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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nationalparkstadt Waldeck

Der Bürgermeister

Am Rathaus 1

34513 Waldeck

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung an Herrn Mohammad Reza Montazer

Gemäß § 1 (1) des Hess. Verwaltungszustellungsgesetzes (i.d.F. vom 28.02.2023) i.V.m. § 10 (1) Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), § 1 (2) Nr. 3 Abgabenordnung (AO) und § 4 (1) Nr. 3 KAG wird hiermit bekanntgegeben, dass folgende Schriftstücke über die Festsetzung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A) öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

  1. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 18.01.2021 (Kassenzeichen 111467) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Stückländereien“, Gemarkung Freienhagen, Flur 7, Flurstück 6/0
  2. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 19.01.2022 (Kassenzeichen 111467) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Stückländereien“, Gemarkung Freienhagen, Flur 7, Flurstück 6/0
  3. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 19.01.2023 (Kassenzeichen 111467) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Stückländereien“, Gemarkung Freienhagen, Flur 7, Flurstück 6/0
  4. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 18.01.2024 (Kassenzeichen 111467) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Stückländereien“, Gemarkung Freienhagen, Flur 7, Flurstück 6/0
  5. Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 22.01.2025 (Kassenzeichen 111467) für das Objekt mit der Lagebezeichnung „Stückländereien“, Gemarkung Freienhagen, Flur 7, Flurstück 6/0

Name und letzte bekannte Anschrift des Adressaten:

Mohammad Reza Montazer, Mühlenweg 15, 97877 Wertheim

Die Zustellung kann auf eine andere Art nicht erfolgen, da alle Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt des Empfängers ergebnislos geblieben sind. Der derzeitige Aufenthalt des Empfängers kann nicht festgestellt werden.

Durch die öffentliche Zustellung der oben genannten Bescheide können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die Bescheide bestandskräftig.

Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadtverwaltung Nationalparkstadt Waldeck

Finanzabteilung, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck

Telefon 05634-709-18, Sachbearbeitung Frau Schlömer, in Zimmer 106

Waldeck, den 04.11.2025
gez. Havel
Bürgermeister