterblieben.

Es ergaben sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 588,8 TEUR, die haushaltsrechtlich nicht legitimiert waren.

Die Übertragung von investiven Haushaltsermächtigungen in das Folgejahr erfolgte um den Betrag von 459,8 TEUR zu hoch.

Es war eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Die Vermögensrechnung weicht im Bereich des Anlagevermögens um -537,4 TEUR und im Bereich der Sonderposten um 529,4 TEUR von der nicht integrierten Anlagenbuchhaltung ab.

Das anteilige Eigenkapital an der Waldeckischen Domanialverwaltung in Höhe von 5.329TEUR wurde nicht bilanziert; auch wenn dies im Berichtsjahr rechtlich nicht zu beanstanden war, wird das Anlagevermögen wirtschaftlich betrachtet entsprechend zu niedrig ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten wurden jeweils im Umfang von 1.102,0 TEUR zu hoch ausgewiesen.

Forderungen in Höhe von 100,1 TEUR und Verbindlichkeiten in Höhe von 809,8 TEUR konnten nicht aufgeklärt werden.

Das ordentliche Jahresergebnis wurde um 20,2 TEUR zu hoch ausgewiesen.

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Beschluss:

a)

Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Nationalparkstadt Waldeck als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 – bestehend aus der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht - wird beschlossen.

b)

Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt

Zu Punkt 7.

VL-217/2024

Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans zur 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Halbinsel Scheid", Stadtteil Nieder-Werbe der Nationalparkstadt Waldeck

Sachdarstellung:

Aufgrund der geplanten Setzung des Neubaus befindet sich ein Anteil von rund der Hälfte der geplanten Grundfläche des Gebäudes außerhalb der zeichnerisch festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Mit der Umsetzung der Planung ist auch eine zusätzliche Fällung von drei Bäumen erforderlich.

Die zusätzlich zu fällenden Bäume sind gemäß dem rechtsgültigen Bebauungsplan jedoch als zu erhaltende Bäume festgesetzt.

Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die zeichnerische Festsetzung zur Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Festsetzung zum Erhalt von Bäumen stellen jedoch Grundzüge der Planung dar. Der Bebauungsplan zur 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ ist aus diesem Grund für seinen nördlichen Teilbereich aufzuheben und durch die neu aufzustellende 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ zu ersetzen.

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Beschluss:

Der räumliche Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 umfasst einen Teilbereich der 11. Änderung des Ursprungsbebauungsplans. Der im Jahr 2017 zur Rechtskraft erlangte Bebauungsplan zur 11. Änderung weist die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches gem. § 10 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet „Erholung und Wohnen“ aus. Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung bleiben mit der 15. Änderung des Bebauungsplans unberührt. Mit der 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ sollen die zeichnerisch festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen mit der Bezeichnung SEW 1 und SEW 2 in ihren Abgrenzungen geändert werden. Auf der Grundlage der bisher rechtsgültigen 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 verfügt die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche S-EW 2 über einen Flächenumfang von 400 qm. Innerhalb dieser Flächen befindet sich auch ein Bestandsgebäude mit einem Flächenumfang von 123 qm. Mit der 1. Änderung soll die überbaubare Grundstücksfläche S-EW 2 auf das notwendige Maß zur planungsrechtlichen Sicherung des Bestandsgebäudes um rund die Hälfte der Fläche reduziert werden.

Die im Norden des Geltungsbereichs verortete überbaubare Grundstücksfläche S-EW 1 soll im Gegenzug hierzu in ihrer räumlichen Lage und bezogen auf die Flächengröße verändert werden, der Flächenumfang wird um rund 100 qm erweitert, um einen zunächst innerhalb des S-EW 2 geplanten Neubau nun hier errichten zu können. Die Veränderungen der Lage und Abmessungen der überbaubaren Grundstücksflächen S-EW 1 und S-EW 2 nehmen auch Einfluss auf den zum Erhalt festgesetzten Baumbestand.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt der Nationalparkstadt Waldeck – den Waldecker Nachrichten - ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt

Zu Punkt 8.

VL-220/2024 1. Ergänzung

Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Sachdarstellung:

Grund- und Gewerbesteuer sind für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Der Zuwachs in der finanziellen Leistungsfähigkeit kann von den Kommunen selbst forciert werden, da die Städte und Gemeinden Ihre Hebesätze selbst festlegen können.

Derzeit gelten für die Stadt Waldeck folgende Hebesätze:

Grundsteuer A:

410 %

Grundsteuer B:

440 %

Gewerbesteuer:

380 %

Mit Blick auf die Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 empfiehlt der Hessische Städte- und Gemeindebund dringend den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025.

Gemäß § 94 Abs. 2 Ziff. 3 HGO enthält die Haushaltssatzung die Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind. Auf Grund § 25 Abs. 2 HGO (für die Gewerbesteuer ergibt sich Gleiches aus § 16 Abs. 2 GewStG), den der Landesgesetzgeber nicht ausschließen kann, können die Hebesätze der Grundsteuer auch für mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge festgesetzt werden. Dies erfolgt durch eine Hebesatzsatzung, die für mehrere Haushaltsjahre gilt.

