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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 41/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

über die 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Donnerstag, 11.09.2025, Stadthalle Sachsenhausen

Sitzungsbeginn: 20:03 Uhr

Stadtverordnetenvorsteherin Berthold begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Stadtverordneter Peter Trietsch zieht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Tagesordnungspunkt 9 „Antrag auf Durchführung eines Workshops für die Parlamentarier der Nationalparkstadt Waldeck zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2026 über den Umgang mit rechtspopulistischen Aussagen“ zurück.

Somit geänderte

TAGESORDNUNG:

1.

Kleine Anfragen

2.

Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 01.07.2025

3.

Bericht aus dem Magistrat

4.

Einbringung 1. Nachtragshaushalt 2025

5.

Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2025

6.

Jahresabschluss 2024 der Nationalparkstadt Waldeck

7.

Schlussbericht zur 239. Vergleichenden Prüfung "Vorbericht Haushaltsplan"

8.

Resolution zur Wasserbewirtschaftung des Edersees

9.

Verschiedenes

9.1

Antrag Bündnis 90/Die Grünen (ehem. TOP 9)

9.2

Jahresparkscheine

9.3

Baumpflanz-Challenge

9.4

Ausschusssitzungen Nachtragshaushalt

Zu Punkt 1.: - Kleine Anfragen
1.1 - Kleine Anfrage der Stadtverordneten Iris Vent zur Neuverpachtung des Golfplatzgeländes Waldeck

Bürgermeister Havel beantwortet die Kleine Anfrage der Stadtverordneten Iris Vent zur Neuverpachtung des Golfplatzgeländes Waldeck.

Der Golfclub Waldeck am Edersee e. V. ist seit 2022 Betreiber des Golfplatzes, der seit rund 30 Jahren ein fester Bestandteil des touristischen Angebotes in Waldeck. Mit seinem 18-Loch-Meisterschaftsplatz und dem öffentlichen 9-Loch-Platz bietet der Golfplatz den rund 300 Mitgliedern und darüber hinaus unzähligen Greenfee-Spielern aus Deutschland und angrenzenden Ländern ideale Bedingungen ihren Sport in intakter Natur auszuüben. Umliegende Hotels und Gaststätten profitieren nachhaltig über die ganze Saison. Sollte der Fortbestand des Golfplatzes nicht möglich sein, verliert die Region an Attraktivität und die örtlichen Hotels sechsstelligen Umsatz pro Jahr.

Frage 1:Wie bewertet der Magistrat die drohenden Umsatzverluste und die Umsatzchancen der Hoteliers durch ein Drachenfest mit autarker Bewirtung und bis zu 6000 Schlafplätzen in Zelten in einer Zeit, in der vermutlich die Hotels sowieso ausgebucht sind?

Antwort: Der Magistrat nimmt die Sorgen der Hoteliers ernst. Es ist unbestritten, dass der Golfclub in den vergangenen Jahrzehnten ein fester Bestandteil des touristischen Angebots in Waldeck war und damit zur Wertschöpfung in der Region beigetragen hat. Zugleich zeigen Erfahrungen vom bisherigen Standort des Drachenfestes in Diemelstadt, dass von dieser Veranstaltung ebenfalls deutliche wirtschaftliche Impulse ausgehen – nicht nur für Gastronomie und Hotellerie, sondern auch für Handel, Handwerk und Dienstleister. Die autarke Struktur der Veranstaltung bedeutet nicht, dass keinerlei Effekte für die regionale Wirtschaft entstehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass zusätzliche Gästegruppen erreicht werden, die die Region auch außerhalb der Veranstaltung kennenlernen und für zukünftige Aufenthalte wiederkehren. Insgesamt ist der Magistrat der Auffassung, dass das Drachenfest zusätzliche Chancen für den Tourismus eröffnet, wenngleich dies die Sorgen einzelner Betriebe nicht relativieren soll.

Frage 2: Wie kann erreicht werden, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, dass der Golfclub Waldeck am Edersee e. V. wieder Pächter der benötigten Teilflächen für zumindest einen zusammenhängenden 9-Loch-Platz wird, welcher dann um den bisherigen öffentlichen Kurzplatz erweitert werden kann?

