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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nationalparkstadt Waldeck

Der Bürgermeister

Am Rathaus 1

34513 Waldeck

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Herrn Mohamad Khalil

Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgende Schriftstücke über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Kanalgebühren, Grundgebühr Abwasser, Niederschlagswassergebühren und Müllgebühren) öffentlich zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

  1. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 18.01.2021 (Kassenzeichen 282243) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“
  2. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 29.01.2021 (Kassenzeichen 282243) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“
  3. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 19.01.2022 (Kassenzeichen 282243) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“
  4. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 19.01.2023 (Kassenzeichen 282243) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“
  5. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 18.01.2024 (Kassenzeichen 282243) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“
  6. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 22.01.2025 (Kassenzeichen 282243) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Südstraße 3, 34513 Waldeck“

Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:

Mohamad Khalil, Südstraße 3, 34513 Waldeck

Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.

Durch die öffentliche Zustellung der oben genannten Bescheide können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Die Bescheide gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die Bescheide bestandskräftig.

Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck

Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck

Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106

Waldeck, den 04.11.2025
gez. Havel
Bürgermeister