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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 31/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Die Stadtverwaltung verweist auf die Pflicht zum Einbau von Rückstausicherungen.

Warum besteht überhaupt eine Pflicht zum Schutz von Gebäuden gegen Rückstau aus der Kanalisation? Durch den Klimawandel häufen sich Starkregenereignisse. Fällt viel Niederschlag in kürzester Zeit können die Wassermengen die Kanalisation überlasten, denn das Kanalnetz einer Stadt kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann.

Dies hat für die Gebäude, die nicht über eine Rückstausicherung verfügen, zur Folge, dass Keller und andere tiefliegende Räume überflutet werden. Noch nie waren die Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau so hoch wie aktuell. Ein Rückstau tritt immer dann auf, wenn vorübergehend mehr Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird, als diese aufnehmen kann. Als Folge steigt das Abwasser innerhalb des Kanalsystems an und tritt überall dort aus, wo es kann, also aus Kanaldeckeln und aus ungeschützten Abläufen, Waschbecken oder Toiletten im Keller.

Auch wenn solche extremen Regenereignisse selten auftreten: Eine wirksame Methode, sich gegen eine Überflutung des Kellers durch einen Rückstau aus der Kanalisation zu schützen, ist der Einbau einer Rückstausicherung. Zudem geht jeder Gebäudeeigentümer das Risiko ein, für Schäden, die durch das Fehlen dieser Sicherung auftreten, selbst aufkommen zu müssen. Die entsprechenden Erläuterungen finden sich in der DIN EN 12056 sowie der Entwässerungssatzung der Nationalparkstadt Waldeck in der es unter § 5 Abs. 4 heißt: „Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Abwasseranlage hat sich jeder Grundstückseigentümer selbst zu schützen.

Welche Lösung jeweils sinnvoll ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab. Es sollte die Hilfe eines Fachbetriebes in Anspruch genommen werden, der vor Ort berät und einen individuellen Lösungsvorschlag erarbeitet. Hierbei unterstützen die Handwerksbetriebe für Heizung, Lüftung und Sanitär, welche die Anlagen auch einbauen können. Zusätzlich sollte jeder Hauseigentümer prüfen, ob Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen auch über Lichtschächte oder Kelleraußentreppen in die Kellerräume gelangen kann. Sollte Handlungsbedarf bestehen, sollten die Lichtschächte und Treppenbrüstungen erhöht werden. Die Wirkung einer Rückstausicherung ist aus dem Schaubild zu ersehen.