Antwort: Die Stadt Waldeck ist weder Eigentümerin noch Zwischenpächterin der Fläche. Die Entscheidung über die Verpachtung liegt allein bei der Waldeckischen Domanialverwaltung. Der Magistrat hat seinen Auftrag erfüllt, indem er sich sowohl für den Fortbestand des Golfsports in Waldeck als auch für die Ansiedlung des Drachenfestes eingesetzt und entsprechende Gespräche begleitet hat. Dabei wurde auch die Möglichkeit einer Mischnutzung und eines reduzierten Golfangebots (z. B. 9-Loch-Platz) geprüft.

Eine Einigung zwischen Golfclub und Domanium konnte trotz mehrerer Verhandlungsrunden nicht erzielt werden. Der Magistrat hat keine Möglichkeit, den Ausgang dieser Verhandlungen zu ändern, wird aber weiterhin die Interessen Waldecks vertreten und den Dialog begleiten.

Stadtverordnete Vent stellt die Zusatzfrage, wie sich die Finanzierung der Erschließungs- und Anschlusskosten an die Versorgungseinrichtungen sowie des Wegeausbaus bei der Drachenfestveranstaltung darstellt und ob die Stadt daran beteiligt ist.

Hierzu teilt Bürgermeister Havel mit, dass die Drachenfest UG als Vorhabenträger grundsätzlich die Kosten trägt. Die Stadt unterstütze und begleite die entsprechende Bauleitplanung.

Des Weiteren fragt Stadtverordnete Vent nach, ob es zu dem Vorhaben ein Business-Case gäbe, das die potenziellen Kosten, Risiken und Vorteile aufzeige.

Bürgermeister Havel teilt hierzu mit, dass der Stadt Waldeck nichts unter diesem Arbeitstitel vorliegt.

1.2 - Kleine Anfrage des Stadtverordneten Michael Keller zu den Haushaltsmitteln 2025 hinsichtlich der Anschaffung eines Bootstrailers für die Feuerwehr

Bürgermeister Havel beantwortet die Kleine Anfrage des Stadtverordneten Michael Keller zu den Haushaltsmitteln 2025 hinsichtlich der Anschaffung eines Bootstrailers für die Feuerwehr.

Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurde die Anschaffung eines Bootstrailers für die Feuerwehr der Stadt Waldeck beschlossen, um außerhalb der Wachsaison der DLRG ein Boot im Stadtteil Waldeck zu stationieren, um für eventuelle Rettungseinsätze auch in dieser Zeit einsatzbereit zu sein. Natürlich sollte dieser Bootstrailer auch an das entsprechend in Waldeck stationierte Zugfahrzeug passen.

Da die Wachsaison der DLRG zu Ende geht und auch der Wasserstand im Edersee sehr niedrig ist, sollte die Verlegung eines Bootes nach Waldeck nun unmittelbar bevorstehen.

Frage 1: Ist dieser Bootstrailer bereits angeschafft bzw. wie ist hier der Sachstand?

Antwort: Der Bootstrailer wurde bereits angeschafft und steht im Moment noch am Städtischen Bauhof, da der Gegenhalter für den Bootsbug noch montiert werden muss. Dies soll bis Ende September geschehen und dann wird der Bootstrailer nach Waldeck in das Feuerwehrhaus gebracht.

Frage 2: Wann ist mit einer Vorstellung des Bootstrailers zu rechnen?

Antwort: Die Vorstellung des Bootstrailers ist für Anfang bis Mitte Oktober anvisiert.

Sobald ein Termin gefunden wurde, wird dieser Zeitnah bekannt gegeben.

Michael Keller bedankt sich für die Beantwortung der Kleinen Anfrage und bewertet die Belebung der Tauchstation durch die DLRG als positive Entwicklung.

1.3 - Kleine Anfrage des Stadtverordneten Michael Keller zu den Haushaltsmitteln 2025 hinsichtlich Strukturmaßnahme Greentrail und Herstellung von Rad- und Mischwegen

Bürgermeister Havel beantwortet die Kleine Anfrage des Stadtverordneten Michael Keller zu den Haushaltsmitteln 2025 hinsichtlich Strukturmaßnahme Greentrail und Herstellung von Rad- und Mischwegen.

