Lage der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans (grau hinterlegt)
Sitzungsbeginn: 20:01 Uhr
Stadtverordnetenvorsteherin Berthold begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Zu Beginn der Sitzung sind 22 Stimmberechtigte anwesend.
Michaela Herzog-Reinhard stellt einen Änderungsantrag zur Tagesordnung, den Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen, FDP und FWG zum Thema „Förderrichtlinien für die Vereine in der Nationalparkstadt Waldeck“ in die TOP´s aufzunehmen. Dieser TOP wird auf Platz 9 gesetzt.
Zustimmung wurde erteilt.
Einen weiteren Änderungsantrag stellt Jürgen Schanner, den TOP „Grundstücksangelegenheiten“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten und zu beschließen. Aufgrund der geänderten Tagesordnung rückt dieser TOP auf Platz 11 mit dem Unterpunkt 11.1.
Zustimmung wurde erteilt.
| 1. | Kleine Anfragen |
| 2. | Genehmigung des letzten STVO-Protokolls vom 30.01.2024 |
| 3. | Bericht aus dem Magistrat |
| 4. | Aufhebung des Sperrvermerks für Planungsleistungen zum Umbau des Bauhofs |
| (VL-17/2024) |
| 5. | Richtlinie der Nationalparkstadt Waldeck zur Förderung Erneuerbarer Energien bei Bestandsgebäuden |
| (VL-10/2024 1. Ergänzung) |
| 6. | Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck; |
| 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 17 "Auf den Salzäckern", Stadtteil Waldeck |
| Beratung/Beschlussfassung Einwendungen/Anregungen aus Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB |
| Satzungsbeschluss |
| (VL-18/2024) |
| 7. | Bauleitplanung der Stadt Waldeck |
| 9. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 16 "Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung WaldeckBeratung und Beschlussfassung |
| a) Abwägung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen |
| b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
| Hinweis: Die Bauleitplanung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB |
| (VL-32/2024) |
| 8. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung eines Berichtswesens über Anträge der Stadtverordnetenversammlung |
| 9. | Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen, FDP und FWG zum Thema "Förderrichtlinien für die Vereine in der Nationalparkstadt Waldeck" |
| 10. | Verschiedenes |
| 11. | Grundstücksangelegenheiten |
Zu Punkt 1.: Kleine Anfragen
Bürgermeister Jürgen Vollbracht beantwortet die
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Martin Schwechel zum Thema „Grundwasser“:
Im Stadtwald von Wolfhagen, kurz hinter der Kreisgrenze, werden jährlich von den Stadtwerken Wolfhagen bis zu 2 Mio. m³ Grundwasser gefördert. Davon wird der größte Teil nach Breuna zur Abfüllanlage von Aldi Nord gepumpt und dort verkauft. Aldi Nord zahlt für 1000 Liter Grundwasser 21 Cent und verkauft den Liter für knapp 17 Cent. Die Grundwassergewinnung findet nach Aussage der Stadtwerke aber auch auf Flächen der Stadt Waldeck statt. Im Stadtteil Freienhagen werden jährlich ca. 30.000 m³, aus dem Tiefenbrunnen gefördert, für den Eigenverbrauch genutzt. Dazu kommen noch ca. 500.000 m³ Grundwasser, die dann von den Stadtwerken Wolfhagen direkt hinter der Grenze gefördert werden. Der Ortsbeirat in Freienhagen hatte im Mai 2023 um Aufklärung gebeten, aber bis jetzt liegt keine Antwort vor.
| Frage 1: | Wie viel Kubikmeter Mineralwasser werden jährlich in Breuna abgefüllt? |
| Antwort: | Dazu liegen der Stadt keine Informationen vor. Hierzu kann nur der Wasserrechtsinhaber Regionalwerke Wolfhager Land GmbH Auskunft geben. |
| Frage 2: | Wann wird sich der Magistrat in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, dem RP Kassel, zu dem Thema äußern, denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu erfahren, was hier im Untergrund passiert? |
| Antwort: | Hier befinden wir uns noch in Abstimmung mit dem RP Kassel um zu einer Infoveranstaltung im Mai 2024 einzuladen. |
Bürgermeister J. Vollbracht beantwortet die
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Latif Hamamiyeh Al-Homssi zum Thema „Fachgerechte Verlegung der Leitungen sowie der Wiederherstellung der Oberflächen und Einbaukörper durch die Firma Goetel“
Die Firma Goetel hat seit einigen Wochen mit dem Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtteil Höringhausen begonnen. Dabei werden Bürgersteige und Straßen geöffnet, um die entsprechenden Arbeiten umzusetzen. Eine fachgerechte Wiederherstellung der Oberflächen muss dabei sichergestellt werden.
