Sitzungsbeginn: 20:01 Uhr
Stadtverordnetenvorsteherin Berthold begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.
| 1. | Kleine Anfragen |
| 2. | Genehmigung des letzten STVO-Protokolls vom 21.03.2024 |
| 3. | Bericht aus dem Magistrat |
| 3.1 | Bekanntgabe Ausgaben nach § 100 HGO |
| 4. | Ortsgericht Waldeck III; Ablauf der Amtszeit eines Ortsgerichtsschöffen |
| 5. | Haushaltsvollzugsbericht 1. Quartal 2024 |
| 6. | Dorfplatz Scheid Beschlussfassung zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel |
| 7. | Nahwärmenetz Waldeck-Selbach - Beteiligung der Nationalparkstadt Waldeck an der „SWS Strom und Wärme Selbach GmbH“ durch Erwerb von Geschäftsanteilen |
| 8. | Entwicklung von Freiflächen-PV innerhalb der Nationalparkstadt Waldeck |
| 9. | Einführung von smarten Müllgefäßen im Stadtgebiet |
| 10. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer Bürgerversammlung |
| 11. | Anfrage der CDU-Fraktion zur Thematik von Umspannwerken |
| 12. | Verschiedenes |
| Zu Punkt 1.: | Kleine Anfragen |
Es liegen keine Kleinen Anfragen vor.
| Zu Punkt 2.: | Genehmigung des letzten STVO-Protokolls vom 21.03.2024 |
Das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 21.03.2024 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
| Zu Punkt 3.: | Bericht aus dem Magistrat |
Bürgermeister Vollbracht berichtet über folgende Themen:
Auftragsvergaben:
Kläranlage Scheid
Derzeit laufen die Dachdeckerarbeiten, die Innenausbauarbeiten und die Elektroinstallationen
Kläranlage Freienhagen
Der neue Fällmittelbehälter ist aufgebaut
Hochbehälter Netze
Derzeit laufen Betonsanierungsarbeiten an der 2. Kammer
„Lebendige Zentren“ Projekt Marktplatz Waldeck 2. BA
Die Auftragsvergaben für Hoch-/Tiefbauarbeiten, Pflasterarbeiten, Elektroarbeiten, Metallbauarbeiten, Dachdecker- und Blitzschutzarbeiten sind erfolgt. Die Baueinweisung hat bereits stattgefunden; der Baubeginn soll in Kürze erfolgen.
Kanalsanierung Scheid
Die Sanierungsmaßnahmen sind weitestgehend abgeschlossen; derzeit erfolgt eine Prüfung zur Identifizierung von Regenwasseranschlüssen.
EKVO
Die Submission für die geplanten Untersuchungen in Sachsenhausen, Nieder-Werbe und Freienhagen ist bereits erfolgt. Die Auftragsvergabe ist für die nächste Magistratssitzung vorgesehen.
Altes Rathaus Freienhagen
Derzeit erfolgen Eigenleistungen im Innenausbau, bei der weiteren Entkernung und der Aussenanlagen
Allgemein:
Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.
| Zu Punkt 3.1: | Bekanntgabe Ausgaben nach § 100 HGO |
Bürgermeister Vollbracht gibt folgende überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 HGO bekannt:
Betrieb einer Tourismusbahn
Nach der unvorhersehbaren und unangekündigten Betriebseinstellung der Waldecker Bergbahn (Seilbahn) bestand eine große Nachfrage nach einer adäquaten Verbindung zwischen der Ortslage Waldeck und Waldeck-See, da insbesondere viele Touristen und Tagesgäste bisher die Bergbahn als Transportmittel genutzt haben.
