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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 43/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliches Protokoll

über die 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Donnerstag, 26.09.2024, Stadthalle Sachsenhausen

Sitzungsbeginn: 20:03 Uhr

Stadtverordnetenvorsteherin Berthold begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Besonders begrüßt sie die Nachrückerin Frau Katja Ledderhose-Rausch für die ausgeschiedene Stadtverordnete Karina Momberg und den Nachrücker Herrn Jörg Liese für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Gunther Schäfer.

Es sind 26 stimmberechtigte Stadtverordnete anwesend.

Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

Stadtverordnetenvorsteherin Berthold beantragt, den Tagesordnungspunkt 15 „Grundstücksangelegenheit“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Tagesordnung:

1.

Kleine Anfragen

2.

Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 09.07.2024

3.

Bericht aus dem Magistrat

4.

Berichtswesen über Anträge der Stadtverordnetenversammlung

5.

Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Waldeck (Tourismusbeitragssatzung)I. Änderung

6.

Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Nationalparkstadt Waldeck

7.

Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2024

8.

Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses 2023 - Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung § 112 (5) HGO

9.

Gebührenkalkulation 2025

10.

Lebendige Zentren - Verkehrskonzept

11.

Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck9. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege“ Gemarkung Waldeck (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck und zur 9. Änd. des Flächennutzungsplanes sowie im Rahmen einer erneuten, verkürzten und auf die Änderungen beschränkten Offenlage des Bebauungsplans Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege ", Gemarkung Waldeck“ gem. § 4a BauGB in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung des FlächennutzungsplansSatzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege ", Gemarkung Waldeck

12.

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Zustand der Feuerwehrgerätehäuser der Nationalparkstadt Waldeck

13.

Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum geplanten Umspannwerk in Netze

14.

Verschiedenes

15

Grundstücksangelegenheit

Zu Punkt 1.:

Kleine Anfragen

Es liegen keine Kleine Anfragen vor.

Zu Punkt 2.:

Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 09.07.2024

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das Protokoll der Sitzung vom 09.07.2024 zur Kenntnis.

Zu Punkt 3.:

Bericht aus dem Magistrat

Bürgermeister Vollbracht berichtet aus dem Magistrat wie folgt:

Bautenstandsbericht: (Stand: 24.09.2024)

Kläranlage Scheid

  • Die Installation der PV-Anlage wird derzeit vorgenommen; zusätzlich laufen derzeit die Innenausbauarbeiten, die Elektroinstallationen, der Maschinentechnikeinbau und die Herstellung der Außenanlagen.

Kläranlage Freienhagen

  • Die Fällmitteldosieranlage ist fertiggestellt

Rastanlage Pappelweg

  • Die Bauarbeiten sind fertiggestellt.

„Lebendige Zentren“ - Projekt Marktplatz Waldeck 2. BA

  • Derzeit laufen Hoch- und Tiefbauarbeiten; Blitzschutzarbeiten und die Erschließung mit Kanal/Wasser/Strom.

Projekt Sanierung Rathaus

  • Derzeit ist eine Schadenanalyse des Ständerwerks im Dachgeschoss in Vorbereitung.
  • Ein Brandschutzkonzept liegt schon vor; die denkmalrechtliche Abstimmung steht noch aus.

EKVO 2023 ff.

  • Derzeit laufen Untersuchungen in Freienhagen; bis Dezember 2024 sollen auch die Untersuchungen in Nieder-Werbe und Sachsenhausen erfolgen.

Altes Rathaus Freienhagen

  • Der Kücheneinbau ist fertiggestellt; derzeit laufen noch Restarbeiten bei den Eigenleistungen im Innenausbau und an den Außenanlagen.

Friedhof Dehringhausen Wegebau

  • Der Baubeginn ist für nächste Woche vorgesehen.

Fragen der Stadtverordneten zu einzelnen Aufträgen bzw. Maßnahmen werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.

Zu Punkt 4.:

Berichtswesen über Anträge der Stadtverordnetenversammlung

Bürgermeister Vollbracht berichtet über den aktuellen Sachstand der gestellten Anträge aus der Stadtverordnetenversammlung.

Fragen der Stadtverordneten zum weiteren Vorgehen von einzelnen Anträgen werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.

Zu Punkt 5.

