Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Reimeringhäuser Weg“ - ohne Maßstab
am Dienstag, 04.11.2025, Bürgerhaus Höringhausen
Sitzungsbeginn: 20:03 Uhr
Stadtverordnetenvorsteherin Berthold begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Sie beantragt, die Tagesordnungspunkte 6 „Beratung und Beschlussfassung des 1. Nachtrages zum Haushalt 2025“ und 7 „Haushaltsvollzugsbericht 3. Quartal 2025“ miteinander zu tauschen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Somit geänderte
TAGESORDNUNG:
| 1. | NPS - Energetisches Sanierungsmanagement - Umsetzung | (VL-196/2025) |
| 2. | Städtebauförderprogramm "Zukunft Innenstadt" - Installation eines „Citymanagagement“ hier: Formelle Beschlussfassung zur Antragstellung | (VL-185/2025) |
| 3. | Kleine Anfragen |
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| 3.1 | Kleine Anfrage des Stadtverordneten Latif Hamamiyeh Al-Homssi zum Thema "Schlaglöcher und Instandsetzung" |
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| 3.2 | Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Schanner zur Aufwertung der Badesituation an den Strandbädern der Stadt Waldeck |
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| 3.3 | Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Schanner zum Thema "Zustand und Zukunft des Stadtwaldes der Nationalparkstadt Waldeck" |
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| 4. | Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 11.09.2025 |
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| 5. | Bericht aus dem Magistrat |
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| 6. | Haushaltsvollzugsbericht 3. Quartal 2025 | (KN-29/2025) |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung des 1. Nachtrages zum Haushalt 2025 | (VL-194/2025) |
| 8. | Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Nationalparkstadt Waldeck | (VL-189/2025) |
| 9. | Bebauungsplan Nr. 14 "Reimeringhäuser Weg", Stadtteil Sachsenhausen Beratung/Beschlussfassung Einwendungen/Anregungen aus der Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB Satzungsbeschluss | (VL-188/2025) |
| 10. | Berichtswesen über Anträge der Stadtverordnetenversammlung |
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| 11. | Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Überarbeitung der notwendigen Satzungen zur Erweiterung der Vereinsförderungen | (VL-195/2025) |
| 12. | Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Zustand und zur Instandsetzung sowie zum Endausbau städtischer Straßen |
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| 13. | Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Ausstattung von Dorfgemeinschaftshäusern und Bürgerhäusern mit kostenfreiem WLAN |
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| 14. | Verschiedenes |
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NPS - Energetisches Sanierungsmanagement - Umsetzung
Sachdarstellung:
Aus der Gemengelage von Klimaschutz, Klimaanpassung, kommunaler Wärmeplanung und lokaler Daseinsvorsorge für öffentliche sowie privater Infrastrukturen ergeben sich vielschichtige Herausforderungen bei der technischen und personellen Umsetzung dieser Projekte. Um umfassend die Synergien z.B. bei den konkret anstehenden Ausbau von Nahwärmenetzen zu heben, können Quartierskonzepte die vielfältigen Handlungsfelder organisieren und optimieren. Dies gilt sowohl für die kommunale Infrastruktur und ebenfalls für die privaten Immobilien.
Zusätzlich wird die Umsetzung der Quartierskonzepte über einen Zeitraum bis zu 5 Jahre durch den Einsatz von Quartiersmanagern personell gefördert und begleitet. Dies kommt neben der Entlastung für städtisches Personal bei der Vielzahl der anstehenden Maßnahmen maßgeblich den privaten Hauseigentümern zu Gute.
Finanzielle Auswirkungen:
Es können Fördermittel in Höhe von bis zu 90 % der Projektkosten über das Programm 432 der KfW zum einen für die Quartierskonzepte und zum anderen für das energetische Sanierungsmanagement erzielt werden.