Aber Achtung: Mit Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Das bedeutet, dass die Kommunen nicht mehr gemäß § 99 Abs. 1 Ziff. 2 HGO die Steuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben können oder sich der bisher in einer Hebesatzsatzung festgesetzten Hebesätze bedienen können. Die Erhebung der Grundsteuer setzt jedoch eine wirksame Hebesatzfestsetzung voraus.

Damit die Kommunen daher zum Beginn des Jahres 2025 die auf den neuen Grund-steuermessbeträgen beruhende, rechtssichere Grundsteuerfestsetzungen verschicken können, empfiehlt es sich dringend, noch im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Hebesatzsatzung zu beschließen, in der zumindest – wenn die Haushaltsberatungen noch keine andere Hebesatzhöhe rechtfertigen – die jeweilige Hebesatzempfehlung des Landes umgesetzt wird.

Die Hessische Steuerverwaltung hat im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen auch für die Nationalparkstadt Waldeck eine Empfehlung für die aufkommensneutrale Festsetzung der Hebesätze betreffend der Grundsteuer A und B abgegeben.

Mit der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich als logische Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Werten die Steuerlast aufgrund der neuen Wertansätze gegenüber dem alten Recht ändern.

Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt der Stadt Waldeck (Amtlicher Gemeindeschlüssel: 635021) zur Erreichung der Aufkommensneutralität für das Kalenderjahr 2025 für die

Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 309,95, gerundet 310 %

und die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 236,22, gerundet 240 %.

Diese Hebesatzmitteilung hat Empfehlungscharakter und ist für die Städte und Gemeinden nicht verbindlich. Sie dient vor allem der Orientierung. Die Städte und Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich zustehenden Hebesatzautonomie in Abhängigkeit von ihrem Finanzbedarf eigenverantwortlich über die in ihrem Stadt- bzw. Gemeindegebiet geltenden Hebesätze und können deshalb von den Hebesatzempfehlungen abweichen.

Auch wenn aktuell der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreicht werden kann, sollte trotzdem der Empfehlung des Landes Hessen gefolgt werden, um die Bürger neben den bereits erfolgten Gebührenerhöhungen in den Gebührenhaushalten Wasser, Abwasser und Abfall nicht noch mehr zu belasten.

Eine Anpassung der Hebesätze sollte für das Haushaltsjahr 2026 vorbehalten werden, wenn verlässliche Zahlen und Auswirkungen aus der Grundsteuerreform vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen:

Voraussichtlich aufkommensneutrale Festsetzung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Finanzausschussvorsitzender Schanner merkt an, dass den Stadtverordneten eine Beschlussfassung auch zu diesem Tagesordnungspunkt sehr schwer gefallen sei und sie die Hebesätze nach regen Diskussionen entgegen dem Vorschlag des Magistrates in den Ausschusssitzungen neu festgesetzt hätten. Der Änderungsantrag hierzu lautet wie folgt:

- Hebesatz für Grundsteuer A:

= 332 %

- Hebesatz für Grundsteuer B:

= 365 %

- Hebesatz für Gewerbesteuer:

= 380 %

Die Fraktionsvorsitzenden Schanner, Merhof, Hamamiyeh Al-Homssi, Keller und Germann geben ihre Stellungnahmen zu diesem Tagesordnungspunkt ab.

Übereinstimmend üben die Fraktionsvorsitzenden Kritik an der Hessischen Landesregierung. Sie habe es unterlassen zu erklären, wie mit den Nivellierungssätzen weiter umgegangen werde. Eine nähere Angabe hierzu solle erst in 2026 erfolgen. Diese Verhalten stößt auf Unverständnis unter den Stadtverordneten. Man habe sich aber letztendlich unter allen Fraktionen auf die neuen Hebesätze einigen können.

Ein Dank ergeht an die Verwaltung für die Klärung von einzelnen Rückfragen aus den Ausschusssitzungen beim Landkreis und Regierungspräsidium.

Bürgermeister Vollbracht erläutert, warum der Magistrat die Anpassung der Hebesätze mit anderen Prozentsätzen vorgeschlagen habe. Es sei in diesem Jahr aufgrund verschiedener Faktoren besonders schwierig gewesen, den Haushalt für das neue Jahr aufzustellen. Er wirbt daher für ein gegenseitiges Verständnis.

Nach den Redebeiträgen wird über den Änderungsantrag aus den Ausschüssen zur Anpassung der Hebesätze abgestimmt.

- Hebesatz für Grundsteuer A:

= 332 %

- Hebesatz für Grundsteuer B:

= 365 %

- Hebesatz für Gewerbesteuer:

= 380 %

Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt

Zu Punkt 9.

VL-230/2024

Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025

Sachdarstellung:

Nach den Vorberatungen des Haushaltsentwurfes 2025 im Magistrat schließt der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit folgenden Beträgen ab:

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbetrag/Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.707.850,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.515.300,00 EUR

mit einem Saldo von

192.550,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag des Haushaltsjahres von

- 46.420,00 EUR

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Haushaltsplan

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen mit, dass insgesamt 28 Änderungsanträge eingereicht wurden. Lediglich 2 Änderungsanträge im Finanzausschuss und 1 Änderungsantrag im Bauausschuss seien nicht einstimmig beschlossen worden.