Auf dem Gebiet der Stadt Waldeck wurden mit den Greentrails die attraktivsten Fahrrad-Trails im gesamten Landkreis gebaut. Leider sind die Zuwegungen teilweise noch in schlechtem Zustand, auch die Informationen und die Ausschilderung in den Stadtteilen Nieder-Werbe, Sachsenhausen und Waldeck hinsichtlich der Zugangswege und der öffentlichen Parkmöglichkeiten muss verbessert werden.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurden neben allgemeinen Mitteln in Höhe von 50.000 Euro zur Herstellung oder Beschilderung von Rad- und Mischwegen auch Mittel in Höhe von 75.000 Euro für Strukturmaßnahmen an den Greentrails eingestellt. Diese sind laut dem vorliegenden Bericht zum Haushaltsvollzug bis jetzt noch nicht verwendet worden.

Frage 1: Sind die Problemstellen der Zuwegungen zu bzw. zwischen den Greentrails, beispielsweise vom Ende des Trails, der von Waldeck (August-Schwarze-Hütte) hinab ins Reiherbachtal führt oder ähnlichen Stellen, bekannt und sind hier in diesem Jahr noch Verbesserungsarbeiten zu erwarten?

Antwort:An den identifizierten Problemstellen wurde durch den Einsatz des Bauhofs Abhilfe geschaffen. Dadurch konnten maßgeblich Kosten auf die Bereich Personaleinsatz und Materialbeschaffung umgelegt werden. Im Vorfeld der Eröffnung der Trails wurden die ausgeführten Arbeiten ausdrücklich vom Zweckverband gelobt. Bei noch anstehenden Maßnahmen sollen die Synergien, welche aus dem Projekt „100 Wilde Bäche“ und den Potentialen aus dem Entwurf zum Nahmobilitätskonzept entstehen können, ausgeschöpft werden.

Dazu ist aber ein weiterer Planungsfortschritt in den Maßnahmen abzuwarten.

Frage 2: Gibt es von Seiten der Stadt Waldeck Überlegungen zur besseren Ausschilderung der Parkmöglichkeiten und Zufahrt für Besucher der Greentrails, um diese vernünftig zu leiten und gegebenenfalls auch einen Mehrwert durch Aufenthalte in den Stadtteilen zu erzeugen?

Antwort:Eine Beschilderung wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg (LKWAFKB) und der Edersee-Touristik erarbeitet. Der LKWAFKB plant die Beschilderung der Radwege zu verbessern.

Auf die Zusatzfrage des Stadtverordneten Martin Germann, wie denn der Greentrail angenommen würde, teilt Bürgermeister Havel mit, dass es diesbezüglich eine positive Auswertung gäbe. Die entsprechenden Zahlen würden den Stadtverordneten noch mitgeteilt.

Zu Punkt 2.: - Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 01.07.2025

Das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 01.07.2025 wird zur Kenntnis genommen.

Zu Punkt 3.: - Bericht aus dem Magistrat

Bürgermeister Havel berichtet aus dem Magistrat wie folgt:

Nachtragshaushalt 2025 und Haushaltsplanung 2026

•In Abstimmung zur transparenten Aufbereitung sämtlicher Haushaltsdaten:

1. Grafische Aufbereitung Nachträge, Haushalt, Jahresabschlüsse ++

2. Transparenz für Magistrat, Parlament und Öffentlichkeit +++

3. Weniger Aufwand in Verwaltung und Ehrenamt ++

•Überblick und Abarbeitung von Beschlüssen und Projekten:

1. Priorisierung durch Vorschläge aus Verwaltung und Magistrat

2. Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung

3. Vertrauen

Information über Änderungsbescheide des Investitionsfonds

Es wurden Kredite für ursprünglich vorgesehene Maßnahmen beantragt.

Für nicht umgesetzte Maßnahmen aus den Vorjahren, wurde beim HMF eine Änderung des Verwendungszwecks beantragt und bewilligt.