Wortmeldungen:
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Bürgermeister Havel gibt nähere Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Er geht näher auf folgende Punkte des Konzeptes ein:
1. Aktive Kommunikation
2. Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger
3. Zusätzliches Personal
4. Akzeptanz durch Transparenz
5. Aquise Fördermittel
6. Aktive Steuerung von Energieprojekten
7. Optimierung kommunaler Einnahmen
Die Fraktionsvorsitzenden Keller, Schanner, Hamamiyeh Al-Homssi und Germann geben Stellungnahmen ihrer Fraktionen zum Beschlussvorschlag ab.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt die Förderanträge für die Erstellung von Quartierskonzepten in den einzelnen Stadtteilen und das Sanierungsmanagement aus dem Fördertopf 432 Energetische Städtebauförderung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Städtebauförderprogramm "Zukunft Innenstadt" - Installation eines „Citymanagagement“hier: Formelle Beschlussfassung zur Antragstellung
Sachdarstellung:
Seitens des Landes Hessen wurde kurzfristig Anfang September das Städtebauförderprogramm „Zukunft Innenstadt“ neu aufgelegt.
Ziel des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten. Dem Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer wird im Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses des neuen Förderprogrammes eine große Bedeutung beigemessen. Das in diesem Rahmen entstehende Wissen wurde im „Zukunftsplan für Hessens Innenstädte“ gebündelt und wird weiterentwickelt und in Form von Strategien und Handlungsempfehlungen aufgearbeitet werden. Das Landesförderprogramm sowie der Zukunftsplan werden im Dialog mit den Partnern des Bündnisses für die Innenstadt entwickelt. Grundlage des Landesprogrammes ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte.
Für die Entwicklung und Erprobung Ihrer ganz individuellen Innenstadtvorhaben, stellt die Hessische Landesregierung gemeinsam mit dem Bündnis für die Innenstadt in einer weiteren Ausschreibung des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ nun Fördermittel in Höhe von insgesamt 11,5 Mio. Euro zur Verfügung. Mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 Euro pro Kommune können so mutige und wegweisende Zukunftsideen in den Ortszentren umgesetzt werden.
Die Antragsfrist endete allerdings schon am 25.09.2025.
Die Nationalparkstadt Waldeck hat sich kurzfristig mit der Installation eines „City-Managements“ für das Programm bewerben. Die Einrichtung eines „City-Management“ war bereits eine der Zielvorgaben aus dem im letzten Kalenderjahr erstellten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Einzelhandelskonzeptes. Ursprünglich sollte die Installation eines City-Management“ Bestandteil des nächsten Förderantrages des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ sein. Damit wäre das „City-Management“ allerdings nur für die begrenzten Fördergebiete Waldeck und Sachsenhausen einsetzbar; zudem ist die Förderquote im Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ (80 %) noch höher als in den „Lebendigen Zentren“ (rd. 67 %).
Die Stadt Waldeck zeigt als Einzelhandelsstandort deutliche Unterschiede zwischen den Ortsteilen. Sachsenhausen verfügt übernimmt die zentrale Versorgungsfunktion. Waldeck hat nur wenige kleinteilige Einzelhandelsbetriebe. Im Lebensmittelbereich wird Kaufkraft gebunden, im Non-Food-Segment gibt es erhebliche Abflüsse in umliegende Städte. Leerstände und ungelöste Betriebsnachfolgen nehmen zu. Bisherige Aktivierungsbemühungen der Stadt unter Eigentümern leerstehender Gewerbeimmobilien fanden nur wenig Resonanz. In Sachsenhausen verschärfen Durchgangsverkehr und fehlende Besuchsgründe die Situation, in Waldeck bleibt die touristische Nachfrage unzureichend mit dem Einzelhandel verknüpft. Es fehlt an übergreifender Koordination und verbindlichen Strukturen für die Zusammenarbeit der lokalen Akteure. In vielen Fällen ist die Betriebsnachfolge ungeklärt. Teilweise haben ausländische Eigentümer ohne lokalen Bezug die Leerstandsobjekte gekauft, was die Maßnahmenabstimmung erheblich erschwert.