VL-138/2024

Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Waldeck (Tourismusbeitragssatzung)
I. Änderung

Sachdarstellung:

Nach den Regelungen der aktuellen Tourismusbeitragssatzung der Nationalparkstadt Waldeck vom 22.09.2021 sind Personen, die sich zur Ausübung ihres Berufes (Geschäftsreisende) in der Stadt Waldeck aufhalten, von der Zahlung des Tourismusbeitrages befreit. Diese Regelung hat sich in der tatsächlichen Umsetzung als nicht sinnvoll erwiesen, da oftmals für die Tourismusbetriebe eine Unterscheidung von den regulären Gästen nur schwer nachvollziehbar ist. Zudem ist der Hintergrund des Tourismusbeitrages, nämlich die Inanspruchnahme von touristischen Einrichtungen, zweifellos auch bei Geschäftsreisende vorhanden. Damit ist grundsätzlich auch die rechtssichere Erhebung des Tourismusbeitrages für Geschäftsreisende gegeben.

Durch eine entsprechende Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) vom 20.07.2023 ist daher auch eine Befreiung von der Beitragspflicht für Geschäftsreisende herausgenommen worden.

Es ist zwar grundsätzlich denkbar, dass aus tourismuspolitischen Gründen gemäß §13 Abs. 2 S.2 KAG Geschäftsreisende durch eine Satzungsregelung weiterhin von der Beitragspflicht ausgenommen werden. Eine entsprechende Rechtsprechung, inwieweit eine solche Befreiung der Abgabengerechtigkeit genügt, existiert aber in Hessen nicht. Eine solche individuelle Entscheidung vor Ort wäre also in jedem Fall rechtssicher zu begründen, um die Erhebung des Tourismusbeitrages gegenüber touristischen Gästen juristischen nicht angreifbar zu machen. Die Entscheidungen müssen entsprechend begründet werden. Maßgeblich für die Belastbarkeit der Begründung, ist die Struktur der örtlichen Tourismuseinrichtungen. Wenn diese so ausgerichtet sind, dass sie von allen Gästen und Besuchern genutzt werden können, wäre es kaum zu rechtfertigen, z.B. von Geschäftsreisenden keinen Beitrag zu erheben

Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, die Tourismusbeitragssatzung dahingehend zu ändern, dass der Tourismusbeitrag ab dem 01.01.2025 auch von Geschäftsreisenden zu erheben.

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechende Mehreinnahmen durch den Tourismusbeitrag für Geschäftsreisende

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Auf die Frage aus den Ausschüssen, wann die Nachbarkommunen Edertal und Vöhl planen, den Tourismusbeitrag für Geschäftsreisende einzuführen, teilt Bürgermeister Vollbracht mit, dass Edertal die Umsetzung für Ende 2024 vorgesehen habe und Vöhl dieses frühestens im nächsten Jahr angehen wolle.

Stadtverordneter Hankel merkt an, dass zu dieser Thematik noch einige Fragen offen seien und ihm deshalb der Termin für die Einführung des Tourismusbeitrages zum 01.01.2025 sehr kurzfristig erscheine.

Nach kurzer Diskussion stellt Fraktionsvorsitzender Schanner einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung, um sich im Ältestenrat nochmals über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

Die Sitzung wird daraufhin um 20.44 Uhr unterbrochen und um 20.46 Uhr fortgesetzt.

Bürgermeister Vollbracht weist ausdrücklich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung des Tourismusbeitrages für Geschäftsreisende hin.

Stadtverordneter Hankel stellt für alle Fraktionen den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Man wolle zunächst den anstehenden Termin mit der Edersee Marketing Gesellschaft sowie den Anrainer-Kommunen am 08.10.2024 abwarten.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Waldeck (Tourismusbeitragssatzung).

Abstimmungsergebnis:

Vertagt mit 26 Ja-Stimmen

Zu Punkt 6.

VL-152/2024

Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Nationalparkstadt Waldeck

Sachdarstellung:

Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbarer Bestandteil einer lebendigen und vielfältigen Gesellschaft. Es trägt wesentlich zum Zusammenhalt und zur Solidarität der Bürgerinnen und Bürger bei und ist eine wichtige Quelle von Werten. Bürgerschaftliches, unentgeltliches, freiwilliges und gemeinwohlorientiertes Engagement ist nicht statisch, sondern lebendig und verändert sich fortlaufend.