Seitens des Bürgermeisters wurde daher auch im Hinblick auf die derzeitigen Diskussionen um ein tragfähiges Verkehrskonzept am Edersee Kontakt u.a. zu einem Anbieter einer sog. „Tourismusbahn“ aufgenommen. Der Anbieter hatte dabei angeboten, kurzfristig den Betrieb einer solchen Tourismusbahn, die zwischen der Ortslage Waldeck, dem Schloß Waldeck und dem Schiffsanleger in Waldeck-See verkehren soll, aufzunehmen.
Das entsprechende Konzept wurde in der Sitzung des Magistrates am 11.04.2024 sowie anschließend den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt.
Nach Abwägung aller Nutzen und Risiken wurde das finanzielle Risiko dieser Alternative als überschaubar angesehen. Insbesondere die kurzfristige Einsatzmöglichkeit und der eigenverantwortliche Betrieb wird als großer Vorteil gesehen.
Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.
| Zu Punkt 4. VL-41/2024 | Ortsgericht Waldeck III; Ablauf der Amtszeit eines Ortsgerichtsschöffen |
Laut Mitteilung des Amtsgerichts Korbach endet die Amtszeit des bisherigen Ortsgerichtsschöffen Werner Tröller im Ortsgericht Waldeck III (Stadtteile Alraft, Nieder-Werbe, Ober-Werbe, Sachsenhausen und Selbach) am 24.06.2024.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden gem. § 7 Ortsgerichtsgesetz (OGG) auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichts ernannt.
Herr Tröller steht nach Rücksprache für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt daher, für das Amt des Ortsgerichtsschöffen erneut Herrn Werner Tröller vorzuschlagen.
Der Vorschlag ist durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und im Anschluss dem Amtsgericht mitzuteilen.
Finanzausschussvorsitzender Schanner berichtet aus dem Ausschuss und teilt das Abstimmungsergebnis mit.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für den Ortsgerichtsbezirk Waldeck III
Herrn Werner Tröller, wohnhaft Nieder-Werber Str. 13, 34513 Waldeck-Sachsenhausen, als Ortsgerichtsschöffe dem Amtsgericht Korbach vorzuschlagen.
Die persönlichen Voraussetzungen im Sinne von § 8 OGG sind gegeben, Ausschließungs-gründe im Sinne dieser Vorschrift liegen nicht vor.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
| Zu Punkt 5. KN-8/2024 | Haushaltsvollzugsbericht 1. Quartal 2024 |
Bürgermeister Vollbracht gibt den Haushaltsvollzugsbericht für das 1. Quartal 2024 ab.
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung im Verlauf des Haushaltsjahres mehrmals über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert oder sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden. Dies soll den Gemeindevertretern als Entscheidungsgrundlage dienen.
Der ausführliche Bericht zum Haushaltsvollzug mit Stand 31.03.2024 ist der Beschlussvorlage beigefügt. Mit dem vorgelegten Bericht werden den politischen Gremien die erforderlichen Informationen über den derzeitigen Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO hinsichtlich der wesentlichen Produkte und Investitionen des Haushaltsjahres 2024 zur Verfügung gestellt.
Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.
| Zu Punkt 6. VL-52/2024 | Dorfplatz Scheid Beschlussfassung zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel |
Die Vorentwurfsplanung zur Neugestaltung des Dorfplatzes Scheid wurde bereits in der Magistratssitzung am 07.03.2024 vorgestellt. Ein weiteres Gespräch mit dem Ortsvorsteher und Vertretern des Fördervereins Nieder-Werbe und Scheid sowie dem Planungsbüro cognitio hat am 28.03.2024 stattgefunden. Die Entwurfsplanung soll zudem in der nächsten Sitzungsrunde in den Ausschüssen und auch der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt werden.
Ursprünglich war im Investitionshaushalt des Produktes 57501 - Tourismus - analog der Förderhöchstgrenze für LEADER-Förderungen ein Ansatz in Höhe 200.000,00 EUR für die Maßnahme vorgesehen. Nach Vorlage erster Gestaltungspläne einschließlich detaillierter Kostenschätzungen wurde aber deutlich, dass dieser Ansatz bei weitem nicht auskömmlich sein wird, um eine attraktive, zielführend und nachhaltige Gestaltung des Dorfplatzes Scheid umsetzen zu können.