Die Stadt Waldeck verfolgt zur Stärkung der Stadtteile eine integrierte Strategie, die im „Einzelhandels- und multifunktionalen Nutzungskonzept“ konkretisiert wurde. Grundlage ist die klare Arbeitsteilung der beiden Hauptzentren: Waldeck soll als touristisch geprägter Wohlfühlort mit Aufenthaltsqualität, Gastronomie und Erlebnisangeboten positioniert werden, während Sachsenhausen die Rolle des zentralen Bürger- und Versorgungsstandorts übernimmt. Zur Umsetzung wurde ein Strategieplan (8-Punkte-Plan) entwickelt. Wichtige Instrumente sind die Bündelung privater und öffentlicher Akteure sowie ein personelles Bindeglied zwischen Gewerbetreibenden und Stadt zur professionellen Koordination. Leerstände sollen durch ein Anreiz- und Verpflichtungssystem aktiv nachgenutzt, Nachfolgeprobleme bestehender Betriebe begleitet und neue Branchen gezielt angesiedelt werden. Das beantragte Innenstadtmanagement soll zur Umsetzung dieser Strategie dienen.
Ergänzend setzt die Stadt auf die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Aufwertung öffentlicher Räume. Parallel wurden beide Ortsteile in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Hierzu gehören Fördermöglichkeiten für private Modernisierungen und die Revitalisierung leerstehender Gebäude. Ziel ist die Sicherung der Nahversorgung, die Profilierung des Tourismus und die nachhaltige Belebung beider Ortskerne. Die Strategie soll auf die Gesamtstadt übertragen werden.
Der Innenstadtentwicklungsprozess in Waldeck wird bereits jetzt durch eine Vielzahl aktiver Mitstreiterinnen und Mitstreiter begleitet. Zentrale Rolle spielen die beiden Gewerbevereine. Darüber hinaus existiert im Programm „Lebendige Zentren“ die Lokalen Partnerschaft (LoPa), in der Vertreterinnen und Vertreter von Gewerbevereinen, Gastronomie, Handel, Verwaltung sowie regionale Institutionen eingebunden sind.
Die Stadt Waldeck arbeitet ressortübergreifend, indem Stadtverwaltung, Magistrat, und beauftragte Fachplanungsbüros in koordinierten Prozessen zusammenwirken. Darüber hinaus existieren auf der Stadtteileben verschiedene Vereine, die sich gezielt um die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung kümmern. Zu nennen sind hier v.a. „Die Landfluchtwende“ - Verein zur Förderung der Dorfentwicklung Freienhagen (MFWG) e.V.“ oder der „Förderverein Nieder-Werbe/ Scheid e.V“. Das Innenstadtmanagement kann daher nahezu flächendeckend an Kooperationsstrukturen anknüpfen.
Zur Umsetzung des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes soll nun ein Innenstadtmanagement (City-Management) für die Gesamtstadt installiert werden, welches sich um Leerstandsbeseitigung durch Eigentümeraktivierung sowie durch Gewinnung neuer Nutzer mit Hilfe des Aufbaus regionaler Netzwerke kümmern soll.
Von 2023 bis 2024 hat die Stadt über das Programm „Lebendige Zentren“ für die Ortskerne von Waldeck und Sachsenhausen ein „Einzelhandel- und multifunktionales Nutzungskonzept“ erarbeiten lassen. Auf dessen Basis soll ein Innenstadtmanagement für die Gesamtstadt installiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Aktivierung lokaler Anbieter und Netzwerke, um sie als Ansatzpunkte für die Reaktivierung von Ladenleerständen und Gewerbebrachen zu nutzen. Bei erfolgreicher Implementierung ist nach 2028 eine Fortsetzung über kommunale Mittel und das Programm „Lebendige Zentren“ möglich.
