Aufgrund des § 113 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 13. Dezember 2024 zu dem Jahresabschluss 2012 folgenden Beschluss gefasst:
| a) | Der dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Nationalparkstadt Waldeck als Anlagen beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 - bestehend aus der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht - wird beschlossen. |
| b) | Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt. |
Haushaltsrechnung 2012
| Ordentliches Ergebnis | -655.726,06 EUR |
| Außerordentliches Ergebnis | 357.154,11 EUR |
| Jahresergebnis (Verlust) | -298.571,95 EUR |
| Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres | 585.239,99 EUR |
| Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln | 425.593,17 EUR |
| Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | 1.010.833,16 EUR |
| Bilanzsumme in Aktiva und Passiva zum 31.12.2012 | 73.542.351,71 EUR |
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt
in der Zeit vom 27.01.2025 bis 04.02.2025
im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, Zimmer 107, 34513 Waldeck, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Diese Bekanntmachung wurde am 24.01.2025 veröffentlicht.