Ausgehend von dem touristischen Entwicklungskonzept für die Halbinsel Scheid war es das Ziel durch entsprechende Investitionen die Attraktivität der Halbinsel Scheid zu verbessern und die Verweildauer der Gäste zu erhöhen durch eine breitere Angebotspalette für die Aufenthaltsqualität. Die gemeinsame Erörterung der vorgelegten Entwurfsplanung hat aber auch deutlich gemacht, dass grundsätzliche Reduzierungen bei der Kostenschätzung nicht zielführend sind, wenn an diesen definierten Zielen zur touristischen Entwicklung des Dorfplatzes auf Scheid festgehalten werden soll. Maßgebliche Einsparungen wären nur erzielbar wenn die Maßnahme auf reduzierter Fläche und in einem geringeren Angebot an Nutzungsmöglichkeiten für den Bürger bzw. den Touristen eingekürzt würde.
Damit ein Förderantrag für die Umgestaltung des Dorfplatzes Scheid gestellt werden kann, muss die grundsätzliche Finanzierung sichergestellt werden. Dazu sind nach der beigefügten Kostenschätzung zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 350.000,00 EUR notwendig. Der erhöhte Bedarf an zusätzlichen Mittel resultiert auch daraus, dass ein Baugrundgutachten (ca. 10.000 €), Vermessungsarbeiten (ca. 7.500 €) und das Honorar für die Planungsleistung (ca. 75.000 €) zusätzlich hinzukommen.
Einspareffekte sollen trotzdem genutzt werden, z.B. durch Eigenleistungen bei Pflanzarbeiten. Zudem sollen Ausstattungsgegenstände, wie z.B. Bänke über Spendenaktionen erworben werden Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Beschluss:
Der Umsetzung der vorgestellten Neugestaltung des Dorfplatzes Scheid wird grundsätzlich zugestimmt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 350.000 EUR werden im Etat des Investitionshaushalt 2025 beim Projekt „Dorfplatz Scheid - Projekt I57501-015“ bereitgestellt.
Ein entsprechende LEADER-Förderung soll beantragt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
| Zu Punkt 7. VL-63/2024 | Nahwärmenetz Waldeck-Selbach - Beteiligung der Nationalparkstadt Waldeck an der „SWS Strom und Wärme Selbach GmbH“ durch Erwerb von Geschäftsanteilen |
Im Stadtteil Selbach soll durch eine private Initiative ein Strom- und Nahwärmenetz installiert werden. Dazu soll die „SWS Strom und Wärme Selbach GmbH“ gegründet werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und Bereitstellung von Energie zur Wärmeversorgung von Liegenschaften in Waldeck-Selbach. U.a. sollen auch alle städtischen Liegenschaften (DGH usw.) an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. Das Projekt wird voraussichtlich mit hohen Fördermittel aus entsprechenden Förderprogrammen gefördert werden und soll sich anschließend weitestgehend selbst aus den Erträgen finanzieren.
Das Projekt wurden in verschiedenen Sitzungen des Magistrates sowie des Ortsbeirates Selbach bereits vorgestellt.
Gesellschafter der GmbH können Geschäftsanteile in Höhe von jeweils 500,00 EUR erwerben. Je 500,00 EUR Geschäftsanteil wird ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung gewährt.
Nicht zuletzt aufgrund der Initiativwirkung und Nachhaltigkeit des Projektes besteht seitens der Stadt Waldeck großes Interesse an der Umsetzung. Die Bereitschaft, sich an der noch zu gründenden GmbH als Gesellschafter zu beteiligen, wurden bereits mehrfach in den vorangegangenen Sitzungen des Magistrates signalisiert.