Das Management wird durch einen zu beauftragenden externen Dienstleister erbracht. Aufgaben des Managements:
Ansprache und Kommunikation
Ansprechstelle für alle Gewerbetreibenden
Beziehungsaufbau und -pflege zu den örtlichen Gewerbetreibenden
Standortmarketing
Veranstaltungsmanagement
Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerkfunktion
Identifikation und Aktivierung lokaler und regionale Netzwerke
Aktivierung von lokalem Know-how und Kapital
Aktivierung von Mitwirkungswilligen
Vernetzung mit den Akteuren der Regional- und Tourismusentwicklung
Leerstands- und Entwicklungsflächenmanagement
Aufbau eines Leerstandskatasters
Eigentümeraktivierung
Unterstützung Eigentümern und Nutzern bei Vertragsverhandlungen
Unterstützungs- und Beratungsfunktion
Unterstützung der Gewerbetreibenden bei Behördenkontakten und Genehmigungsverfahren
Beratung und Unterstützung von Existenzgründern
Fördermittelberatung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gesamtlaufzeit bis zunächst 31.12.2028 wird mit Gesamtkosten von rd. 250.000,00 EUR kalkuliert, zu denen 200.000 EUR Fördermittel erwartet werden. Die Mittel sind haushaltstechnisch entsprechend zu veranschlagen.
Wortmeldungen:
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Bürgermeister Havel gibt kurze Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Er teilt mit, dass das Citymanagement im Fokus die Einzelhandelskonzeption aus „Lebendige Zentren“ voranbringen solle. Sofern damit zusätzliche Aufgaben abgedeckt werden könnten, sei das umso besser. Der Förderantrag biete der Stadt die Chance, eine hohe Fördersumme für diese Aufgabe zu erhalten. Sofern dem Förderantrag nicht zugestimmt werde, könne das durch das Stadtparlament avisierte Konzept im Programm „Lebendige Zentren“ zur Förderung mit einem allerdings geringerem Anteil beantragt werden.
Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Havel beantwortet.
Die Fraktionsvorsitzenden Keller, Schanner und Germann geben Stellungnahmen ihrer Fraktionen zum Beschlussvorschlag ab.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Förderantrag zur Implementierung eines „City-Managements“ im Zuge des Städtebauförderprogramms des Landes Hessen „Zukunft Innenstadt“ zu. Im Fall einer entsprechenden Mittelbewilligung soll zur Umsetzung des bereits beschlossenen „Einzelhandel- und multifunktionales Nutzungskonzeptes “ auf dessen Basis ein Innenstadtmanagement für die Gesamtstadt installiert werden.
Es wird erklärt, dass die Gesamtfinanzierung sowie die Finanzierung der mit Investition/en verbundenen Folgekosten über die nächsten Haushalte abgesichert wird und die bewilligten Fördermittel bis spätestens zum 01.12.2028 abgerufen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Latif Hamamiyeh Al-Homssi zum Thema "Schlaglöcher und Instandsetzung"
Bürgermeister Havel beantwortet die Kleine Anfrage des Stadtverordneten Latif Hamamiyeh Al-Homssi zum Thema „Schlaglöcher und Instandsetzung“.
Die Problematik mit Schlaglöchern nach kalten und frostigen Wintern ist seit vielen Jahren bekannt. Immer wieder erfolgt im Frühjahr und bis in den Sommer hinein die Instandsetzung. Auffällig ist, dass hierbei nicht immer alle Schlaglöcher zeitnah vor der nächsten Kälteperiode geschlossen werden. Gerade jetzt, wo der nächste Winter erneut vor der Tür steht, ist davon auszugehen, dass die Folgeschäden im kommenden Frühjahr noch gravierender sein werden.
Frage 1: Welches Verfahren verfolgt die Nationalparkstadt Waldeck bei der Fest-
stellung und Schließung der Schlaglöcher und erfolgen diese Arbeiten dann durch externe Firmen oder in Eigenleistung?
Antwort: Die Schließung der Schlaglöcher erfolgt mit Heißasphalt durch eine externe Firma. Die verbleibenden Restflächen werden in Eigenleistung mit Kaltbitumen ausgebessert.
Frage 2: Gibt es Ideen und Überlegungen, wie dieser Prozess zukünftig effektiver und effizienter gestaltet werden kann?
