Aufgrund des § 113 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 13. Dezember 2024 zu dem Jahresabschluss 2011 folgenden Beschluss gefasst:
| a) | Der dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der Nationalparkstadt Waldeck als Anlagen beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 – bestehend aus der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht - wird beschlossen. |
| b) | Dem Magistrat wird nach § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung erteilt. |
Haushaltsrechnung 2011
Ordentliches Ergebnis — 470.734,09 EUR
Außerordentliches Ergebnis — 1.069.867,75 EUR
Jahresergebnis (Überschuss) — 1.540.601,84 EUR
Bestand an Zahlungsmitteln
zu Beginn des Haushaltsjahres — 575.254,82 EUR
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln — 9.985,17 EUR
Bestand an Zahlungsmitteln
am Ende des Haushaltsjahres — 585.239,99 EUR
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva
zum 31.12.2011 — 72.622.720,23 EUR
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt
in der Zeit vom 27.01.2025 bis 04.02.2025
im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, Zimmer 107, 34513 Waldeck, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Diese Bekanntmachung wurde am 24.01.2025 veröffentlicht.