Eine wirtschaftliche Betätigung einer Kommune ist unter den Voraussetzungen des § 121 HGO grundsätzlich möglich, so dass eine Beteiligung an der geplanten GmbH gem. § 122 HGO auch realisierbar ist. Allerdings sind dafür intern noch entsprechende Beschlüsse in den jeweils zuständigen Gremien zu fassen und nach § 127 HGO ist die Beteiligung der Aufsichtsbehörde (Landkreis) im Vorfeld anzuzeigen.
Der formale Empfehlungsbeschluss zum Beitritt zur „SWS Strom und Wärme Selbach GmbH“ soll in der Sitzung des Magistrates am 25.04.2023 und der endgültige Beschluss soll dann nach vorheriger Beratung in den Ausschüssen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2024 gefasst werden.
Vorgeschlagen wird der Erwerb von 5 Geschäftsanteilen zu je 500,00 EUR.
Die gemäß § 121 Abs. 6 HGO erforderliche Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Errichtung und Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen sowie insbesondere über die Chancen und Risiken der geplanten unternehmerischen Betätigung erfolgt durch die Initiatoren des geplanten Projektes in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bzw. hilfsweise in der Sitzung der jeweiligen Ausschüsse.
Zur Frage, ob ein Sitz im Aufsichtsrat zwingend erforderlich ist, wird auf § 122 Abs. 1 Nr. 3 HGO verwiesen. Danach kann die Aufsichtsbehörde beim Landkreis Waldeck-Frankenberg eine Ausnahme gestatten. Diese Ausnahmegenehmigung wird im Zuge der Anzeige der Beteiligung an der GmbH mit beantragt werden.
Des Weiteren wurde seitens der Projektinitiatoren bereits mündlich angefragt, ob ggf. auch die Übernahme einer Bürgschaft durch die Stadt Waldeck möglich wäre. Hintergrund der Anfrage ist, dass erforderliche Kredite für die Gesellschaft leichter und zinsgünstiger gewährt werden, wenn die Stadt Waldeck eine Bürgschaftserklärung abgibt.
Da für die Übernahme von Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte gem. § 104 Abs 1 Satz 2 grundsätzlich die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich ist, wurde bereits im Vorfeld Kontakt zur Kommunalaufsicht des Landkreises Waldeck-Frankenberg aufgenommen.
Die Übernahme von Bürgschaften für Dritte ist nur zulässig, wenn der Dritte anstelle der Gemeinde Aufgaben erfüllt und in diesem Zusammenhang Rechtsgeschäfte nach § 104 Abs. 2 Satz 1 HGO erforderlich sind. Die Gemeinde darf grundsätzlich nur Ausfallbürgschaften übernehmen.
Ist die Kommune mit anderen Rechtspersonen an einer Gesellschaft beteiligt, sollte sie die Bürgschaft nur in Höhe eines Teilbetrages, der dem Beteiligungsverhältnis entspricht, übernehmen. Die Bürgschaftsgenehmigung wird dementsprechend im Regelfall der Höhe nach auf den Gesell-schaftsanteil der Gemeinde reduziert. Da eine Bürgschaft über diesen Betrag aber nicht zielführend für das geplante Projekt ist, ist über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung mit der Kommunalaufsicht zu verhandeln.
Um zu einer abschließenden Entscheidung über die Übernahme einer Bürgschaft zu kommen, sind vorab folgende Fragestellungen zu prüfen:
Über die Gewährung einer Bürgschaft ist daher gesondert nach Abarbeitung des Fragenkatalogs in enger Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht gesondert zu beraten und zu beschließen.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen. Sie teilen folgende beschlossene Änderung im Beschlussvorschlag mit:
Der nachfolgende Satz ist im Beschlussvorschlag zu streichen: „Auf einen Sitz im Aufsichtsrat wird verzichtet.“
Beschluss:
Geänderter Beschluss:
Die Nationalparkstadt Waldeck wird gem. § 121 Abs. 1a 1 HGO i.V.m. § 122 HGO Gesellschafter der in Gründung befindlichen „SWS Strom- und Wärme Selbach GmbH“.