Die Nationalparkstadt Waldeck ist sich der gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedeutung von Vereinen, Verbänden oder sonstiger relevanten Vereinigungen für das Gemeinwesen bewusst. Sie sieht es als öffentliche Aufgabe an, Vereinsarbeit und damit auch die Vielfalt von Vereinen und Organisationen, die in der Nationalparkstadt Waldeck bestehen, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu fördern oder durch eigenes Handeln zu unterstützen und die für das bürgerschaftliche Engagement notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und fortlaufend anzupassen. Dabei müssen bewährte Maßnahmen kontinuierlich fortgeführt und ausgebaut sowie neue Ideen für das Ehrenamt unterstützt werden. Die Nationalparkstadt Waldeck folgt damit dem verfassungsmäßigen Auftrag der Artikel 26e, 26f und 26g der Verfassung des Landes Hessen.

Es ist das Ziel, das Vereinsleben im Bereich der Nationalparkstadt Waldeck zu fördern und gleichzeitig eine Grundlage für eine gleichmäßige, gerechte und finanzierbare Unterstützung zu schaffen.

In Anerkennung der Vereinsarbeit zur Ergänzung der städtischen Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge und der Jugendarbeit fördert die Nationalparkstadt Waldeck auf Grundlage entsprechender Richtlinien die ortsansässigen Vereine durch direkte Zuschüsse oder die Bereitstellung von Übungsräumen und subventionierten Dienstleistungen.

Zur Umsetzung sollen die Richtlinien für die Vereinsförderung in der Nationalparkstadt Waldeck neu gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Ein entsprechendes Budget für die Vereinsförderung muss im Haushalt 2025 bereitgestellt werden.

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Fraktionsvorsitzender Keller teilt einen Änderungsantrag seitens der CDU-Fraktion mit und begründet diesen.

Änderungsantrag zu Punkt 3.8 „Besondere Zuschüsse zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, Nr. 1“ (Seite 7):

Der letzte Satz wird wie folgt geändert:

Der Höchstbetrag wird auf 1.000,00 EUR pro Jahr festgelegt.

Abstimmungsergebnis über diesen Änderungsantrag: 26 Ja-Stimmen

Fraktionsvorsitzender Merhof teilt einen weiteren Änderungsantrag der 4 übrigen Fraktionen FDP, SPD, Grüne und FWG mit und begründet diesen.

Änderungsantrag:

1.)

In der Präambel (Seite 2) wird nach Abs. 2 folgender Satz eingefügt:

Im Gegenzug erwartet sie von den potentiellen Förderempfängern das uneingeschränkte Eintreten für die freiheitloch-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

2.)

Unter der Ziffer 2.„Voraussetzungen“ Nr. 4 (Seite 3), wird die Aufzählung wie folgt ergänzt:

Vereine und Gruppen, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden

3.)

Unter der Ziffer 3.“Arten der Förderung“, Punkt 3.8 „Besondere Zuschüsse zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes“, Nr. 2 (Seite 7) wird der letzte Klammerzusatz gestrichen (z. B. elektronische Schießanlagen).

4.)

Unter der Ziffer 3. „Arten der Förderung“, Punkt 3.9 „Zuschüsse zu Investitionen in Neubau-, Erweiterungs-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten“, Nr. 1 „Fördergrundsätze“, Abs. 1 (Seite 8) wird folgender Satz ergänzt:

Zu solchen Maßnahmen gehören auch die regelmäßige technische Modernisierung von Sportstätten und der Einbau, Umbau oder die Instandsetzung von technischen Anlagen, die der Sport- bzw. Vereinszweckausübung dienen und/oder fest mit der Sportanlage oder dem Vereinsheim verbunden sind (z. B. elektronische Schießanlagen, Netzanlagen bei Volleyball oder Tennisfeldern, Fangzäune und Sicherheitsbauten, Platzbeleuchtungen, etc.).

Abstimmungsergebnis über diesen Änderungsantrag: 26 Ja-Stimmen

Fraktionsvorsitzender Merhof bittet, folgende Protokollnotiz zu Ziffer 3., Punkt 3.9 Nr. 2 „Verfahren“, Abs. 2 aufzunehmen:

Anträge für Maßnahmen in 2025 können abweichend von Ziffer 3, Punkt 3.9, Nr. 2 (2) ab sofort gestellt werden.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Nationalparkstadt Waldeck zum 01.01.2025 mit den vorgenommenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen

Zu Punkt 7.

KN-13/2024

Haushaltsvollzugsbericht 2. Quartal 2024

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung im Verlauf des Haushaltsjahres mehrmals über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert oder sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden. Dies soll den Gemeindevertretern als Entscheidungsgrundlage dienen.

