Sitzungsbeginn: 20:01 Uhr
Stadtverordnetenvorsteherin Berthold begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Sie entschuldigt die abwesenden Stadtverordneten.
Es sind 21 Stimmberechtigte anwesend.
Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.
TAGESORDNUNG:
| 1. | Sachstandsbericht zum Naturpark Kellerwald-Edersee |
| 2. | Kleine Anfragen |
| 3. | Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 23.05.2024 |
| 4. | Bericht aus dem Magistrat |
| 5. | Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Nationalparkstadt Waldeck einschließlich Kostenbeitragssatzung |
| 6. | Förderung von Stoff- bzw. Mehrwegwindeln |
| 7. | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) |
| 8. | Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck Bebauungsplan Nr. 18 "Eckeweg II", Kernstadt, Gemarkung Waldeck Beratung und Beschlussfassung a) Abwägung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
| 9. | Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Nationalparkstadt Waldeck |
| 10. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Tempo 30 Zone sowie eines Überweges in der Dr.-Mauser-Straße in Waldeck |
| 11. | Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Glasfaserausbau, Bauüberwachung und Schadenabwehr |
| 12. | Verschiedenes |
| 12.1 | Dank für die Übersendung der Präsentationen |
| 12.2 | Mitteilungen aus dem Ältestenrat |
| 12.3 | Konzept Edersee |
| 12.4 | Baustelle: Ortsdurchfahrt Netze |
| Zu Punkt 1.: | Sachstandsbericht zum Naturpark Kellerwald-Edersee |
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Leiterin des Naturparks, Kristin Gampfer, anwesend.
Sie berichtet anhand einer Beamerpräsentation zu folgenden Punkten:
| • | Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Schutzgebiete |
| • | Organisation: Kommunaler Zweckverband/Träger |
| • | Kernaufgaben |
| • | Aktuelle Projekte |
| • | Auszeichnungen |
| • | Trekkingplätze |
| • | Nationalpark- und Naturpark-Partner |
| • | Bildung für nachhaltige Entwicklung |
Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold dankt für die Ausführung.
Die offenen Fragen seitens Stadtverordneten werden von Frau Gampfer beantwortet.
Hierfür bedankt sich Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold. Frau Gampfer verabschiedet sich nach diesem Tagesordnungspunkt um 20:24 Uhr.
| Abstimmungsergebnis: | Zur Kenntnis genommen |
| Zu Punkt 2.: | Kleine Anfragen |
Bürgermeister J. Vollbracht beantwortet die Kleine Anfrage des Stadtverordneten Martin Merhof zur Stellenbesetzung / Personalentwicklung.
Stadtverordneter M. Merhof dankt für die Beantwortung.
Zusätzliche Fragen seitens Stadtverordneten zu den Themen Vergütungsstruktur, Einzelauflistung zu den einzelnen Bereichen und zur Altersstruktur beantwortet BGM J. Vollbracht.
| Zu Punkt 3.: | Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 23.05.2024 |
| Abstimmungsergebnis: | Zur Kenntnis genommen |
| Zu Punkt 4.: | Bericht aus dem Magistrat |
Bürgermeister J. Vollbracht berichtet aus dem Magistrat:
Dorfentwicklung:
• Die beste Nachricht kommt heute aus Wiesbaden:
Die Nationalparkstadt Waldeck ist nach der äußerst positiven Dorfmoderation im letzten Jahr jetzt mit den Stadtteilen Alraft, Dehringhausen, Freienhagen, Höringhausen, Netze, Nieder Werbe, Ober Werbe und Selbach als neuer Förderschwerpunkt im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen anerkannt worden.
Der Anerkennungsbescheid wurde mir am vergangenen Samstag durch Staatsminister Ingmar Jung in Wiesbaden überreicht.
Damit sind neben unseren Stadtteilen Waldeck und Sachsenhausen, die ja bekanntlich vom Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ profitieren, auch in allen anderen Ortsteilen die Weichen für eine positive Entwicklung durch eine entsprechende Förderung sowohl von öffentlichen als auch von privaten Maßnahmen in den nächsten Jahren gestellt.