Die Nationalparkstadt Waldeck erwirbt 5 Geschäftsanteile zu je 500,00 EUR.
Gem. § 127a HGO wird der Beitritt zur Gesellschaft der Kommunalaufsicht beim Landkreis Waldeck-Frankenberg unverzüglich angezeigt.
Über die Gewährung einer Bürgschaft wird nach Abarbeitung eines Fragenkatalogs und Vorlage weiterer Informationen in enger Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht gesondert beraten und beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
| Zu Punkt 8. VL-64/2024 | Entwicklung von Freiflächen-PV innerhalb der Nationalparkstadt Waldeck |
Nach den letzten Beratungen in der Stadtverordnetenversammlung hat sich ein Arbeitskreis Freiflächenphotovoltaik (FFPV) gebildet. Der Arbeitskreis besteht aus je einem Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aus einem Vertreter vom jeweiligen Stadtteil entsandt aus dem Ortsbeirat oder aus der örtlichen Landwirtschaft. Dieser Arbeitskreis hat in den vergangenen Wochen zweimal über die Entwicklung von FFPV beraten und folgende Ergebnisse vorbereitet.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Nach eingehender Diskussion stellt Fraktionsvorsitzender Hamamiyeh Al-Homssi (SPD) folgenden Ergänzungsantrag zum Beschlussvorschlag:
Ergänzungsantrag:
Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah im Rahmen von Ausschusssitzungen die genaue Gewichtung der Kriterien sowie beispielhafte Kartenansichten und Fallbeispiele anhand des vorliegenden Handlungsleitfadens mit der Landesenergieagentur (LEA) vorzustellen. Eine entsprechende Schärfung der Kriterien wird eingeräumt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Beschluss:
Geänderter Beschluss:
Es wird der Handlungsleitfaden für Freiflächen-Photovoltaik im Stadtgebiet Waldeck beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat mit dem bereits bestehenden Arbeitskreis fortführend, entsprechend des Handlungsleitfadens
Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah im Rahmen von Ausschusssitzungen die genaue Gewichtung der Kriterien sowie beispielhafte Kartenansichten und Fallbeispiele anhand des vorliegenden Handlungsleitfadens mit der Landesenergieagentur (LEA) vorzustellen.
Eine entsprechende Schärfung der Kriterien wird eingeräumt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
| Zu Punkt 9. VL-49/2024 | Einführung von smarten Müllgefäßen im Stadtgebiet |
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023 beschlossen, den Einsatz von sog. „smarten“ Müllgefäßen im Stadtgebiet zu prüfen und mit dem Arbeitsauftrag an die Verwaltung weitergeleitet, einem möglichen Einsatz entsprechender Geräte zu prüfen und ggf. Fördermittel dazu zu akquirieren.
Zwischenzeitlich wurde mehrere Gespräche mit entsprechenden Anbietern geführt sowie Erfahrungsberichte von Kommunen, die entsprechende Gefäße einsetzen, eingeholt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen:
KOSTEN:
Die Gefäße gibt es in verschiedenen Ausführungen und Größen, wobei die „smarten Gefäße“ mit einer entsprechend digitalen Anbindung relativ hochpreisig sind.
Nach vorliegenden Angeboten muss mit einem Kostenaufwand von bis zur brutto 5.823,74 EUR je Gerät ausgegangen werden; zzgl der monatlichen Gebühren für die erforderlich SIM-Card.
Alternativ wurden Geräte angeboten, die keine digitale Anbindung haben und stattdessen ihren Füllstand über eine Warnleuchte mitteilen. Selbst diese Geräte haben noch einen Kostenaufwand von bis zur 5.699,39 EUR.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass andere Anbieter ggf. günstigere Angebot abgeben; mit wesentlich geringen Kosten ist jedoch nicht zu rechnen.