Der ausführliche Bericht zum Haushaltsvollzug mit Stand 31.03.2024 ist der Beschlussvorlage beigefügt. Mit dem vorgelegten Bericht werden den politischen Gremien die erforderlichen Informationen über den derzeitigen Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO hinsichtlich der wesentlichen Produkte und Investitionen des Haushaltsjahres 2024 zur Verfügung gestellt.

Bürgermeister Vollbracht berichtet über den Haushaltsvollzug des 2. Quartales 2024.

Zu Punkt 8.

KN-12/2024

Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses 2023 - Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung § 112 (5) HGO

Die Nationalparkstadt Waldeck führt ihre Haushaltswirtschaft nach den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Gemäß § 112 HGO hat die Nationalparkstadt Waldeck für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung, sprich Stadtverordnetenversammlung, ist gemäß § 112 Abs. 9 der HGO unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse des Abschlusses zu unterrichten. Über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2023 wird mit dem beigefügten Auszug aus dem Bericht zur Jahresrechnung informiert.

Der Ergebnishaushalt 2023 war mit einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von EUR 239.165,00 geplant worden. Tatsächlich wurde ein Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von EUR 1.260.102,07 erzielt.

Das außerordentliche Ergebnis wurde mit einem Überschuss von EUR 143.000,00 geplant. Tatsächlich ergab sich ein Fehlbetrag von EUR 43.814,93.

Infolgedessen ist im Gesamtergebnis ein Überschuss in Höhe von EUR 1.216.287,14 entstanden.

Ergebnisverwendung:

Gem. § 24 GemHVO wurde der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten den Rücklagen zugeführt.

Der zweckgebundenen Sonderrücklage für überplanmäßige Gewerbesteuereinnahmen wurden EUR 650.000,00 zugeführt. Der Sonderrücklage für überplanmäßige Erträge aus dem Bereich Forst 270.000,00 zugeführt.

Der Saldo der zweckgebundenen Rücklage Gewerbesteuer beträgt zum 31.12.2023 nach Zuführung EUR 1.890.000,00. Die zweckgebundene Rücklage Forst beträgt zum 31.12.2023 nach Zuführung EUR 1.225.000,00. Die Sonderrücklagen können bei einer künftig schlechteren Ertragslage zweckmäßig aufgelöst werden.

Der restliche Überschuss von EUR 340.102,07 wurde den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt zum 31.12.2023 nach Zuführung EUR 8.710.938,93.

Wesentliche Ereignisse im Berichtsjahr

Mit dem Berichtjahr 2023 endet ein weiteres Jahr voller globaler Krisen. Dennoch zeigt der Jahresabschluss der Nationalparkstadt Waldeck, wie bereits in den Vorjahren, einen äußerst positiven Verlauf.

Das positive Jahresergebnis resultiert insbesondere durch Mehreinnahmen. So wurden Steuereinnahmen von rund 560.000,00 EUR über Planwert vereinnahmt. Ein großer Anteil entfällt hier auf Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Positiv zu erwähnen sind zudem die Einnahmen aus Bußgeldern und Verwarnungen. Hier konnten im Berichtsjahr rd. EUR 234.000,00 (Plan: EUR 70.000,00) vereinnahmt werden. Im Bereich Forst zeichnet sich ein Rückgang der Erträge aus Holzverkauf ab. Das Berichtsjahr 2023 kann hier jedoch mit EUR 225.000,00 über Planwert noch ein deutlich positives Ergebnis erzielen. Fakt ist jedoch, dass die Erträge aus dem städtischen Wald in den nächsten Jahren weiterhin abnehmen werden. Die Ausgaben für Aufforstung und regenerative Maßnahmen werden in zukünftigen Jahren steigen und die künftigen Haushalte belasten.

Auf der Ausgabenseite konnten die Planwerte meist eingehalten werden. In einigen Bereichen sind jedoch auch höhere Überschreitungen festzustellen. Insbesondere die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen überschreiten mit rd. 600.000,00 den Planansatz. Neben allgemeinen Kostensteigerungen und unvorhersehbare Instandhaltungen der Infrastruktur, haben sich auch die Folgen des Unwetterereignisses im Juni 2023 negativ auf das Ergebnis ausgewirkt.

Für diverse Instandhaltungsmaßnahmen (u.a. Kindergarten Waldeck, Instandhaltungen am Kanal-, Wasser- und Straßennetz sowie Instandsetzungen an öffentlichen Gebäuden), die im Haushaltsjahr 2023 beauftragt wurden, jedoch nicht umgesetzt werden konnten, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet.