• Mittel zur Sanierung der Krähenbergbrücke geändert für die Kanalsanierung der Naumburger Straße im Stadtteil Netze

Vorschlag für Umgang mit der Krähenbergbrücke wird 2026 erarbeitet

• Mittel zur Sanierung des DGH Alraft geändert für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in den Kläranlagen in Freienhagen, Höringhausen und Ober-Werbe

Sanierung des DGH Alraft im Rahmen der Dorfentwicklung angemeldet

Projektstatus (Stand: 09.09.2025):

Kläranlage Scheid

•Einbau Maschinentechnik

•Rückbau Provisorium begonnen

„Lebendige Zentren“

•Projekt Marktplatz Waldeck 2. BA – Abrechnung bearbeiten

•Projekt Machbarkeitsstudie Rathaus – Planungsauftrag an Generalplaner vergeben

•Projekt Kindergarten Sachsenhausen – abhängig von Sondervermögen Bund/ Land

EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen in Vorbereitung

Eine Einladung zur Begehung der Projekte aus dem Förderprogramm an Bauausschuss erfolgt zeitnah.

EKVO 2023/2024

•Sanierungsplanungen befinden sich in Bearbeitung durch IB agc

•Hohe Investitionen als Pflichtaufgabe

Umgang im Gebührenhaushalt wird 2026 erörtert/ eine Strategie aus Verwaltung wird vorgelegt

Altes Rathaus Freienhagen

•Trockenbauarbeiten

•Eigenleistungen im Innenausbau; Restarbeiten

DGH Selbach

•Erd-, Beton- und Mauerarbeiten laufen

•Dachdeckerarbeiten

•Schreinerarbeiten

Photovoltaikanlangen auf Kläranlagen

•Bauarbeiten in Freienhagen, Höringhausen und Ober-Werbe abgeschlossen

Prüfung, ob Speicherung vor Ort für kritische Infrastruktur abbildbar

Kanalsanierungsplanung Scheid

•Auftragsvergabe erfolgt

•Ausführung Okt./Nov. 25

Kindergarten Sachsenhausen

•Containeranlage aufgebaut und in Betrieb genommen

•Restarbeiten bei Gehwegeverbindung stehen aus

Kanalsanierung Netze Naumburger Str. u.a.

•Auftragsvergabe erfolgt

•Baustelleneinweisung im Sept. 25

•Ausführung Okt.25 bis März 26

Kanalumbau Berliner Str. in Waldeck

•Auftragsvergabe Bauarbeiten erfolgt

•Baubeginn Okt. 25

HB Roter Berg

•Bauarbeiten zur Auskleidung mit PE-Platten laufen

•Fertigstellung vsl. Okt. 2025

Straßenunterhaltung

Schlaglochprogramm fortgesetzt – Ausführung stockt

Ankerplatz Scheid (Dorfplatz)

Bauarbeiten abgeschlossen; Pflanzarbeiten bis Ende Okt. 25

Erneuerung OD Naumburger Str.

•Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil in Bearbeitung

•Grunderwerbsverhandlungen durch HLG

•BA 1 mit Rest der freien Strecke L 3215 bis Viadukt in 2026

•BA 2 mit OD in 2027

Projekt „Der Jugend eine Stimme geben“

Einladung für 12 bis 17 -jährige in den Herbstferien

Stadtverordneter Michael Keller fragt nach, ob die Ergebnisse der EKVO über den Zustand der Kanäle vorgelegt werden könnten. Bürgermeister Havel sichert dies zu, nachdem der Magistrat dieses Thema behandelt habe.

Zu Punkt 4.KN-23/2025 - Einbringung 1. Nachtragshaushalt 2025

Gemäß § 98 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist eine Nachtragshaushaltssatzung u. a. dann zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen bei einzelnen Ansätzen oder einzelnen vorgegebenen Finanzrahmen (Budget) in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen und Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen oder Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

Allein die Anpassung der Kreis- und Schulumlage durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg bedeutet für die Nationalparkstadt Waldeck einen erhöhten Aufwand von ca. 460.000,00 EUR. Dem gegenüber stehen zwar erhöhte Erträge aus der Schlüsselzuweisung in Höhe von 306.000,00 EUR, bedeuten aber für den Gesamthaushalt ein Minus von ca. 154.000,00 EUR.

Weitere vorgesehene Veränderungen bedeuten eine Verschlechterung des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2025 um ca. 450.000,00 EUR. Damit ist der Ergebnishaushalt aber immer noch im positiven Bereich.