Zur Darstellung des erforderlichen Finanzaufwandes wurde mit dem konkret vorgelegten Angebot des Anbieters „Bigbelly“, der vergleichbare Geräte in Bad Wildungen im Einsatz hat, gerechnet.
Demnach ist folgender Aufwand erforderlich:
Smarte Müllgefäße:
| Vorhandene Gefäße im Stadtgebiet: | Kosten pro Geräte.: | Gesamtkosten: |
| 187 | 4.893,90 EUR netto | 915.159,30 EUR |
| Zzgl. MwSt: | 173.880,28 EUR |
|
| 1.089.039,58 EUR |
Smarte Müllgefäße (kleine Ausführung)
| Vorhandene Gefäße im Stadtgebiet: | Kosten pro Geräte.: | Gesamtkosten: |
| 187 | 2.819,96 EUR netto | 527,332,52 EUR |
| Zzgl. MwSt: | 100.193,78 EUR |
|
| 627.525,70 EUR |
Müllgefäße mit optischem Warnhinweis (groß):
| Vorhandene Gefäße im Stadtgebiet: | Kosten pro Geräte.: | Gesamtkosten: |
| 187 | 4.789,40 EUR netto | 895.617,80 EUR |
| Zzgl. MwSt: | 170.167,38 EUR |
|
| 1.065.785,18 EUR |
Müllgefäße mit optischem Warnhinweis (klein):
| Vorhandene Gefäße im Stadtgebiet: | Kosten pro Geräte.: | Gesamtkosten: |
| 187 | 2.390,30 EUR netto | 446.986,10 EUR |
| Zzgl. MwSt: | 84.927,36 EUR |
|
| 531.913,46 EUR |
Auch wenn nicht alle 187 Standorte mit smarten Müllgefäßen ausgestattet werden, müssten doch nicht unerhebliche Mittel im Etat 2025 eingestellt werden, um zumindest Teilbereiche oder einzelne Ortsteile mit den entsprechenden Müllgefäßen ausstatten zu können.
Eine konkrete Förderkulisse für den Einsatz der Müllgefäße ist derzeit nicht vorhanden; u.U. könnten aber - bei einer hinreichenden Begründung - Fördermittel aus adäquaten Förderprogramm akquiriert werden. Die Förderquote hängt dann von entsprechenden Förderprogramm ab.
Erfahrungen:
Im Zuge der Abarbeitung des Arbeitsauftrages wurden auch Erfahrungswerte bei Kommunen eingeholt, die die Geräte im Einsatz haben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass keine Kommune die Geräte flächendeckend im Einsatz hat, sondern aufgrund der hohen Anschaffungskosten nur punktuell an neuralgischen Standorten einsetzen. Dort haben sich die Gefäße z.T. durchaus als sinnvoll erwiesen; allerdings kommt es zu keiner Arbeitsersparnis, wenn die Standorte ohnehin auf der regelmäßigen Leerungsroute liegen oder eine Füllstandsmeldung beispielsweise kurz nach Beendigung der regelmäßigen Route eingeht.
Auf einen besonderen Problempunkt wurde hingewiesen, dass es z.T. zu Geruchsbelästigungen kommt, wenn die erforderliche „Müllmenge“ über einen längeren Zeitraum nicht erreicht wurde bzw. der im Behälter vorhandene Müll nicht ausreicht, um eine Leerung anzuzeigen.
FAZIT:
Der Einsatz von smarten Müllgefäßen kann bei einem punktuellen Einsatz an ein neuralgischen Punkten unter Umständen sinnvoll sein. Ein flächendeckender Einsatz im gesamten Stadtgebiet ist aber weder sinnvoll noch finanziell darstellbar.