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt wurden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 16,2 Mio. EUR sowie Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 5,9 Mio. EUR veranschlagt. Bis zum Jahresende 2023 wurden tatsächlich rd. 6,0 Mio. EUR Investitionsauszahlungen getätigt.

Bürgermeister Vollbracht gibt nähere Erläuterungen zur Kenntnisvorlage.

Auf die Frage nach dem Sachstand der zurückliegenden Jahresabschlüsse teilt Bürgermeister Vollbracht mit, dass das Jahr 2013 derzeit von der Revision geprüft würde. Für die Jahre 2011 und 2012 fehle lediglich noch der unterschriebene Schlussbericht.

Zu Punkt 9.1

VL-181/2024 1. Ergänzung

Gebührenkalkulation 2025

Sachdarstellung:

Die dem Magistrat in der Sitzung am 05.09. vorgelegte und beratene Kalkulation der Wasser-, Abwasser und Abfallgebühren musste aufgrund neuer Erkenntnisse durch das beauftragte Büro Eckermann und Krauß noch einmal geändert werden. Dabei wurden die Ansätze insbesondere bei den Instandhaltungen, sowie der Ausgleich der Gebührenrücklage neu festgelegt.

Nach Eingang der Nachkalkulationsergebnisse wurden die Hintergründe und insbesondere die Ergebnisse der Gebührennachkalkulation dem Magistrat in seiner Sitzung am 17.09.2024 durch die Verwaltung erläutert.

Die neu vorgelegte, aktuelle Gebührenkalkulation sieht nun doch eine nicht unerhebliche Gebührensteigerung im Bereich Wasser und Abwasser vor, insbesondere da der kalkulatorische Zinssatz von derzeit 1,5 % wieder auf 3 % angehoben werden muss. Die Erhöhung der Abfallgebühren fällt im Gegenzug nun etwas niedriger aus als vorher, wobei der Restbetrag aus der noch vorhandenen Rücklage (Sonderposten für den Gebührenausgleich) nur noch bis Ende 2026 abgeschmolzen werden kann.

Insbesondere eine Anhebung des kalkulatorischen Zinssatzes ist jedoch unumgänglich, um den Gesamthaushalt nicht noch mehr zu belasten.

Die neu vorgelegte Gebührenkalkulation wurde vom Magistrat in der Sitzung am 17.09.2024 eingehend, umfassend und kontrovers beraten und diskutiert. Auch wenn die Gebührenerhöhung für den Bürger selbst nicht erfreulich ist, hat sich dieser Umstand jedoch in den Vorjahren bereits abgezeichnet. Der Magistrat und auch die Verwaltung sieht zudem keine rechtliche Möglichkeit, angesichts der gesetzlichen Vorgaben eines Ausgleiches der Gebührenhaushalte, von der durch das Büro Eckermann & Krauss kalkulierten Gebührenerhöhung abzusehen. Auch die Anpassung auf einen kalkulatorischen Zins von 3 % erscheint alternativlos.

Im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens wurde eine rechtssichere Neukalkulation der Friedhofsgebühren im Haushaltsjahr 2021 vorgenommen. Derzeit besteht kein Anlass, die festgesetzten Gebühren zu ändern.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührenanpassung ist unumgänglich, um der gesetzlichen Anforderung eines ausgeglichenen Gebührenhaushaltes gerecht zu werden.

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.

Finanzausschussvorsitzender Schanner stellt folgenden Änderungsantrag aus den Ausschüssen:

Die Gebührenanpassung für die Position Niederschlagswasser beträgt zum 01.01.2025 = 0,55 €, ab 2026 = 0,62 €.

Abstimmungsergebnis über diesen Änderungsantrag: 26 Ja-Stimmen

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Festsetzung eines kalkulatorischen Zinssatzes von 3 % nunmehr folgende Gebührenanpassungen zum 01.01.2025 mit der vorgenommenen Änderung:

Frischwasser

3,10 €/m³ (netto)

Reguläres Schmutzwasser

6,64 €/m³

Vorbehandeltes Schmutzwasser

5,47 €/m³

Niederschlagswasser

0,55 €/m²

 —  ab 01.01.2026 = 0,62 €

Schlamm aus Kleinkläranlagen

46,00 €/m³

Abwasser aus Gruben

37,00 €/m³

Restmülltonne

80 Liter

52,29 €/Jahrr

Restmülltonne

120 Liter

78,44 €/Jahr

Restmülltonne

240 Liter

156,88 €/Jahr

Restmüllcontainer

1.100 Liter

719,02 €/Jahr

Biotonne

120 Liter

79,12 €/Jahr

Biotonne

240 Liter

158,24 €/Jahr

Biotonne

1.100 Liter

725,26 €/Jahr

Papiertonne

240 Liter

18,31 €/Jahr

Papiertonne

1.100 Liter

83,94 €/Jahr

Die entsprechende Änderungen der jeweiligen Gebührensatzungen sind der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen

Zu Punkt 10.