Auftragsvergaben:
| • | Der Auftrag zur weiteren externen Baubegleitung im Zuge des Glasfaserausbaues im Stadtgebiet wurde an das Ingenieurbüro Dahl Engineering GmbH aus Lichtenberg vergeben. |
| • | Der Auftrag für die Maler- und Gerüstbauarbeiten im Zuge der Fassadensanierung des Dorfgemeinschaftshauses Ober-Werbe wurde an die Firma Schwellenberg aus Sachsenhausen vergeben. |
| • | Im Zuge der Sanierung des Hochbehälters in der Gemarkung Netze wurde ein weiterer Auftrag an die Firma Scheuerer, Kassel, vergeben. |
| • | Der Auftrag zur Auswechselung des Laufbohlenbelages im Bereich der Uferpromenade Waldeck-See wurde an die Firma Meyer, Freienhagen, vergeben. |
| • | Die Aufträge für die Kanalreinigungen und TV-Inspektionen in den Stadtteilen Freienhagen, Nieder Werbe und Sachsenhausen zur Umsetzung der Wiederholungsuntersuchungen nach der EKVO wurden das Ing.-Büro Ballweg, Göttingen vergeben. |
| • | Das Büro Komprax Result, Carmen Möller, 35099 Burgwald, wurde mit der Erstellung eines strategischen Personal- und Organisationsentwicklungskonzeptes für die Verwaltung beauftragt. Für die Konzepterstellung wurde ein Zuschuss des Landes Hessen |
| bewilligt. | |
| • | Der Auftrag zur Lieferung und Montage der Küche im Gemeinschaftsraum des „Alten Rathauses“ im Stadtteil Freienhagen wurde an die Firma Kehm, Sachsenhausen, vergeben. |
| • | Der Auftrag zur Lieferung und Montage der Thekenanlage im Gemeinschaftsraum des „Altes Rathauses“ im Stadtteil Freienhagen wurde an die Firma Kälteschmiede Schäfer, Freienhagen, vergeben. |
| • | Der Auftrag zur Ausführung von Gerüstbauarbeiten an der Friedhofskappelle im Stadtteil Waldeck wurde an die Firma Tulla, Korbach, vergeben. |
| • | Der Auftrag für die Maler- und Putzarbeiten an der Friedhofskapelle Waldeck wurde an die Firma Schwellenberg, Sachsenhausen, vergeben. |
| • | Der Auftrag für die Beschaffung und Installation eines Seilsicherungssystems für die Kläranlage Scheid wurde an die Firma Prior, Marsberg, vergeben. |
Bautenstandsbericht:
Die PV-Anlage ist zwischenzeitlich installiert; weiterhin laufen die Innenausbauarbeiten und die Elektroinstallationen. Der Einbau der Maschinentechnik erfolgt ab September 2024
Die Installation der Fällmitteldosieranlagensteuerung ist in der Vorbereitung
Die Betonsanierungsarbeiten fertiggestellt
Die Bauarbeiten sind gestartet
Der Baubeginn der Hoch- und Tiefbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt am Marktplatz Waldeck ist erfolgt
Im Zuge der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie für Rathaus in Sachsenhausen ist die Erstellung einer Schadenanalyse sowie das Brandschutzkonzept in Vorbereitung. Zudem erfolgen die denkmalrechtlichen Abstimmungen
Nach der Auftragsvergabe der Untersuchungen in Sachsenhausen, Nieder-Werbe und Freienhagen erfolgt die Ausführung im Zeitraum August bis Dezember 2024
Derzeit erfolgen verstärkt Eigenleistungen beim Innenausbau, bei der weiteren Entkernung und Gestaltung der Außenanlagen
Allgemein:
Bekanntgabe einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
hier: Errichtung einer Park- und Rastanlage am „Pappelweg“ in Sachsenhausen
Die unter dem Produkt I54101-043 für diese Maßnahmen vorgesehenen Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR sind aufgrund der vorliegenden Ausschreibungsergebnisse nicht auskömmlich. Damit die Maßnahme wie geplant und beantragt umgesetzt werden kann, sollen weitere Mittel in Höhe von 12.000,00 EUR gem. § 100 HGO überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Zur Deckung der Mehrausgaben stehen noch Haushaltsreste aus dem Jahr 2021 im Produkt 54101-046 zur Verfügung.
Der Magistrat hat den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 12.000, € im Produkt I54101-043 gemäß § 100 HGO zugestimmt. Die Deckung ist durch Haushaltsreste im Produkt 54101-046 gewährleistet.
Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold dankt für die Beantwortung.
Zusätzliche Fragen der Stadtverordneten zum Sachstand „Lebendige Zentren“, Rastanlage Pappelweg und zum Bauabschluss Marktplatz beantwortet Bürgermeister J. Vollbracht wie folgt:
Die Rastanlage am Pappelweg wird teurer aufgrund der Ausschreibungsergebnisse für Mobiliar und Erdarbeiten.
Die Fertigstellung BA 2 Waldeck ist vermutlich erst im nächsten Jahr aufgrund von Zeitverzögerungen durch Denkmal- und Bodenschutzüberwachung. Der Baufortschritt hängt von vielen kleinen Schritten ab, die koordiniert werden müssen.
| Zu Punkt 5. | Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Nationalparkstadt Waldeck einschließlich Kostenbeitragssatzung |
Durch Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Nationalparkstadt Waldeck einschließlich Kostenbeitragssatzung vom 10.05.2019 wurde den Kindern ab dem 1. Lebensjahr aus dem Stadtgebiet Waldeck ein beitragsfreier Ganztagesbesuch der städtischen Kindergärten ermöglicht. Infolgedessen sind zum einen die Anmeldezahlen für U3-Kinder und zum anderen die Anmeldungen für eine Nachmittagsbetreuung merklich angestiegen.
Neben den reinen Gebührenausfällen belasten vor allem die zusätzlichen Personalkosten für die vermehrte Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen durch U3-Kinder sowie die verstärkte Inanspruchnahme der kostenlosen Nachmittagsbetreuung den städtischen Etat erheblich.
Einer weitergehenden Regelung bedarf zudem die Teilnahme an der Mittagsversorgung. Bisher war es den Kindern freigestellt, ob sie an der Mittagsversorgung im Kindergarten teilnehmen. Sowohl seitens der Kita-Fachaufsicht beim Landkreis Waldeck-Frankenberg als auch seitens des Städte- und Gemeindebundes wurde diese Regelung äußerst kritisch gesehen.
Seitens der Kita-Fachaufsicht wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass schon allein aus Gründen des Kindeswohls eine Teilnahme an der Mittagsversorgung bei einer Betreuungszeit von über 6 Stunden zwingend geboten ist. Bei einer fehlenden satzungsrechtlichen Regelung könnten Kinder auch bei einer Betreuung bis 16:30 unter Umständen an gar keiner Verpflegung teilnehmen. Der Städte- und Gemeindebund hat zudem auf die gesundheitsrechtlichen Verpflichtungen der Träger bei der Mittagsbetreuung hingewiesen. Mitgebrachte Speisen dürfen nur in hygienisch einwandfreiem Zustand an die Kinder abgegeben werden. Beim Transport müssen geeignete Kühlboxen verwendet werden; die Kühlkette muss eingehalten werden. Die Verbraucherschutzzentrale hat zudem darauf hingewiesen, dass bestimmte Speisen gar nicht in die Kita mitgebracht werden dürfen (z.B: Speisen mit rohen Eiern (z.B. Kuchen mit nicht durchgebackenen Cremes, selbstgemachte Mayonnaise, Süßspeisen mit Eischnee oder Eigelb), Rohmilch oder Vorzugsmilch, Rohmilchkäse (z.B. Brie oder Camembert), Speisen mit rohem Fleisch (z.B. Mett, Tatar) und rohem Fisch (z.B. Sushi). Erkrankt ein Kind, weil es verdorbenes Essen zu sich nimmt, haftet der Träger – egal ob das Essen von zu Hause mitgebracht wurde oder nicht. Noch gravierender wird es, wenn ein anderes Kind etwas von dem mitgebrachten Essen zu sich nimmt und z.B. eine allergische Reaktion zeigt.
Sofern Kindern die Möglichkeit eingeräumt wird, eigenes Essen für die Mittagsversorgung mitzubringen und außerhalb der Kühlkette über mehrere Stunden im Kindergarten in eigenen „Taschen“ zu lagern, können diese Vorgaben seitens des Trägers auf keinen Fall kontrolliert bzw. eingehalten werden. Bei einem kontrollierten, einheitlichen Mittagessen können zudem Allergene von vornherein ausgeschlossen werden.
Seitens des HSGB wurde dringend darauf hingewiesen, dass seitens Nationalparkstadt Waldeck als KiTa-Träger alles dafür zu tun, um zum einen dem Kindeswohl mit einer entsprechenden Mittagsversorgung gerecht zu werden und zum anderen das Haftungsrisiko zu minimieren. Daher wurde auch in die neu gefasste Mustersatzung eine „Mittagsbetreuung MIT Verpflegung“ aufgenommen.
Darüber hinaus wurde seitens des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) dringend empfohlen, zeitnah die vorhandenen Ortssatzungen dem von HSGB empfohlenen Satzungsmustern anzupassen. Die vom HSGB empfohlenen Satzungsmuster werden regelmäßig aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung juristisch geprüft und angepasst. Bei Änderungen und Anpassungen der jeweiligen Ortssatzung wird empfohlen, die Satzungen von Zeit zu Zeit komplett neu zu fassen, damit das Satzungsrecht nicht aufgrund der Anzahl der Änderungssatzungen zu unübersichtlich wird. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und vermeidet Folgefehler. Diesen Ausführungen ist klar die Notwendigkeit der regelmäßigen Anpassung des Satzungsrechts zu entnehmen sowie die ausdrückliche Empfehlung hierzu, die vom HSGB entworfenen Satzungsmuster in die Beratungen mit einzubeziehen.
Um größtmögliche Rechtssicherheit zu haben, wurde daher seitens der Verwaltung die Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Nationalparkstadt Waldeck einschließlich Kostenbeitragssatzung nunmehr komplett überarbeitet und der derzeit gültigen Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst.
In der Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Nationalparkstadt Waldeck einschließlich Kostenbeitragssatzung ergeben sich neben einigen rechtlich begründeten redaktionellen Änderungen im Wesentlichen folgende
Änderungen in der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Nationalparkstadt Waldeck:
Zu § 1- 3
Redaktionelle Änderungen
Zu § 4
Aufnahme der digitalen Anmeldung, Anpassung der Impfverpflichtung, die sich aus dem IFSG ergibt.
Zu § 5
Redaktionelle Änderungen
Zu § 6
Betreuungszeit 13-15 Uhr mit Mittagsverpflegung und Änderung der Öffnungszeit bis 16:00 Uhr.
Die Vorgaben zur Änderung der Betreuungszeit sowie einige redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen.
Zu § 7-8
Redaktionelle Änderungen
Zu § 9
Anpassung der Pflichten der Erziehungsberechtigten in Bezug auf Pünktlichkeit, Sauberkeit und Abmeldung im Verhinderungsfall. Die Erteilung einer Abholberechtigung kann auch digital erfolgen. Der Abs. 6 wurde gestrichen, die Regelungen finden sich in Abs. 2.
Zu § 13 -14
Redaktionelle Änderungen
Änderungen in der Kostenbeitragssatzung:
Zu §1
Anpassung der Zahlungsmodalitäten für Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelt
Zu § 2
Verkürzung der Nachmittagsbetreuung von 17:00 Uhr auf 16:00 Uhr. Ergänzung der Kostenbeiträge für Kinder bis Vollendung des 3. Lebensjahres.
Zu § 3
Befreiung bis zum Vormonat der Einschulung ergänzt.
Zu § 3a
Neu, dafür wurde § 6 Abs. 6 gestrichen.
Zu § 4
Änderung wie in § 2
Zu § 5
Mittagessen wird als Pauschalbetrag bezahlt und ist ab einer Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden verpflichtend.
Zu § 7
Redaktionelle Änderungen
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner und Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichten aus den Ausschüssen.
Zum § 13 der Satzung (Abmeldung und Ausschluss) bittet Fraktionsvorsitzender J. Schanner (Grüne) um Erklärung. Hierzu antwortet Bürgermeister J. Vollbracht. Frau Jäckel aus der Verwaltung informiert ergänzend.
Fraktionsvorsitzender J. Schanner merkt an, dass die Weitergabe der gespeicherten Daten (zum § 14 der Satzung) noch Klärung bedarf.
Nach einem regen Austausch wird die Sitzung von 21:04 Uhr bis 21:11 Uhr unterbrochen.
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FWG stellen einen
Änderungsantrag den Entwurf der neuen Kindergartensatzung zu ergänzen: Gelb markierter Absatz wird dem Entwurf zusätzlich angefügt:
Zu § 13 Ziff. 3
Wird die Satzung nicht eingehalten oder entsteht durch das Verhalten des Kindes eine für den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder unzumutbare Belastung, wiederholte Störung der Betriebsabläufe, wiederholte Gefährdung von sich selbst oder anderer Kinder, des Personals oder Dritter z.B. durch unberechenbares Verhalten, so kann das Kind vom weiteren Besuch der Tageseinrichtung für Kinder ausgeschlossen werden oder in eine andere Tageseinrichtung umgesetzt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Magistrat auf Antrag der Leitung der Tageseinrichtung für Kinder und nachgewiesener Anhörung der Erziehungsberechtigten. Ein Ausschluss von der weiteren Betreuung kann auch erfolgen, wenn eine unzumutbare Belastung oder Störung des Kindergartenbetriebes durch das Verhalten der Erziehungsberechtigten insbesondere bei einer gestörten Erziehungspartnerschaft und einem zerstörten Vertrauensverhältnis gegenüber dem Fachpersonal der Einrichtung entstanden ist. Vor dem Ausschluss ist die Möglichkeit der Umsetzung in eine andere Kindertageseinrichtung zu prüfen. Der Ausschluss oder gegebenenfalls die Umsetzung wird durch Verwaltungsakt verfügt. Vor einem Ausschluss sind die Erziehungsberechtigten anzuhören.
Vor einem Ausschluss muss unter Einbeziehung der Fachaufsicht des Landkreises Waldeck-Frankenberg ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten (Fachpersonal und Erziehungsberechtigte) einberufen werden, bei dem mögliche Lösungen erarbeitet und erprobt werden.
Führt dies nicht zur Verbesserung der Situation, kann nach Ausschöpfung weiterer Mittel – wie Umsetzung in eine andere Kindergarteneinrichtung – mit triftiger Begründung ein Ausschluss erfolgen.
Dieser Prozess ist in jedem Fall protokollarisch festzuhalten. Dies gilt für jegliche Formen des Ausschlusses.
Der Ausschluss gilt als Abmeldung.
Ein weiterer Änderungsantrag wird gestellt, folgenden Absatz zu ersetzen:
Zu § 14 Ziff. 2.3
„Die erhobenen Daten werden wie folgt verwendet:
| - | in Teambesprechungen innerhalb der Tageseinrichtung für Kinder; |
| - | in Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten des Kindes; |
| - | zum Übergang in die Schule.“ |
Nach einem Austausch und der Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen wird über den Änderungsantrag abgestimmt.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt die Änderungen der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Nationalparkstadt Waldeck.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt die Änderungen der Kostenbeitragssatzung.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
| Zu Punkt 6. | Förderung von Stoff- bzw. Mehrwegwindeln |
Im Zuge der Beratungen zum Haushalt 2024 wurde von der SPD-Fraktion die Förderung des Einsatzes von Stoff- und Mehrwegwindeln beantragt. Hierfür wurden 2.000,00 EUR in den Haushalt 2024 mit einem Sperrvermerk eingestellt. Die Aufhebung des Sperrvermerkes soll nach Vorlage entsprechender Handlungsrichtlinien erfolgen. Die entsprechenden Richtlinien wurden jetzt erarbeitet.
Die Förderung von Stoff- und Mehrwegwindeln soll in Ergänzung zur der bereits bestehenden Möglichkeit der Nutzung von kostenlosen Windeltonnen zusätzlich angeboten werden. Derzeit erhalten Familien mit Kindern unter drei Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen auf Antrag gebührenfrei. eine zusätzliche 80-L-Restmülltonne und sparen somit die Gebühren in Höhe von 51,10 EUR/Jahr. Um den Einsatz von Mehrwegwindeln zu fördern, soll der Zuschuss dafür 100,00 EUR/Jahr betragen.
Antragsberechtigt sein sollen Eltern, Pflegeeltern und andere Erziehungsberechtigte von Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (wie bei der Windeltonne), sowie Pflegebedürftige, die nach ärztlichem Attest auf den Einsatz von Windeln angewiesen sind.
Die Förderung kann, unter Vorlage der entsprechenden Rechnung, für jedes im Haushalt lebende Kind unter 3 Jahren einmal im Jahr gestellt und ausgezahlt werden. Bei Pflegebedürftigen solange, wie der Einsatz von Windeln ärztlich nachgewiesen wird. Die Förderung beträgt 100,00 EUR im Jahr und ist zweckbestimmt für den Kauf und die Miete von mehrfach verwendbaren Stoffwindeln, sowie dem nötigen Zubehör.
Die Beantragung erfolgt schriftlich mit dem der Vorlag beigefügten Antragsmuster. Förderungen werden nach der Reihenfolge der Antragseingänge ausbezahlt. Die Auszahlungen erfolgen, solange Fördermittel zu Verfügung stehen.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Haushalte, denen bereits eine kostenlose Windeltonne zugeteilt wurde.
Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold erläutert diesen Tagesordnungspunkt.
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner und Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichten aus den Ausschüssen. Stadtverordneter P. Litschel bittet um Zustimmung.
Die einzelnen Fraktionen geben Stellungnahmen ab.
Beschluss:
Für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung zum Einsatz von Stoff- bzw. Mehrwegwindeln werden die vorstehenden Richtlinien beschlossen. Der entsprechende Sperrvermerk im Haushalt wird aufgehoben.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
| Zu Punkt 7. | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) |
Der Magistrat ist in einem ersten Schritt in der Sitzung am 11.01.2024 über die Ankündigung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zur Umsetzung der WRRL informiert worden. Die seinerzeit getroffenen Aussagen in der Angelegenheit können aus heutiger Sicht relativiert werden. Grundsätzlich ist der Umsetzungsstatus der Maßnahmen im Vergleich mit anderen Kommunen im Landkreis weit fortgeschritten. Aufgrund der Flächengröße unserer Kommune sind in der Gebietskulisse allerdings 6 relevante Gewässer für die WRRL vorzufinden. Die Umsetzung an der Werbe, der Netze, dem Reiherbach und der Watter ist aufgegriffen und in großen Teilen auch abgeschlossen. Der Reiherbach zählt aber unter dem Gesichtspunkt einer Einbeziehung zu den Kommunen für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung als noch nicht ergriffen, weil noch keine Genehmigungsplanung existiert. Grundsätzlich sind aber die Hebel dazu bewegt.
Die Bicke und die Wilde sind bei den bisherigen Aktivitäten noch gar nicht im Focus gewesen. An der Wilde besteht im Bereich der Lage im Gemeindegebiet nur geringer Bedarf. Dort sind keine Fließhindernisse kartiert. An der Bicke sind 4 Fließhindernisse zu beseitigen.
Eine Annahme der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist zu empfehlen, weil man kostenlos auf die Dienstleistungen eines Gewässermanagers der vom Land gestellt wird zugreifen kann. Die Funkiton des Gewässermanagers ist weitestgehend mit den Dienstleistungen der HLG bei dem Projekt Reiherbach im Programm „100 Wilde Bäche“ zu vergleichen.
Je nach Verhandlungsergebnis können über die Einbindung und Unterstützung durch den Gewässermanager Uferstreifen als Zielvorgabe der WRRL umgesetzt werden. Bei den Grundstücksverhandlungen und den Vergabeverfahren für die Planungsleistungen sind Entlastungen für die Verwaltung zu erwarten.
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner und Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichten über die einstimmigen Abstimmungsergebnisse aus den Aussschüssen.
Bürgermeister J. Vollbracht erläutert nochmal die Sinnhaftigkeit.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel, zuzustimmen.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
| Zu Punkt 8. | Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck Bebauungsplan Nr. 18 "Eckeweg II", Kernstadt, Gemarkung Waldeck Beratung und Beschlussfassung a) Abwägung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Zu a) Beratung über vorgebrachte Anregungen und Hinweise
Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023 werden entsprechend der als Anlage beigefügten Beratungs- und Beschlussvorlage berücksichtigt.
Erläuterung
Ergänzend soll auf Anregung der UNB unter dem Punkt „Niederschlagswasser (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14“ festgesetzt werden, dass unbelastetes Niederschlagswasser vor Ort zu versickern oder als Brauchwasser zur Gartenbewässerung zu verwenden ist. Gemäß vorliegenden Versickerungsversuchen ist eine Niederschlagswasserversickerung im westlichen Plangebiet im Bereich der nicht überbaubaren Flächen problemlos möglich.
Unter „Hinweise“ sowie im Umweltbericht in Kap. 4.5 (Geplante Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) soll, angeregt durch die Stellungnahme des FD Wasser- und Bodenschutz aufgenommen werden:
„Für die Erschließung ist ein Bodenschutzkonzept / Bodenmanagementkonzept nach DIN 19639 aufzustellen und den am Bau beteiligte Firmen auszuhändigen.
Für die Erschließungsmaßnahme ist eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) nach DIN 19639 Anhang C zu beauftragen. Diese hat die Maßnahmen vor Ort zu überwachen und zu dokumentieren.
Die BBB ist bei der Erstellung des Bodenschutzkonzeptes mit einzubeziehen und zu beteiligen.
Bodenaushub, der vor Ort nicht wieder eingebaut werden kann (z. B. aufgrund umweltgefährdender Schadstoffbelastungen, bautechnischer Anforderungen oder als Überschussmasse), ist nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.
Sollten Überschussmengen von unbelasteten Böden einer Verwertung in Form einer landwirtschaftlichen Bodenverbesserung vorgesehen werden, ist das bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg anzuzeigen. Für die Planung zur Bodenverwertung ist die Arbeitshilfe vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zur Aufbringung von Bodenmaterial zur landwirtschaftlichen Bodenverbesserung zu beachten.“
Zu b) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind Erläuterung
Der Bebauungsplanentwurf ist gem. BauGB mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen.
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die in Satz 1 genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen; in der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten bestehen.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen; die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich und über das Internet bekannt zu machen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen wurde.
Fraktionsvorsitzender J. Schanner berichtet aus dem Ausschuss und teilt die vorgenommene redaktionelle Änderung zum Entwurf „Eckeweg II PLAN“ zu Punkt 4.4 „Leuchtmittel / Insektenfreundliche Beleuchtung“ mit.
Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichtet ebenfalls aus dem Ausschuss.
Redaktionelle Änderung – Streichung - zum Entwurf „Eckeweg II PLAN“ zu Punkt 4.4 (Leuchtmittel / Insektenfreundliche Beleuchtung):
„Für Außenbeleuchtung und Werbeanlagen sind energiesparende Leuchtmittel mit starker Bodenausrichtung und geringer Seitenstrahlung mit einem Licht-Farbspektrum unterhalb von 2.700 Kelvin (warmes Weißlicht mit 2.700 Kelvin oder gelbes bzw. bernsteinfarbenes Licht mit ca. 1.800 Kelvin) zu verwenden. Es sind nur geschlossene Lampen ohne Fallenwirkung zulässig.“
Stadtverordneter Peter Trietsch erkundigt sich beim Bürgermeister J. Vollbracht zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Eckeweg Punkt 4.2 „Grünordnung“ (zeichnerisch festgesetzte Laubbaumhochstämme und textlich genannte Bäume und Sträucher in der Grundstücksfreifläche). Auf die Frage, wann die Anpflanzungen zeitlich vorgenommen werden müssen, wird die Antwort als Protokollnotiz hinzugefügt.
Protokollnotiz: Bürgermeister J. Vollbracht empfiehlt die Anpflanzung in der ersten Vegetationsphase nach der Errichtung des Gebäudes durchzuführen.
Beschluss:
Zu a) Beratung über vorgebrachte Anregungen und Hinweise
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt, die Behandlung/Abwägung/Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit, wie dies in der Anlage „Beratungs- und Beschlussvorlage“ in der rechten Spalte - als „Empfehlung zur Behandlung der Stellungnahmen“ bezeichnet - zu den jeweiligen Stellungnahmen aufgeführt ist.
Die aus der Behandlung/Abwägung/Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen resultierenden Änderungen sind in den Entwurf mit Begründung einzuarbeiten.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
Beschluss:
Zu b) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
| Zu Punkt 9. | Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Nationalparkstadt Waldeck |
Am 14.06.2024 ist ein Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Nationalparkstadt Waldeck eingegangen.
Stadtverordneter H. Köhler begründet den Antrag der SPD-Fraktion.
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner und Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichten aus den Ausschüssen.
Die einzelnen Fraktionen geben Stellungnahmen ab.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beauftragt den Magistrat, ein Konzept zu erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche in der Praxis für kommunale Themen interessiert werden können und sich in kommunale Fragen einbringen und daran beteiligen können. Das Konzept soll die Möglichkeiten zur Schaffung eines Kinder- und Jugendbeirates darstellen und Gesichtspunkte wie mögliche Zielgruppen, Alter, Anhörungs- und mögliche Antragsrechte und Zuständigkeitsfragen innerhalt der Stadtverwaltung erörtern.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
| Zu Punkt 10. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Tempo 30 Zone sowie eines Überweges in der Dr.-Mauser-Straße in Waldeck |
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 16.06.2024 den Antrag auf Einführung einer Tempo 30 Zone sowie eines Überweges in der Dr.-Mauser-Straße in Waldeck gestellt.
Finanzausschussvorsitzender J. Schanner und Bauausschussvorsitzender P. Litschel berichten aus den Ausschüssen.
Bürgermeister J. Vollbracht merkt an, dass das Parlament vorab zunächst einen Prüfauftrag in die Wege leiten müsse und erläutert die Voraussetzungen, die ihm vom Hess. Städte- und Gemeindebund mitgeteilt wurden.
Einen Änderungsantrag stellt Fraktionsvorsitzender J. Schanner (Grüne).
„Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beauftragt die Verwaltung, die Errichtung eines Zebrastreifens auf der Dr.-Mauser-Straße an der Kreuzung Im Kump und die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf der Dr.-Mauser-Straße im Abschnitt von der Milchstraße bis zur Pfeifenstraße durchzusetzen zu prüfen und möglichst umzusetzen.“
Nach einem Austausch und Beantwortung der offenen Fragen durch Bürgermeister J. Vollbracht wird über den Änderungsantrag der Grünen-Fraktion abgestimmt.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beauftragt die Verwaltung, die Errichtung eines Zebrastreifens auf der Dr.-Mauser-Straße an der Kreuzung Im Kump und die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf der Dr.-Mauser-Straße im Abschnitt von der Milchstraße bis zur Pfeifenstraße zu prüfen und möglichst umzusetzen.
| Abstimmungsergebnis: | Zustimmung wurde erteilt |
| Zu Punkt 11. | Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Glasfaserausbau, Bauüberwachung und Schadenabwehr |
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 10.06.2024 eine Große Anfrage zum Thema Glasfaserausbau, Bauüberwachung und Schadenabwehr gestellt.
Bürgermeister J. Vollbracht beantwortet die
Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grünen zum Thema Glasfaserbau, Bauüberwachung und Gefahrenwehr:
Der Glasfaserausbau mit der Fa. Goetel ist in vielen unseren Stadtteilen in Arbeit.
Der RP hat bereits Ende 2023 alle Nordhessischen Städte und Gemeinden vor Risiken beim Glasfaserausbau gewarnt.
Wie schon in einigen Sitzungen oder bei sonstigen Gelegenheiten angemerkt, gibt es viele Reklamationen beim Ausbau des Glasfasernetzes an Straßen und Bürgersteigen.