Allgemein:
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Arbeiten der Firma Goetel zur Installation eines flächendeckenden Glasfasernetzes im Stadtgebiet nicht im Auftrag der Stadt Waldeck erfolgen. Darüber hinaus kann eine Nutzung von öffentlichen Flächen zur Verlegung von Telekommunikationsverbindungen bei Nachweis eines berechtigten Interesses nach den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nicht untersagt werden.
| Frage 1: | Wie und in welchem Umfang wird die Überwachung der laufenden Arbeiten sichergestellt? |
| Antwort: | Die Überwachung wird durch punktuelle Kontrollen des Bauamtes im Rahmen der verfügbaren zeitlichen Kapazitäten durchgeführt. Zusätzlich wird derzeit der Einsatz externer Bauüberwacher geprüft. |
| Frage 2: | Werden die Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer mit in den Abnahmeprozess einbezogen? |
| Antwort: | In den Abnahmeprozess für die öffentlichen Flächen werden die Anlieger nicht einbezogen. Die Abnahme von Aufgrabungen auf privaten Flächen und deren Abnahme im Zuge der Verlegung von Hausanschlussleitungen kann nicht von der Stadt Waldeck geleistet werden; hierzu ist jeder Grundstückseigentümer im Zuge der eigenständig erfolgten Auftragserteilung an die Firma Goetel selbst verantwortlich. |
Zu Punkt 2.: Genehmigung des letzten STVO-Protokolls vom 30.01.2024
Beschluss
Das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2024 wird genehmigt.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 3.: Bericht aus dem Magistrat
Bürgermeister J. Vollbracht berichtet aus dem Magistrat:
Auftragsvergaben:
Bautenstandsbericht:
Kläranlage Scheid
Pflasterarbeiten am Gehweg „Dehringhäuser Straße“, Freienhagen
EKVO 2023 bis 2026
Hochbehälter Netze
Kanalsanierung Scheid Westufer
Allgemein:
Offene Fragen seitens Mitglieder werden vom Bürgermeister J. Vollbracht beantwortet.
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner berichtet aus den Ausschüssen und bittet zum Thema „Sperrung Ederseerandstraße/Sperrmauer in 2025“ die Verwaltung/den Magistrat um Ausarbeitung der Stellungnahmen bis Ende März 2024. An die Abgabefrist zur Rückmeldung beim Kreis wird erinnert.
Zu Punkt 4. Aufhebung des Sperrvermerks für Planungsleistungen zum Umbau des Bauhofs
Der Bauhof der Nationalparkstadt Waldeck ist in den 1980er Jahren in eine ehemalige Gewerbebetriebshalle am Standort am oberen Tor 13 in Sachsenhausen eingezogen. Das Nutzungskonzept orientiert sich maßgeblich an den räumlichen Gegebenheiten, welche aus der vorhergehenden Nutzung übernommen wurden. Seitdem sind keine wesentlichen baulichen Eingriffe unternommen worden um strukturell oder substanziell das Gebäude auf moderne Nutzungs- und Bewirtschaftungsstrukturen anzupassen.
Aktuell ist aber ein Punkt erreicht der konkreten Handlungsbedarf erfordert. Nach den Begehungen durch die UKH und die SVGLF als zuständige Berufsgenossenschaften sind aus technischen, betrieblichen und arbeitsschutzrelevanten Gründen Umbaumaßnahmen zu ergreifen. Zusätzlich sind die Anforderungen und Aufgabenstellungen aus dem neuen Bauhofkonzept zu berücksichtigen.
Das Planungsbüro Denhof hat dazu einen Masterplan zum Umbau ausgearbeitet. Zusätzlich werden die Planungsgrundlagen mittels einer Präsentation erläutert. Ergänzt wird die Ausarbeitung durch eine Kostenberechnung.
Die aktuellen Abstimmungen mit IB Denhof sind in der vorliegenden Anlage 4 dargestellt.
Bauausschussvorsitzender P. Litschel und Finanzausschussvorsitzender J. Schanner berichten aus den Ausschüssen. Die Empfehlung zur Vertagung aus beiden Ausschüssen wird ausgesprochen.