VL-161/2024

Lebendige Zentren - Verkehrskonzept

Sachdarstellung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 07.04.2022 die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Doppelkern Sachsenhausen-Waldeck beschlossen.

Nach einem umfassenden Prozess der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Politik und von HessenMobil liegt nun der Endbericht des Konzeptes vor.

Dem Magistrat wurde das Konzept in der Sitzung am 06.06.2024 durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt.

Auf das Protokoll der entsprechenden Magistratssitzung und die dazu zur Verfügung gestellten Unterlagen wird verwiesen.

Das Verkehrskonzept soll für den weiteren Zeitraum der Umsetzung des Programms „Lebendige Zentren“ und darüber hinaus Grundlage und Leitschnur für die weitere verkehrliche Entwicklung des Fördergebietes sein. Die Stadt Waldeck beabsichtigt im Rahmen ihrer personellen Ressourcen und finanziellen Möglichkeiten an der Umsetzung des Konzeptes in den nächsten Jahren zielgerichtet zu arbeiten.

Um sowohl in der fachlichen als auch in der politischen Abstimmung als belastbare Diskussionsgrundlage dienen zu können, wird die Beschlussfassung des Konzeptes als Handlungsgrundlage der weiteren verkehrlichen Entwicklung der Kernbereiche von Sachsenhausen und Waldeck empfohlen.

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Bürgermeister Vollbracht gibt nähere Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Finanzausschussvorsitzender Schanner bittet darum, folgenden in den Ausschüssen vorgeschlagenen Alternativweg für die Radwegeanbindung von Waldeck zum Edersee im Verkehrskonzept zu berücksichtigen:

Radweg von der Grillhütte in Waldeck um den Katzenstein herum bis zur Jugendherberge.

Nach eingehender Diskussion stellt Fraktionsvorsitzender Merhof einen Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass das „Verkehrskonzept ‚Doppelkern Sachsenhausen-Waldeck‘ “ vom Mai 2024 als Handlungsgrundlage der weiteren verkehrlichen Entwicklung der Kernbereiche von Sachsenhausen und Waldeck dient.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen der Stadt auf der Grundlage der erforderlichen politischen Abstimmung an der Umsetzung des Konzeptes zu arbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Vertagt mit 26 Ja-Stimmen

Zu Punkt 11.

VL-156/2024

Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck

9. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege“ Gemarkung Waldeck (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck und zur 9. Änd. des Flächennutzungsplanes sowie im Rahmen einer erneuten, verkürzten und auf die Änderungen beschränkten Offenlage des Bebauungsplans Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege ", Gemarkung Waldeck“ gem. § 4a BauGB in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024

Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans

Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege ", Gemarkung Waldeck

Sachdarstellung:

Zu a) Beratung und Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Hinweise:

Die Abwägung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege ", Gemarkung Waldeck und zur 9. Änd. des Flächennutzungsplanes sowie im Rahmen einer erneuten, verkürzten und auf die Änderungen beschränkten Offenlage des Bebauungsplans Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck“ gem. § 4a BauGB in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden beschlossen (lt. Anlage – Beratungs- und Beschlussvorlage).

Die Adressaten der Stellungnahmen werden über die Abwägung informiert.

Zu b) Feststellungsbeschluss

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und Umweltbericht wird dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.

Die Genehmigung ist ortsüblich öffentlich bekannt zu geben. Mit der Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die 9. Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen werden kann. Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist ergänzend in das Internet einzustellen. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung sind zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wird das Ergebnis der Abwägung und der Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans mitgeteilt.

Zu c) Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck in der Fassung vom September 2024 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen, die amtliche Bekanntmachung ist zudem auf der Internetseite der Stadt Waldeck zu veröffentlichen.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck wirksam.

Der zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck nebst Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung ist zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Die Planunterlagen sind zudem im Rahmen der GDI zu veröffentlichen.

Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird das Ergebnis der Abwägung und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck mitgeteilt.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Wortmeldungen:

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.

Nach kurzer Diskussion wird über die Unterpunkte a) bis c) zusammen abgestimmt.