Antwort: Derzeit werden folgende Alternativen geprüft:
1. Eigenleistung in Abstimmung mit Nachbarkommunen
2. Eigenleistung / Fremdleistung
Auf die Zusatzfrage des Stadtverordneten Hamamiyeh Al-Homssi, warum Teilflächen durch Eigenleistung ausgebessert wurden, teilt Bürgermeister Havel mit, dass Lieferschwierigkeiten der Fremdfirmen die Eigenleistungen erforderlich gemacht hätten.
Stadtverordneter Germann stellt die Zusatzfrage, ob noch weitere und größere Schäden zu erwarten seien. Hierzu teilt Bürgermeister Havel mit, dass solche Schäden abhängig von Frostzeiten und anderer Witterungsbedingungen seien und man dies nicht vorhersehen könne.
Stadtverordneter Keller bittet darum, möglichst die ortsansässigen Firmen für die Reparaturarbeiten zu beauftragen.
Des Weiteren könne ein Meldeportal auf der Homepage eingerichtet werden, worüber die schadhaften Stellen gemeldet werden könnten.
Hierzu teilt Bürgermeister Havel mit, dass dieses Meldeportal bereits existiere, man aber nochmals darauf hinweisen wolle.
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Schanner zur Aufwertung der Badesituation an den Strandbädern der Stadt Waldeck
Bürgermeister Havel beantwortet die Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Schanner zur Aufwertung der Badesituation an den Strandbädern der Stadt Waldeck.
Die Stadtverordneten der Stadt Waldeck haben in den Haushalt 2023 einen Betrag von 20.000,00 € eingestellt, mit dem eine Machbarkeitsstudie zur Aufwertung der Badesituation an Waldeck See durchgeführt werden sollte.
Auf Nachfragen Ende 2023 haben wir gesagt bekommen, dass ein Auftrag an einen Architekten erteilt worden ist und uns das Ergebnis vorgestellt werden sollte.
Da unsere Fraktion immer wieder auch kleine Beträge zur Verbesserung der Badesituation am Edersee in die Haushalte eingestellt hat, möchten wir vor den Haushaltsberatungen wissen:
Frage 1: Wann ist mit dem Ergebnis aus der Machbarkeitsstudie zu rechnen?
Antwort: Das beauftragte Architekturbüro wird die ersten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie im November 2025 der Verwaltung vorstellen.
Frage 2: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt Waldeck zu unternehmen, um die Badesituation am Edersee zu verbessern?
Antwort: Die Anrainer-Kommunen des Edersees sind gleichermaßen daran interessiert die Badestellen zu optimieren und zu sichern. Daher wurde eine gemeinsame Resolution zur Veränderung der Wasserbewirtschaftung auf den Weg gebracht.
Konkrete Umsetzungen aus der Machbarkeitsstudie zur Aufwertung des Strandbades Waldeck/See können derzeit noch nicht abgeleitet werden. Hierzu haben im Vorfeld auch Abstimmungen mit den Leistungsanbietern und dem Wasserschifffahrsamt zu erfolgen.
Die Badestelle „Liegewiese Scheid“ ist aufgrund der Bauarbeiten zur Kläranlage sowie dem Aufstellen eines Telekommunikation-Sendemastens im Wandel.
Bürgermeister Havel ergänzt, dass im Bereich der Badestelle Waldeck-See sowie der gesamten Uferpromenade Veränderungen durch Eigentümerwechsel und privaten Investitionsideen anstünden. Es wäre dennoch sinnvoll, Möglichkeiten für einen besseren Badebetrieb unter die Lupe zu nehmen. Dieses würde im Rahmen der Vorstellung der Machbarkeitsstudie geschehen.
Die Komplexität läge in der Vielzahl der Veränderungen, die sich gegenseitig bedingen. Bürgermeister Havel weist in diesem Zusammenhang auf geltende Pacht- und Nutzungsverträge hin. Es sei wichtig, sämtliche Folgewirkungen und -kosten für die Stadt zu berücksichtigen. Eine Einzelbetrachtung des Strandbades solle als Anstoß für weitere Diskussionen und Abstimmungen auf operativer Ebene dienen. Er stehe mit den unterschiedlichsten Vorhabenträgern in regelmäßigem Austausch, um die Entwicklung vor Ort konstruktiv für die Stadt Waldeck zu begleiten.