Nach der Stellungnahme der CDU Fraktion wird ein Antrag zur Vertagung gestellt.
Der Wunsch, den zukünftigen Bauhofsleiter in die Entscheidungen mit einzubinden, wird von den Stadtverordnetenmitgliedern ausgesprochen. Es wird angeregt kommunalübergreifend zusammen zu arbeiten.
Bürgermeister J. Vollbracht beantwortet die offenen Fragen der Mitglieder und erkundigt sich zur Vertagungsfrist. Hierzu teilt P. Litschel mit, dass die Entscheidung vor der Sommerpause fallen solle.
Nach einem Austausch wird über den Antrag zur Vertagung abgestimmt.
| Abstimmungsergebnis: | Vertagt |
Zu Punkt 5. Richtlinie der Nationalparkstadt Waldeck zur Förderung Erneuerbarer Energien bei Bestandsgebäuden
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat mit Beschluss vom 14.12.2023 ein Budget in Höhe von 15.000,00 EUR für die Förderung von erneuerbaren Energien auf Bestandsgebäuden beschlossen.
Die Richtlinie zur Bewilligung entsprechender Fördermittel wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung erarbeitet und sind von der Stadtverordnetenversammlung abschließend zu beschließen.
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können nur Maßnahmen gefördert werden, die innerhalb der Nationalparkstadt Waldeck umgesetzt werden. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Nationalparkstadt Waldeck, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bauausschussvorsitzender P. Litschel und Finanzausschussvorsitzender J. Schanner berichten aus den Ausschüssen.
Ein Änderungsantrag zum Entwurf der Richtlinien wird gestellt (siehe Markierungen):
Zum § 2 Förderfähige Maßnahmen und Zuschusshöhe – Absatz 2 Ortsfeste Photovoltaikanlagen und Mikro-Photovoltaikanlagen, Unterpunkt Mikro-Photovoltaikanlagen:
„Gefördert wird die Installation einer Mikro-Photovoltaikanlage (Balkonmodul, Plug-In-PV, Stecker-Solarmodul) für Mieter und Eigentümer. Gefördert werden nur Anlagen mit einer Gesamtmodulleistung von mindestens 600kWp. Die Förderung beträgt 25 % der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 75,00 €.“
Zum § 2 Förderfähige Maßnahmen und Zuschusshöhe – Absatz 3 Stromspeicher:
„Gefördert wird der Einbau eines ortsfesten Stromspeichers ab einer Speicherkapazität von 2 KWh in Verbindung mit einer bestehenden oder neu errichteten PV-Anlage. Die Förderung beträgt 25 % der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 250,00 €.“
Zustimmung wurde erteilt.
Beschluss:
Die Richtlinie der Nationalparkstadt Waldeck zur Förderung Erneuerbarer Energien bei Bestandsgebäuden wird mit den Änderungen beschlossen:
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 6. Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck;
1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 17
"Auf den Salzäckern", Stadtteil Waldeck Beratung/ Beschlussfassung Einwendungen/Anregungen aus Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGBSatzungsbeschluss
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat den Bebauungsplan Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ in ihrer Sitzung am 21.07.2022 beschlossen. Durch die Bekanntmachung am 25.04.2023 wurde der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und ist demnach rechtsverbindlich.
Die Investorengemeinschaft hat mit der Erschließung des Baugebietes im August 2022 begonnen und plant ein zukunftsorientiertes Wohngebiet. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage, der Entwicklung auf den Energiemärkten sowie den sich geänderten Zielen der Energiepolitik ist dies verbunden mit dem Ziel einer autarken (Wärme)Energieversorgung. Das für das Wohngebiet geplante Energieversorgungsnetz setzt sich aus einer Kombination eines Eis-Energiespeichers und Wärmepumpen zusammen.
Durch ein regional ansässiges Unternehmen liegt ein Modulbausystem zur Errichtung einer solchen lokalen Versorgungsanlage vor. Dieses Modulsystem wurde auf die spezifischen Belange des neuen Wohnbaugebietes „Auf den Salzäckern“ angepasst.
Bei der geplanten Heizzentrale handelt es sich bei der planungsrechtlichen Beurteilung um eine Versorgungsanlage. Da die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplans als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind, ist die Errichtung einer solchen Anlage nicht mit den Grundzügen der Planung des rechtsgültigen Bebauungsplans vereinbar. Vor diesem Hintergrund wurde folgerichtig ein Baugesuch negativ beschieden.
Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ wird angestrebt, für das im Lageplan dargestellte Baugrundstück die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung zu ändern und damit die Realisierung der geplanten Heizzentrale planungsrechtlich zu sichern. Durch die Änderung soll im nordöstlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 17 „Auf den Salzäckern“ eine Fläche für Versorgungsanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Nummer 12 entwickelt werden. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans bleiben unberührt.
Bauausschussvorsitzender P. Litschel und Finanzausschussvorsitzender J. Schanner berichten aus den Ausschüssen und empfehlen der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
a) Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie sonstigen Einsender
Die vorgebrachten Beschlussvorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen nach Durchführung der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie nach § 4a Abs. 3 BauGB werden gebilligt.
Zustimmung wurde erteilt.
Beschluss:
b) Satzungsbeschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplans der Nationalparkstadt Waldeck Nr. 17 „Auf den Salzäckern“, Stadtteil Waldeck wird als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 7. Bauleitplanung der Stadt Waldeck
9. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 16 "Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung WaldeckBeratung und Beschlussfassung
a) Abwägung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Hinweis: Die Bauleitplanung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
Vorbemerkung
Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans zu etwa zwei Dritteln als ‚Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft‘ (Westen: Flurstück 2/16 (teilw.), Nordosten: Flurstücke 2/13 (teilw.) und 2/17 (teilw.) sowie im Südosten (Flurstück 2/9) als ‚Vorranggebiet für Landwirtschaft‘ dargestellt.
Für die südöstliche Teilfläche im Vorranggebiet Landwirtschaft wurde von der Stadt Waldeck bei der Regionalversammlung ein Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Nordhessen 2009 nach § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) gestellt, welcher am 23.02.2024 positiv entschieden wurde.
Erläuterung:
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gem. BauGB mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen.
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die in Satz 1 genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen; in der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten bestehen.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen; die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich und über das Internet bekannt zu machen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen wurde.
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner und Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichten aus den Ausschüssen.
Die einzelnen Fraktionen geben Stellungnahme ab.
Beschluss:
Zu a) Beratung über vorgebrachte Anregungen und Hinweise
Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 werden entsprechend der als Anlage vorliegenden Beratungs- und Beschlussvorlage berücksichtigt.
Die Behandlung/Abwägung/Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit, wie dies in der Anlage „Beratungs- und Beschlussvorlage“ in der rechten Spalte - als „Empfehlung zur Behandlung der Stellungnahmen“ bezeichnet - zu den jeweiligen Stellungnahmen aufgeführt ist, wird beschlossen.
Die aus der Behandlung/Abwägung/Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen resultierenden Änderungen sind in den Entwurf mit Begründung einzuarbeiten.
Zustimmung wurde erteilt.
Beschluss:
Zu b) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
Es wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 8.: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung eines Berichtswesens über Anträge der Stadtverordnetenversammlung
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner und Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichten aus den Ausschüssen.
Jürgen Schanner, aus der antragsstellenden Fraktion (Grüne), begründet den vorliegenden Antrag.
Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold erläutert kurz die Geschäftsordnung zu diesem Thema.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich einen Sachstandsbericht zu den angenommenen Fraktionsanträgen in der Stadtverordnetenversammlung abzugeben.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich einen Sachstandsbericht zu den angenommenen Fraktionsanträgen in der Stadtverordnetenversammlung abzugeben.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 9.: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen, FDP und FWG zum Thema "Förderrichtlinien für die Vereine in der Nationalparkstadt Waldeck"
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner und Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichten aus den Ausschüssen und empfehlen dem Antrag zuzustimmen.
Michaela Herzog-Reinhard begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen.
Antrag:
Wir beantragen die Förderrichtlinien für Vereine in der Nationalparkstadt Waldeck anzupassen und zu modernisieren. In der neuen Fassung sollen die Förderrichtlinien erweitert bzw. präzisiert werden. Folgende Punkte sollen aufgenommen werden:
Beschluss
Der Magistrat wird beauftragt, die Förderrichtlinien zu überprüfen, zu modernisieren und im die oben genannten Punkte zu erweitern und ggfls. zu präzisieren.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 10.: Verschiedenes
Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Zu Punkt 11: Grundstücksangelegenheiten
Dieser TOP wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und beschlossen.