Im Finanzhaushalt wurden auf Grund von Ausschreibungsergebnissen und Beschlüssen Korrekturen bei veranschlagten Maßnahmen vorgenommen sowie einige neue Maßnahmen aufgenommen, aber auch Maßnahmen, die in diesem Jahr nicht mehr zur Ausführung kommen, in Abgang gesetzt. Dadurch kann die für dieses Jahr vorgesehene Kreditermächtigung reduziert werden.

Bürgermeister Havel bringt den 1. Nachtrag zum Haushalt 2025 ein und erläutert die Rechtsgrundlage und die größten Positionen.

Zu Punkt 5.KN-17/2025 - Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2025

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung im Verlauf des Haushaltsjahres mehrmals über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert oder sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden. Dies soll den Gemeindevertretern als Entscheidungsgrundlage dienen. Dies ist der Fall, so dass zeitgleich die Vorlage eines Nachtragshaushaltes erfolgen wird.

Der ausführliche Bericht zum Haushaltsvollzug mit Stand 30.06.2025 ist der Vorlage beigefügt.

Mit dem vorgelegten Bericht werden den politischen Gremien die erforderlichen Informationen über den derzeitigen Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO hinsichtlich der wesentlichen Produkte und Investitionen des Haushaltsjahres 2025 zur Verfügung gestellt.

Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Havel beantwortet.

Stadtverordneter Baureis regt an, eine Hochrechnung analog zu Seite 4 auch für alle Produkte auszuweisen.

Zu Punkt 6.KN-19/2025 - Jahresabschluss 2024 der Nationalparkstadt Waldeck

Die Nationalparkstadt Waldeck führt ihre Haushaltswirtschaft nach den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Gemäß § 112 HGO hat die Nationalparkstadt Waldeck für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung, sprich Stadtverordnetenversammlung, ist gemäß § 112 Abs. 5 der HGO unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse des Abschlusses zu unterrichten. Über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2024 wird mit dem beigefügten Auszug aus dem Bericht zur Jahresrechnung informiert.

Der Ergebnishaushalt 2024 war mit einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von EUR 452.300,00 geplant worden. Tatsächlich wurde ein Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von EUR 289.168,89 erzielt.

Das außerordentliche Ergebnis wurde mit einem Überschuss von EUR 393.500,00 geplant. Tatsächlich ergab sich ein Überschuss von EUR 702.742,93.

Infolgedessen ist im Gesamtergebnis ein Überschuss in Höhe von EUR 991.911,82 entstanden.

Ergebnisverwendung:

Gem. § 24 GemHVO wurde der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten den Rücklagen zugeführt.

Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt zum 31.12.2024 nach Zuführung des Überschusses EUR 9.000.107,82.

Der außerordentliche Überschuss wurde der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Diese weist nach Zuführung zum 31.12.2024 einen Betrag von 3.780.214,34 EUR aus.

Wesentliche Ereignisse im Berichtsjahr

In Folge endet auch das Berichtsjahr 2024 als Jahr voller globaler Krisen und Auseinandersetzungen. Die Nationalparkstadt Waldeck schließt dennoch im Berichtsjahr mit einem positiven Jahresergebnis ab.

Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 289.168,89 EUR ab. Dabei ist jedoch festzustellen, dass die gebührenrelevanten Produkte Wasser, Abwasser und Abfall mit einem negativen Ergebnis abschließen, welches durch Entnahme der Rücklage ausgeglichen wurde. Für den Ausgleich wurden aus den Rücklagen 394.645,62 EUR entnommen. Die Sonderposten für die Gebührenhaushalt für Wasser und Abwasser weisen somit zum 31.12.2024 negative Bestände aus, diese sind in folgenden Jahren über die Gebühren wieder auszugleichen. Der Planansatz bei den Erträgen aus Steuern wurde um 184.575,47 EUR nicht erreicht. Gewerbesteuer konnte nicht im geplanten Rahmen vereinnahmt werden. Die sonstigen ordentliche Erträge betragen zum Jahresende 356.102,79 EUR (Planwert 245.000,00 EUR) Darin enthalten sind unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 91.675,75 EUR sowie Versicherungserstattungen von 10.451,42 EUR.