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Schanner zum Thema "Zustand und Zukunft des Stadtwaldes der Nationalparkstadt Waldeck"
Bürgermeister Havel beantwortet die Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Schanner zum Zustand und Zukunft des Stadtwaldes der Nationalparkstadt Waldeck.
Durch verschiedene Einflüsse wie Trockenheit, Sturmereignisse, Windkraftanlagen und dem Befall durch Borkenkäfer steht unser Wald zunehmend unter Stress.
Der Stadtwald war über viele Jahre hinweg eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt Waldeck. Ein nachhaltiger Umgang mit dieser Ressource ist daher von großer Bedeutung. Der derzeitige Forstwirtschaftsplan stammt aus dem Jahre 2012 und ist somit 13 Jahre alt.
Frage 1: Wann ist die Erstellung eines neuen Forstwirtschaftsplanes für den Stadtwald der Stadt Waldeck vorgesehen?
Antwort: Seitens der mit der Bewirtschaftung des Stadtwaldes beauftragten Kommunalwald GmbH wird alljährlich ein Forstwirtschaftsplan für den Stadtwald Waldeck aufgestellt.
Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist im nächsten Jahr auch wieder die Erstellung einer sog. „Forsteinrichtung“ erforderlich. Die Forsteinrichtung in Hessen ist die regelmäßige, ca. alle zehn Jahre durchgeführte Waldinventur und Planung zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern. Hierbei wird der aktuelle Zustand jedes Waldbestandes erfasst, und daraus werden für die nächsten zehn Jahre Maßnahmen wie Holzeinschlag und Verjüngung geplant. Diese Planung sichert die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes im Sinne des Hessischen Forstgesetzes.
In Hessen sind lt. dem Hess. Waldgesetz alle Waldbesitzer mit einer Waldfläche von mehr als 100 Hektar dazu verpflichtet, ihren Wald auf Grundlage einer mittelfristigen Forstbetriebsplanung - der sog. „Forsteinrichtung“ - zu bewirtschaften.
Die Mittel für die Erstellung der neuen Forsteinrichtung sind im Entwurf des Haushaltes 2026 bereits vorgesehen.
Frage 2: Welche Fördermöglichkeiten bestehen aktuell, um den Stadtwald ökologisch und wirtschaftlich zukunftsorientiert aufzustellen?
Antwort: Im Stadtwald Waldeck nehmen wir einige Förderprogramme des Landes, des Bundes und Europas (GAK) in Anspruch:
| Fördertatbestand | Förderrichtlinien |
| Wiederbewaldung | Extremwetterrichtlinie, Richtlinie Forstliche Förderung Hessen |
| Wegebau | Richtlinie Forstliche Förderung Hessen |
| Klimaangepasstes Waldmanagement | Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement |
| Verkehrssicherung | Extremwetterrichtlinie |
| Waldpflege (Mischwuchsregulierung etc.) ab 2026 | Richtlinie Forstliche Förderung Hessen |
Zutreffend ist, dass der Stadtwald - als Wirtschaftswald - durch die benannten Ereignisse unter Druck steht. In vielen Bereichen ist eine nachhaltige Planung für den Aufwuchs entscheidend. Mit einer entsprechenden Hege und Pflege von Wald und Wild - im Sinne der PEFC-Zertifizierung - werden wir unseren Wald für die Zukunft aufstellen und gestalten.
Stadtverordneter Schanner äußert die Bitte, für eine Stadtverordnetensitzung nach der Kommunalwahl den Geschäftsführer der Kommunalwald GmbH einzuladen, um die Planung bzw. das Konzept vorzustellen.
Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 11.09.2025
Das Protokoll der Stadtverordnetensitzung am 11.09.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Bericht aus dem Magistrat
Bürgermeister Havel berichtet aus dem Magistrat über folgende Themen:
Allgemein:
Ein Theaterstück zum Mord an Dr. Walter Lübcke findet am 13.11. und 14.11.2025 in der Stadthalle Sachsenhausen statt. Anmeldungen sind noch möglich.