Ein Arbeitsentlastung des Baubetriebshofes ist aber nicht feststellbar, wenn die Gefäße nur punktuell eingesetzt werden und dadurch zusätzlich Leerungsfahrten auslösen.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Es ergeht folgender Arbeitsauftrag aus den Ausschüssen an den Magistrat:
Arbeitsauftrag:
„In einem Pilotprojekt sollen reguläre Müllgefäße an besonders frequentierten Stellen mit QR-Codes versehen werden, um zu testen, ob dadurch eine bessere bzw. effektivere Leerung erfolgen kann.“
Beschluss:
Auf den flächendeckenden Einsatz von smarten Müllgefäßen wird aufgrund der aufgezeigten Kostenstruktur verzichtet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
| Zu Punkt 10. VL-71/2024 | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer Bürgerversammlung |
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse nach einer Änderung des Antrages mit.
Fraktionsvorsitzender Schanner begründet den Antrag seiner Fraktion und ändert den Antrag dahingehend ab, dass die Bürgerversammlung „möglichst“ vor der Sommerpause durchgeführt werden soll.
Nach kurzer Diskussion wird über den Antrag abgestimmt.
Beschluss:
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt, in diesem Jahr möglichst vor der Sommerpause noch eine Bürgerversammlung durchzuführen. Es ist weiter zu prüfen, ob nicht regelmäßig eine Bürgerversammlung eingeplant werden soll.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
| Zu Punkt 11. VL-72/2024 | Anfrage der CDU-Fraktion zur Thematik von Umspannwerken |
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Thematik von Umspannwerken.
Von einigen privaten Grundstückseigentümern kam die Information, dass sie von der Firma TenneT (TenneT TSO GmbH), einem Unternehmen, welches für die Instandhaltung und den Ausbau des Höchstspannungsnetzes in großen Teilen Deutschlands verantwortlich ist, wegen Standorten für den Bau neuer Umspannungswerke angefragt wurden. Anscheinend werden hier große Flächen auf Waldecker Gebiet, zum Beispiel auch im Bereich des Netzer Tiergartens, gesucht, die für Umspannwerke mit einer Größe von ca. 25 ha Platz bieten. Eigentümer geeigneter Flächen wurden konkret kontaktiert.
Frage 1: Ist dies der Stadt Waldeck, der Verwaltung oder dem Magistrat bekannt
gemacht worden? Wenn Ja, bitten wir um eine Erläuterung bzw. Beschreibung des Vorhabens der genannten Firma und welche Standorte auf Waldecker Gebiet hier im Visier sind.
Antwort: Der Stadt Waldeck sind in einem Gespräch vom 20.02.2024 erste Informationen über 5 potentielle Standorte eines Umspannwerkes auf dem Gebiet der Stadt Waldeck und der Gemeinde Edertal unterbreitet worden. Dazu erfolgte eine Information im Magistrat am 29.02.2024. Aktuell wird mit der Tennet eine Information für die nächste Stadtverordnetenversammlung vereinbart.
Frage 2: Welchen Einfluss können wir als Stadt Waldeck oder als Stadtverordnetenversammlung auf mögliche Standorte nehmen?
Antwort: Welche Verhandlungsoptionen für die Standortauswahl bestehen, soll durch die Einschaltung einer juristischen Beratung oder durch die Hinzuziehung des Städte-und Gemeindebundes geklärt werden.
Weitere Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.
| Zu Punkt 12.: | Verschiedenes |
| Zu Punkt 12.1: | Windkraftanlage Heitzelberg |
Stadtverordneter Schwechel stellt Fragen zur geplanten Windkraftanlage Heitzelberg, die von Bürgermeister Vollbracht beantwortet werden.
| Zu Punkt 12.2: | Sondersitzung Bauausschuss |
Bauausschussvorsitzender Litschel teilt mit, dass die bereits angekündigte Sondersitzung des Bauausschusses am 27.06.2024 stattfinden werde.
Sitzungsende: 21:25 Uhr