Auf der Ausgabenseite konnten die Planwerte meist eingehalten werden. In einigen Bereichen sind jedoch auch höhere Überschreitungen festzustellen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen überschreiten mit rd. 119.296,15 den Planansatz. Die Überschreitung ist auf allgemeine Kostensteigerungen und unvorhersehbare Instandhaltungen der Infrastruktur zurückzuführen.

Für diverse Instandhaltungsmaßnahmen (u.a. Instandhaltungen am Kanal-, Wasser- und Straßennetz sowie Instandsetzungen an öffentlichen Gebäuden), die im Haushaltsjahr 2024 beauftragt wurden, jedoch nicht umgesetzt werden konnten, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet.

Das außerordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 702.742,93 EUR ab. Davon wurden 520.302,63 EUR mit dem Verkauf von Grundstücken erzielt.

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt wurden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 18,05 Mio. EUR sowie Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 6,8 Mio. EUR veranschlagt. Bis zum Jahresende 2024 wurden tatsächlich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 18,08 Mio. EUR sowie Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 5,3 Mio. EUR getätigt.

Bürgermeister Havel gibt kurze Erläuterungen zum Jahresabschluss 2024.

Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Havel und Florian Berger beantwortet.

Zu Punkt 7.KN-13/2025 - Schlussbericht zur 239. Vergleichenden Prüfung "Vorbericht Haushaltsplan"

In die 239. Vergleichende Prüfung „Vorbericht Haushaltsplan“ wurden alle Landkreise, kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Sonderstatusstädte sowie die kreisfreien Städte einbezogen. Als Basisjahr für die Auswertung und Analyse der Vorberichte wurde das Haushaltsjahr 2021 zugrunde gelegt. Insgesamt wurden die Vorberichte von 443 Kommunen ausgewertet und analysiert.

In zahlreichen Haushaltsstruktur- und Fachprüfungen hat die Überörtliche Prüfung die Komplexität von kommunalen Haushalten festgestellt. Haushalte erstrecken sich regelmäßig über mehrere hundert Seiten und erschweren den Lesern die Übersicht und somit das Verständnis für den kommunalen Haushalt. Durch den Vorbericht werden die Haushalte transparenter und sind somit einfacher und schneller zu lesen.

Vor diesem Hintergrund war es zum einen die Aufgabe der 239. Vergleichenden Prüfung, die Vorberichte in den Haushaltsplänen zu analysieren, die Inhalte zu harmonisieren, aussagestärker und vergleichbarer machen zu können, um so kurzfristig den ehrenamtlichen Mandatsträgern und Bürgern den wesentlichen Inhalt des konkreten Haushaltsplans einfacher und strukturierter näherbringen zu können. Zum anderen ist es das Ziel der 239. Vergleichenden Prüfung, den Verwaltungen neue Hinweise und Anregungen zu geben, um auch hier bereits jetzt eine Hilfestellung für optimierte Vorberichte anbieten zu können.

Der Schlussbericht der 239. Vergleichenden Prüfung ist als Anlage beigefügt.

Fragen der Stadtverordneten zum Schlussbericht werden von Bürgermeister Havel beantwortet.

Zu Punkt 8.VL-171/2025 - Resolution zur Wasserbewirtschaftung des Edersees

Sachdarstellung:

Die Bewirtschaftung der Edertalsperre ist seit Jahrzehnten Gegenstand öffentlicher Erörterungen. Dabei geht es immer wieder um den Interessenausgleich zwischen der für die begrenzt vorhandene Schifffahrt auf der Oberweser bedeutsamen möglichst ganzjährig sicherzustellenden Wasserstand und den Belangen des Tourismus am Edersee, weiterentwickelt durch den Nationalpark Kellerwald-Edersee.

Die Schifffahrt auf der Oberweser hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren, die touristische Entwicklung an Hessens größter Talsperre aber eine starke und positive Entwicklung genommen; der Tourismus ist aber unabänderlich gebunden an einen ausreichenden ganzjährigen Wasserstand in der Talsperre. Denn selbst, wenn sich das touristische Angebot heute breitgefächerter darstellt, ist das „Wasser im See“ der ausschlaggebende Faktor für die Ferien- und Urlaubsregion. Dieser Bedeutungsfaktor des Edersees hat ihren Niederschlag weder in der Betriebsvorschrift für den Edersee gefunden (Zuständigkeit der Bundeswasserstraßenverwaltung) noch beim Hochwasser- und Abflussmanagement, für das das Regierungspräsidium Kassel zuständig ist.