Sanierung Hochbehälter Roter Berg
Edersee-Resolution
Veranstaltung „Der Jugend eine Stimme geben“
Dorfspaziergang Höringhausen
Ruhestand von Bademeister Lutz Zabel
Zuwendungsbescheid für Staffellöschfahrzeug Feuerwehren
Kindergärten:
Im Bereich der Kindergärten wurden Investitionen über 100.000 € getätigt.
Dabei hat die Einrichtung in Waldeck einen neuen Fußboden erhalten.
Im Kindergarten Höringhausen wurde bei einer Förderquote von 70 % eine neue Lichtanlage installiert.
Der Kindergarten Freienhagen wurde mit einem neuen Anstrich versehen.
Der Kindergarten Sachsenhausen wurde durch einen Container mit einem temporären Gruppenraum ergänzt.
Kläranlage Scheid:
Der Einbau der Maschinentechnik, die Einbindung PLS sowie der Rückbau des Provisoriums ist abgeschlossen.
Lebendige Zentren:
- Projekt „Sanierung/Optimierung Rathaus“ - Der Planungsauftrag wurde an einen Generalplaner vergeben.
- Projekt „Neubau Kindergarten Sachsenhausen“ - Eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen ist in Vorbereitung (zur Überbrückung wurde eine Containeranlage als zusätzlicher Gruppenraum aufgestellt).
EKVO 2023/2024:
Die Sanierungsplanungen werden derzeit vom Ing.-Büro agc, Kassel, bearbeitet.
Altes Rathaus Freienhagen:
Die Trockenbau-, Sanitär- und Fliesenarbeiten sind abgeschlossen; die Schreiner- Elektro- und Malerarbeiten stehen noch aus.
DGH Selbach:
Der Anbau ist gerichtet, die Dachdeckerarbeiten sind abgeschlossen, die Fassade ist verkleidet und die Sanitärinstallation des Anbaus ist zu 90 % abgeschlossen.
Kläranlagen Freienhagen, Höringhausen und Ober-Werbe:
Die PV-Anlagen sind installiert.
Carport Bürgerbus Freienhagen:
Gründungs- und Abfangungsarbeiten in Eigenleistung sind abgeschlossen.
Freibad Freienhagen:
Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Nutzungsoptimierung gem. Leader-Antragstellung.
Dorferneuerung:
DGH Ober-Werbe - Ausschreibung ist in Vorbereitung
Kanalsanierungsplanung Scheid:
Die Ausführung erfolgt im November 2025.
Kanalsanierung Netze - Naumburger Straße u. a.:
Die Baustelleneinweisung ist im September 2025 erfolgt; die Ausführungsarbeiten laufen noch bis März 2026.
Kanalumbau Berliner Straße:
Die Auftragsvergabe der Bauarbeiten ist erfolgt; Baubeginn war im Oktober 2025; die Arbeiten befinden sich in Ausführung.
Hochbehälter Roter Berg:
Die Bauarbeiten zur Auskleidung mit PE-Platten sind abgeschlossen.
Betriebliche Anpassungen wurden in Eigenregie vorgenommen.
Die Inbetriebnahme ist erfolgt.
Erneuerung OD Naumburger Straße:
Eine Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil ist in Bearbeitung.
Grunderwerbsverhandlungen werden durch HLG geführt.
Der BA 1 mit Rest der freien Strecke L 3215 bis Viadukt ist für 2026 vorgesehen.
Der BA 2 mit OD erfolgt in 2027.
Ankerplatz Scheid (Dorfplatz:)
Die Bauarbeiten sind abgeschlossen, derzeit laufen noch Pflanzarbeiten.
Haushaltsvollzugsbericht 3. Quartal 2025
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung im Verlauf des Haushaltsjahres mehrmals über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert oder sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden. Dies soll den Gemeindevertretern als Entscheidungsgrundlage dienen.