Beschluss:

Zu a) Beratung und Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Hinweise:

Die Abwägung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege ", Gemarkung Waldeck und zur 9. Änd. des Flächennutzungsplanes sowie im Rahmen einer erneuten, verkürzten und auf die Änderungen beschränkten Offenlage des Bebauungsplans Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck“ gem. § 4a BauGB in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden beschlossen (lt. Anlage – Beratungs- und Beschlussvorlage).

Die Adressaten der Stellungnahmen werden über die Abwägung informiert.

Beschluss:

Zu b) Feststellungsbeschluss

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und Umweltbericht wird dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.

Die Genehmigung ist ortsüblich öffentlich bekannt zu geben. Mit der Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die 9. Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen werden kann. Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist ergänzend in das Internet einzustellen. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung sind zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wird das Ergebnis der Abwägung und der Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans mitgeteilt.

Beschluss:

Zu c) Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck in der Fassung vom September 2024 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen, die amtliche Bekanntmachung ist zudem auf der Internetseite der Stadt Waldeck zu veröffentlichen.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck wirksam.

Der zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck nebst Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung ist zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Die Planunterlagen sind zudem im Rahmen der GDI zu veröffentlichen.

Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird das Ergebnis der Abwägung und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Zu Punkt 12.:

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Zustand der Feuerwehrgerätehäuser der Nationalparkstadt Waldeck

Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.

Fraktionsvorsitzender Schanner begründet den Antrag seiner Fraktion. Er bemängelt, dass trotz mehrmaliger Aufforderung keine Prüfberichte vorgelegt wurden, obwohl zum Teil erhebliche Mängel an den baulichen Gegebenheiten festgestellt worden wären.

Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.

Fraktionsvorsitzender Schanner streicht den letzten Halbsatz des Antrages. Dieser lautet nun wie folgt:

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beauftragt den Bürgermeister, den Fraktionen die Prüfberichte der Feuerwehrhäuser auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen

Zu Punkt 13.:

Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum geplanten Umspannwerk in Netze

Bürgermeister Vollbracht beantwortet die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum geplanten Umspannwerk in Netze wie folgt:

Der Strom-Übertragungsnetzbetreiber Tennet plant ein Umspannwerk mit Phasenschiebertransformatoren in unmittelbarer Nähe von Waldeck/Netze zu errichten.

Dazu sind 3 favorisierte potenzielle Flächen in einer Größenordnung von je 25 ha ausgewiesen, die Flächen sind bekannt.

Das Vorhaben ist der Stadtverwaltung laut Öffentlichkeitsbeteiligung zum Netzausbau spätestens seit September 2023 bekannt.

Da eine Beteiligung/Information der Stadt Waldeck an der Entscheidung über die Bestätigung des Vorhabens möglich war, hätten wir als Parlamentarier die schriftliche Stellungnahme der Nationalparkstadt erwartet.

Frage 1:

Was hat die Nationalparkstadt Waldeck (über die schriftliche Stellungnahme hinaus) seit September 2023 konkret bei diesem Sachverhalt aktiv unternommen?

Antwort:

Unterlagen über eine Öffentlichkeitsbeteiligung für dieses Projekt liegen der Stadt nicht vor. Mit Blick auf den September 2023 konnte somit nichts aktiv unternommen werden. Es handelt sich im Übrigen nicht um 3 ausgewiesene Flächen, sondern um 5 Suchräume in Sachsenhausen, Netze und im Edertal.

Frage 2:

Warum wurde das Stadtparlament nicht frühzeitig in diesen Vorgang eingebunden?

Antwort:

Es existiert mit Verweis auf Antwort 1 kein Vorgang und dem zu Folge konnte auch nicht frühzeitig eingebunden werden.

Frage 3:

Welche Möglichkeiten sieht der Bürgermeister, ein solches Kommunikationsdesaster zukünftig zu vermeiden?

Antwort:

Es gibt kein Kommunikationsdesaster, vielmehr hat der Bürgermeister bei Tennet auf eine Vorstellung seit Ende Februar gedrängt, welche dann auch am 11.06.2024 in Netze im Sportlerheim und am 02.07.2024 in Sachsenhausen stattfanden. Hier kann nur auf die Komplexität des Bundesnetzentwicklungsplanes hingewiesen werden. Dort werden ausschließlich Konsultationen zu Gesamtplanungen in Steckbriefen beschrieben. Für Einzelmaßnahmen, wie z.B. Umspannwerke, erfolgen auf Basis der Netzentwicklungsplanung keine Konsultationen oder Öffentlichkeitsbeteiligungen. Dies liegt daran, dass die Netzentwicklungsplanung ausschließlich auf Basis von Grobplanungen in Suchräumen und groben Trassenkorridoren vollzogen wird. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung für das Umspannwerk Waldeck 2 erfolgt im Zusammenhang mit dem BImSchG-Verfahren, welches aus heutiger Sicht noch nicht absehbar ist.