Vor dem Hintergrund dessen und unter Berücksichtigung des Klimawandels mit milden, Schnee armen Wintern im Einzugsgebiet der Eder und seiner Nebenflüsse (Südliches Rothaargebirge) sowie zuletzt mehrfach niederschlagsarmen Frühjahren ist es dringend erforderlich, die Talsperrenbewirtschaftung grundlegend umzustellen und den heutigen Anforderungen anzupassen. Deshalb werden mit dieser Resolution die Eckpunkte und Forderungen zusammengefasst dargestellt und ihre Beachtung bzw. Umsetzung gefordert:

Präambel – Leitlinien für die Wasserbewirtschaftung

  • Gleichwertige Lebensverhältnisse: Sicherstellung im Sinne von Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz für die Region Edersee. Auch die Region Edersee muss Chancen für Entwicklung haben, wofür ein dauerhaft angemessener Wasserstand in der Talsperre unerlässlich ist.
  • Ausgewogene Interessenabwägung: Weserschifffahrt, Tourismus der Edersee Region, Naturschutz und regionale Wirtschaft sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Betriebsvorschrift für die Edertalsperre ist veraltet und bevorzugt einseitig die Interessen der Schifffahrt auf der Oberweser. Zwischenzeitliche Kompromisslinien bei der Bewirtschaftung („Triggerlinie“) sind sogar wieder zuungunsten des Edersees aufgegeben worden.
  • Steuerungstechnik und Transparenz: Die Steuerung des Wasserstands der Talsperre muss abseits der mathematischen Berechnungen unter deutlich aktuellerer Einbeziehung von Wetter-/Klimadaten erfolgen. In dem Zusammenhang muss insbesondere die Wasserabgabe weniger Ereignis orientiert, sondern mehr langfristig gesteuert werden. Abflüsse von 60 bis 80 m³/s sind dann nicht erforderlich, wenn umgesteuert wird; das „kostbare“ Ederseewasser nützt auch der Oberweser nichts, wenn ihr Wasserstand über dem Notwendigen gefahren wird. Verbindliche und regelmäßige Information der Öffentlichkeit, um Mythen und Fehlvorstellungen zur Wasserstandssteuerung zu entkräften.
  • Lebensqualität sichern: Planbare und verlässliche Wasserstandregelungen als Basis für Grundversorgung, Wohnen und Arbeiten in der Region.
  • Ökologie & Naturschutz: Berücksichtigung von Nationalpark Kellerwald-Edersee, Natura-2000-Gebieten und EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die auch in diesem Jahr wieder schnelle und starke Wasserabgabe aus der Edertalsperre soll einerseits dem Schutz der Wasser-Lebensräume an der unteren Eder und der Oberweser dienen. Nicht bedacht werden aber die damit verbundenen Verschlechterungen von Fauna und Flora im Edersee und den Uferbereichen.

Konkrete Forderungen zur Steuerung des Wasserstandes

Wintersparbetrieb sicherstellen: Der Wintersparbetrieb, d.h. die Drosselung der Wasserabgabe von November bis Februar auf 4 m³/s hat sicher bewährt. Das anerkennen alle an der Talsperrenbewirtschaftung beteiligten Behörden sowie die im Naturschutz tätigen Verbände und die Interessenvertretungen. Ihn auf den Monat März jeden Jahres auszuweiten ist angezeigt und sollte unproblematisch sein. Auf jeden Fall wäre es ein stabilisierender Faktor, der dazu beitragen kann, dass die Talsperre Ende Mai eines Jahres vollständig gefüllt ist.