Für die einzelnen Fraktionen tragen die Fraktionsvorsitzenden Keller, Hamamiyeh Al-Homssi, Schanner, Germann und Merhof ihre ausführlichen Haushaltsreden vor. Sie gehen dabei kurz auf die welt- und innenpolitische Lage ein und erläutern einzelne Änderungsanträge zum Haushalt 2025.

Einig sind sich alle darin, dass der Demokratieförderung ein hoher Stellenwert eingeräumt werden müsse, um gegen die Gefahr durch Rechtsextremismus ein Zeichen zu setzen. Ein besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang an den Verein WAJUKU, der vor Kurzem die Woche der Demokratie in Waldeck ausgerichtet hat.

Übereinstimmend wird betont, dass eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Stadt Waldeck nur durch ein gutes und konstruktives Miteinander funktioniere und man mitunter auch Kompromisse eingehen müsse.

Sie schließen mit dem Dank an den Bürgermeister, den Magistrat, die Verwaltung, die Ortsbeiräte und die anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit und wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2025.

Anschließend wird über die Änderungsanträge einzeln abgestimmt.

Die Zusammenstellung der Änderungsanträge sowie der einzelnen Abstimmungen ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Nach Abstimmung der Änderungsanträge trägt Stadtverordnetenvorsteherin die Haushaltssatzung 2025 vor.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Haushaltsplan, aufgeteilt in Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten und dem Vorbericht, dem Stellenplan sowie dem Investitionsplan 2025 sowie der Finanzplanung der Haushaltsjahre bis 2028 zu.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt

Zu Punkt 10.:

Verschiedenes

Zu Punkt 10.1:

Anschreiben Sportkreis

Fraktionsvorsitzender Keller berichtet von einem Anschreiben vom Sportkreis an alle sporttreibenden Vereine, in dem Rechtsgrundlagen für eine Änderung der Vereinssatzungen mitgeteilt wurden.

Diese Rechtsgrundlagen sollen helfen, einen entsprechenden Passus in Vereinssatzungen aufzunehmen, damit ermöglicht wird, Mitglieder mit rechtsradikalem Gedankengut aus den Vereinen ausschließen zu können.

Zu Punkt 10.2:

MPS Sachsenhausen

Stadtverordneter Staude wirbt nach einem Besuch in der MPS Sachsenhausen bei allen Fraktionen für eine Initiative, die es ermöglicht, Kleinigkeiten, wie z. B. geringfügige Reparaturen, zu erledigen, um das Lernumfeld für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern.

Zu Punkt 10.3:

Edersee-Marketing GmbH

Fraktionsvorsitzender Keller teilt mit, dass er am vergangenen Mittwoch zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der Edersee-Marketing GmbH gewählt wurde, nachdem der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Westmeier im nächsten Jahr das Amt des Bürgermeisters von Edertal antreten wird und damit als Aufsichtsratsvorsitzender ausscheidet.

Keller betont, dass er das neue Amt nutzen möchte, um sich besonders für die Stadt Waldeck einzusetzen.

Zu Punkt 10.4:

Jahresplaner Sitzungstermine

Stadtverordnetenvorsteherin Berthold weist auf den neuen Jahresplaner hin, in dem die vorgesehenen Sitzungen bereits terminiert seien. Sollte es da zu Terminüberschneidungen kommen, könne man noch Sitzungen verschieben. Einige Exemplare liegen zur Mitnahme aus.

Sie gibt weiter bekannt, dass die Sitzungen in der 1. Ausschusssitzung im neuen Jahr festgelegt werden.

Zu Punkt 10.5:

Dankesworte

Stadtverordnetenvorsteherin Berthold dankt zum Ende der Sitzung allen Stadtverordneten, dem Magistrat, der Verwaltung und den Ortsvorstehern für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr.

Man habe zusammen einiges bewegen können.

Sie appelliert an alle, bei den stetig wachsenden Aufgaben im kommenden Jahr noch enger zusammenzuarbeiten und an einem Strang zu ziehen.

Einen besonderen Dank richtet Stadtverordnetenvorsteherin Berthold an den scheidenden Bürgermeister Jürgen Vollbracht für dessen Einsatz und die geleistete Arbeit im Dienste der Stadt Waldeck.

Sie wünscht allen noch eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Jahresbeginn 2025.

Zum Abschluss bedankt sich Bürgermeister Vollbracht bei Anni Berthold für die Durchführung der Sitzungen, bei allen Stadtverordneten für die Unterstützung, beim Magistrat für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und bei allen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Diese verdiene Respekt und er warb auch in Zukunft für Verständnis unter- und füreinander, denn nur daraus könne ein gutes Miteinander entstehen.

Auch er wünscht allen frohe Weihnachtsfeiertage und alles Gute für 2025.

Sitzungsende: 21:05 Uhr

34513 Waldeck, 02.01.2025
gez. Anni Maria Berthold, Stadtverordnetenvorsteherin
gez. Dagmar Lohaus, Schriftführerin