Frage 4:

Was sind die konkret nächsten Schritte in Bezug auf

a) Kommunikation mit der betroffenen Dorfgemeinschaft

b) Zukünftige Einbindung / Information Parlament

c) Kommunikation mit Tennet

d) Standortalternativen

Antwort a-d):

Am 01.10.2024 findet von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr ein Infomarkt von Tennet und avacon im DGH Netze statt. Wir informieren, sobald uns neue Unterlagen bzw. Informationen zum Projekt vorliegen.

Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.

Dieser Tagesordnungspunkt wird anschließend kontrovers diskutiert.

Aus den Reihen der Stadtverordneten wird die fehlende Information und Kommunikation kritisiert.

Man war sich einig, dass man als Nationalparkstadt Waldeck ein einheitliches Bild abgeben und aktiv werden müsse, um alternative Standorte zu finden, da ein Umspannwerk wohl nicht zu verhindern wäre.

Stadtverordnetenvorsteherin Berthold erteilt im Anschluss an die Diskussion dem Ortsvorsteher von Netze, Herrn Dirk Möller, Rederecht.

Dieser berichtet über den derzeitigen Sachstand und stellt die Sachlage aus seiner Sicht deutlich klar. Er weist auch nochmal ausdrücklich auf die Infoveranstaltung der Firmen Tennet und avacon am 01.10.2024 in Netze hin.

Zu Punkt 14: Verschiedenes

Zu Punkt 14.1:

Glasfaserausbau

Stadtverordneter Litschel fragt in seiner Position als Ortsvorsteher von Alraft nach dem derzeitigen Sachstand zum Thema Glasfaserausbau in den Stadtteilen Alraft, Ober-Werbe, Scheid und Selbach.

Er zeigt sich verwundert, dass in der Gemeinde Vöhl auch die kleinen Ortsteile durch die Firma Goetel ausgebaut würden, obwohl diese unter den geforderten 100 Anschlüssen liegen würden.

Hierzu teilt Bürgermeister Vollbracht mit, dass die Nationalparkstadt Waldeck leider keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Firma Goetel habe.

Stadtverordneter Litschel bittet dringend darum, in dieser Angelegenheit dranzubleiben, damit auch die kleinen Stadtteile mit Glasfaser versorgt werden könnten.

Zu Punkt 14.2:

Waldspaziergänge Kindergarten Sachsenhausen

Stadtverordneter Litschel fragt nach, warum im Kindergarten Sachsenhausen keine Waldspaziergänge mehr angeboten würden.

Hierzu teilt Bürgermeister Vollbracht mit, dass die Kommunalwald GmbH aufgrund eines Unfallereignisses in Twiste die Waldspaziergänge verboten habe.

Stadtverordneter Litschel bittet darum, das Möglichste zu versuchen, um die Waldspaziergänge zukünftig wieder durchführen zu können.

Zu Punkt 14.3:

Unwetterereignisse

Fraktionsvorsitzender Merhof fragt nach, ob aufgrund der stark gestiegenen Unwetterereignisse auch Mittel im Haushalt dafür eingestellt würden.

Hierzu teilt Bürgermeister Vollbracht mit, dass sowohl Gelder als auch Maßnahmen vorgesehen seien, weil die Ereignisse stark zunähmen.

Da der folgende Tagesordnungspunkt 15 unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten wird, unterbricht Stadtverordnetenvorsteherin Berthold die Sitzung um 22.53 Uhr und bittet die anwesenden Gäste, den Sitzungssaal zu verlassen.

Fraktionsvorsitzender Merhof beantragt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung die Fortführung der Sitzung über 23.00 Uhr hinaus.

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen

Die Sitzung wird um 22.58 Uhr fortgesetzt.

Zu Punkt 15

VL-136/2024

1. Ergänzung

Grundstücksangelegenheit

Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.

Sitzungsende: 23:01 Uhr

34513 Waldeck, 16.10.2024
gez. Anni Maria Berthold, Stadtverordnetenvorsteherin
gez. Dagmar Lohaus, Schriftführerin