Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Eckeweg II“, Kernstadt Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 10/5 und 38, Flur 12, Gemarkung Waldeck
Die Nationalparkstadt Waldeck beabsichtigt auf Grund konkreter Nachfrage zum Eigenbedarf auf etwa 0,57 ha am südlichen Siedlungsrand der Kernstadt im Bereich des Eckeweges zur städtebaulichen Ordnung und als Lückenschluss zu bestehender Bebauung ein Mischgebiet bauleitplanerisch abzusichern. Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als gemischte Baufläche (Planung) dargestellt.
Der geplante Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 10/5 und 38, Flur 12, Gemarkung Waldeck.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18, „Eckeweg II“ bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 auf der Internetseite der Stadt Waldeck (https://www.waldeck-stadt.de/) unter der Rubrik ‚Bauen & Planen — Aktuelle Bauleitplanverfahren‘ eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung, Rathaus), Erdgeschoss, Bauamt, Ansprechpartner: Herr Tepel, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, während der Dienststunden
| Montag - Freitag | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Montag - Dienstag | 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. | |
Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung), Bauamt, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck oder in elektronischer Form an stadt@waldeck.de vorbringen. Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Waldeck unter der Rubrik ‘Presse — Amtliche Bekanntmachungen‘ öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.
Zum Bebauungsplan Nr. 18 „Eckeweg II ", Kernstadt sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht
| Wesentliche Inhalte sind: | |
| a) | Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes |
| b) | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung |
| c) | Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen |
| d) | Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten: