Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025 während der Dienststunden im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Bürgerinformation öffentlich aus.
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 26.09.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.