Darum wurde der Bürgermeister von uns gebeten, externe Bauüberwacher einzusetzen, um einen Schaden von der Stadt fernzuhalten.
| Frage 1: | Welches konkrete Mandat haben die externen Bauüberwacher in ihrer Beauftragung? |
| Antwort: | Ein externer Bauüberwacher ist seit 20. März 2024 beauftragt. Der Magistrat hat die Beauftragung am 06.06.2024 verlängert. Der externe Bauüberwacher hat das Mandat bei der Durchsetzung der Interessen der Stadt als Baulastträger des Straßennetzes zu unterstützen. Hierzu sind mindestens wöchentliche Baustellenkontrollen vereinbart. |
| Frage 2: | Was haben die Bauüberwacher bis jetzt bereits festgestellt und gemeldet bzw. welche Maßnahmen zur Schadenabwehr sind auf städtischer Seite eingeleitet worden? |
| Antwort: | Aushub- und Fräsgutmaterial in Gräben und Regeneinläufen verdrängt |
| Fehlende Herkunfts- und Eignungsnachweise für die Asphalttrag- und Deckschicht |
| Verfristung der Räumung von Lagerplätzen |
| Lagerung auf nicht vereinbarten Lagerplätzen oder über die vereinbarten Flächen hinaus |
| Zu geringe Abstände zu Leitungen anderer Infrastrukturträger |
| Zu geringe Verlegetiefen |
| Fehlende und nicht auskömmliche Verdichtungsnachweise |
| Nachschneiden von Asphaltkanten nicht erfolgt |
| Fehlende bzw. erwartbar verspätete Vorlage der Leitungsdokumentation |
| Schlechte Umsetzung der Verkehrsabsicherung |
| In den wöchentlichen Baubesprechungen wurden die Mängel angemahnt und in den Protokollen fixiert. Die Verweigerung der Bauabnahme wurde angekündigt. Aktuell befindet sich eine schriftliche Mängelrüge in Vorbereitung. |
| Frage 3: | Wie sehen die qualifizierte Bauüberwachung und Schadenabwehr ab 01.07.2024 aus städtischer Sicht aus? |
| Antwort: | Der Magistrat hat die Beauftragung des externen Bauüberwachers verlängert und behält sich vor die Zahl der Einsätze in der Woche zu erhöhen. |
| Frage 4: | Gibt es aktuell eine monetäre Risikofolgen- und Kostenabschätzung durch mangelhafte Bauausführung der Fa. Goetel für den städtischen Haushalt? |
| Antwort: | Es ist absehbar, dass sich durch den Breitbandausbau monetäre Risiken ergeben werden. Dabei zeichnet sich ab, dass durch Setzungen und andere Oberflächenschäden ein erhöhter Bedarf für die Straßenunterhaltung entsteht. |
| Bei späteren Straßenerneuerungen sind erhöhte Kosten der Leitungssicherung wegen der geringen Verlegetiefe zu erwarten. Erhöhter Aufwand bei Reparaturen an Wasserleitungen in Bereichen, wo die Breitbandkabel auf der Wasserleitung liegen. |
| Eine seriöse Kostenabschätzung ist noch nicht möglich. Dazu müsste die Leitungsdokumentation vorliegen. |
Fraktionsvorsitzender J. Schanner (Grüne) dankt für die Beantwortung.
Die Zusatzfragen zur Kostenermittlung der gepflasterten Gehwege, die Möglichkeit zur Veranlassung des Baustopps zur Schadensabwehr und zur rechtlichen Grundlage beantwortet Bürgermeister J. Vollbracht.
Fraktionsvorsitzender J. Schanner merkt an, dass drei Stadtteile (Alraft, Ober-Werbe und Selbach) mit dem Glasfaserbau nicht unterstützt werden und erkundigt er sich, ob ein Förderantrag für die betroffenen Stadtteile gestellt werden kann. Auch hierzu informiert Bürgermeister J. Vollbracht.
| Zu Punkt 12.: | Verschiedenes |
| Zu Punkt 12.1: | Dank für die Übersendung der Präsentationen |
Stadtverordneter J. Schanner dankt für die Übersendung der Präsentationen zu den Themen „Umspannwerk“, „HLG Bodenbevorratung“ und zu „Freiflächen PV“.
| Zu Punkt 12.2: | Mitteilungen aus dem Ältestenrat |
Stadtverordneter J. Schanner bittet um Nachholung des monatlichen Berichts zu Benutzerzahlen der Bergbahn, um die Kosten im Blick zu behalten.
| Zu Punkt 12.3: | Konzept Edersee |
Stadtverordneter J. Schanner informiert über den Beschluss im Kreistag zum Verkehrskonzept.
Aufgrund der Einstellung der Arbeiten treffen sich die Ältestenräte aus Vöhl, Edertal und Waldeck mit dem Landkreis und Marketing Edersee am 10.07.2024 zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise.
| Zu Punkt 12.4: | Baustelle: Ortsdurchfahrt Netze |
Stadtverordneter M. Merhof erkundigt sich nach dem Sachstand zur Dauerbauerstelle Ortsdurchfahrt Netze. Bürgermeister J. Vollbracht informiert, dass die Abschlussarbeiten bis Ende des Jahres geplant seien.
Sitzungsende: 22:25 Uhr