  1. Situativer Hochwasserschutz/ Klimaanpassung mit Augenmaß: Auch außerhalb der Wintersaison ist ein Mindestschutzraum von 10 Mio. m³ – abhängig von aktuellen Niederschlagsprognosen – vorzuhalten. Diese Regelung ist vor dem Hintergrund der oben beschriebenen klimatischen Veränderungen nicht mehr zeitgemäß. Als Sofortmaßnahme wird eine Halbierung gefordert. Mittel- bis langfristig soll durch Wetter begleitende empirische Untersuchungen ein „atmendes“ Hochwasserregime entwickelt und umgesetzt werden. Und daraus gewonnene hydrologische Bewertungen des Hochwasserschutzraums unter Berücksichtigung aktueller Klimaprojektionen und Wasserhaushaltsmodellierungen dürfen nicht zu einer einseitigen Schlechterstellung der Unterlieger führen.
  2. Verbindlicher Fahrplan: Entwicklung eines transparenten Verfahrensvorschlags („Klimaanpassung – Hochwasserschutzraum“) unter Einbindung von BfG, HLNUG und weiteren Fachinstitutionen – mit einem Zeithorizont muss in einem Zeitraum von max. drei Jahren implementiert werden
  3. Keine Schnellschüsse: Änderungen des Hochwasserschutzraumes dürfen nicht kurzfristig oder auf politischen Zuruf erfolgen.
Wortmeldungen:

Bürgermeister Havel gibt nähere Erläuterungen zur Resolution und verliest diese.

Stellv. Finanzausschussvorsitzender Keller und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Die Fraktionsvorsitzenden Hamamiyeh Al-Homssi, Germann und Keller sowohl die Stadtverordneten Trietsch und Hankel geben jeweils ihre Stellungnahmen für die einzelnen Fraktionen ab.

Alle begrüßen die vorgelegte Resolution und erhoffen sich davon ein positives Resultat. Ihren Dank richten sie an den Bürgermeister und allen daran Beteiligten.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt die vorliegende Resolution zur Wasserbewirtschaftung des Edersees und beauftragt den Bürgermeister, gemeinsam mit den Partnerkommunen Bad Wildungen, Vöhl und Edertal sowie dem Landkreis Waldeck-Frankenberg diese Forderungen gegenüber dem BMV und dem WSA zu vertreten und die Landes- und Bundespolitik entsprechend einzubinden.

Abstimmungsergebnis: - Zustimmung wurde erteilt

Zu Punkt 9.: - Verschiedenes

Zu Punkt 9.1:

Antrag Bündnis 90/Die Grünen

(ehem. TOP 9)

Stadtverordnete Brigitte Trietsch stellt kurz dar, warum der ursprünglich als TOP 9 vorgesehene Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde.

Sie teilt mit, dass ein übergeordneter Workshop mit Parteien und weiteren Vertretern in Abstimmung mit der Verwaltung vorgesehen sei.

Zu Punkt 9.2:

Jahresparkscheine

Stadtverordneter Neuhaus stellt die Frage, wie sich der Verkauf der Jahresparkscheine nach der Gebührenerhöhung entwickelt habe.

Hierzu teilt Bürgermeister Havel mit, dass die Anzahl der ausgegebenen Parkscheine gesunken sei, die Einnahmen aber gestiegen wären.

Es wird darum gebeten, dem Parlament entsprechende Zahlen vorzulegen, möglichst auch von der Gemeinde Edertal.

Zu Punkt 9.3: - Baumpflanz-Challenge

Stadtverordneter Peter Trietsch spricht die derzeit stattfindende Baumpflanz-Challenge an und schlägt vor, den Pflanzwilligen geeignete Flächen vorzuschlagen, auf denen die Bäume gepflanzt werden können.

Bürgermeister Havel äußert sich positiv zu dieser Challenge, merkt aber an, dass kaum Anfragen über geeignete Flächen an die Stadt herangetragen würden.

Zu Punkt 9.4:

Ausschusssitzungen Nachtragshaushalt

Aufgrund der Nachfrage des Stadtverordneten Keller nach zusätzlichen Ausschusssitzungen bezüglich des eingebrachten Nachtragshaushalts wird eine kurze Abstimmung des Ältestenrats im Anschluss an die Sitzung vereinbart.

Sitzungsende: 21:25 Uhr

34513 Waldeck, 30.09.2025
gez. Anni Maria Berthold, Stadtverordnetenvorsteherin
gez. Dagmar Lohaus, Schriftführerin