Mit dem vorgelegten Bericht werden den politischen Gremien die erforderlichen Informationen über den derzeitigen Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO hinsichtlich der wesentlichen Produkte und Investitionen des Haushaltsjahres 2025 zur Verfügung gestellt.
Bürgermeister Havel legt den Bericht zum Haushaltsvollzug für das 3. Quartal 2025 vor.
Fragen der Stadtverordneten werden von Bürgermeister Havel beantwortet.
Beratung und Beschlussfassung des 1. Nachtrages zum Haushalt 2025
Sachdarstellung:
Gemäß § 98 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist eine Nachtragshaushaltssatzung u. a. dann zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen bei einzelnen Ansätzen oder einzelnen vorgegebenen Finanzrahmen (Budget) in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen und Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen oder Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Das ist sowohl bei einigen Ausgabepositionen im Finanzhaushalt, u.a. der Kläranlage Scheid, als auch bei Ansätzen im Ergebnishaushalt der Fall.
Allein die Anpassung der Kreis- und Schulumlage durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg bedeutet für die Nationalparkstadt Waldeck einen erhöhten Aufwand von ca. 460.000,00 EUR. Dem gegenüber stehen zwar erhöhte Erträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 306.000,00 EUR, bedeuten aber für den Gesamthaushalt ein Minus von ca. 154.000,00 EUR.
Weitere erforderliche Korrekturen bei den ursprünglichen Ansätzen bedeuten eine Verschlechterung des Jahresergebnisses für das Haushaltsjahr 2025 um 452.100,00 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt aber immer noch mit einem Überschuss von ca. 60.000,00 EUR positiv ab.
Im Finanzhaushalt müssen auf Grund von Ausschreibungsergebnissen und Beschlüssen Korrekturen bei veranschlagten Maßnahmen vorgenommen sowie einige neue Maßnahmen aufgenommen werden. Zur Refinanzierung wurden aber auch Maßnahmen, die in diesem Jahr nicht mehr zur Ausführung kommen, in Abgang gesetzt.
Dies hat aber auch den positiven Nebeneffekt, dass die für 2025 vorgesehene Kreditermächtigung von 1.976.850,00 EUR um 853.250,00 EUR auf damit 1.123.600,00 EUR reduziert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen können dem in der Sitzung am 11.09.2025 verteilten 1. Nachtrag entnommen werden.
Wortmeldungen:
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Stadtverordneter Keller merkt an, dass die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage eine starke Belastung für die Kommunen sei.
Zu den erheblich gestiegenen Kosten für die Baumaßnahme der Kläranlage Scheid bittet er um Vorlage einer detaillierten Aufstellung der Kosten, um die Kostenentwicklung genauer darzulegen.
Dies wird von Bürgermeister Havel zugesagt.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt den 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2025 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Nationalparkstadt Waldeck
Sachdarstellung:
Die aktuelle Verwaltungskostensatzung der Nationalparkstadt Waldeck ist seit dem 01.01.2002 in Kraft. Bis heute erfolgt die Veranlagung der Verwaltungskosten auf Grundlage der nunmehr mittlerweile fast 24 Jahre alten Satzung.
Seit dieser Fassung der Verwaltungskostensatzung wurden alle hierfür maßgeblichen Rechtsgrundlagen, die Hessische Gemeindeordnung (HGO), das Hessische Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG) und das Hessische Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) novelliert. Insbesondere wurde in § 9 Abs. 2 KAG nunmehr auch für die Verwaltungsgebühren als Soll-Vorgabe ein Kostenüberschreitungsverbot aufgenommen. Zudem muss die als § 3 Abs. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes neu gefasste Vorschrift zum Vorrang des EU-Rechts sinngemäß übernommen werden. Insoweit erscheint eine Überarbeitung mehr als nur geboten.
Auch seitens des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) wurde bereits wieder holt darauf hingewiesen und dringend empfohlen, zeitnah die vorhandenen Ortssatzungen dem von HSGB empfohlenen Satzungsmustern anzupassen. Die vom HSGB empfohlenen Satzungsmuster werden regelmäßig aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst. Bei Änderungen und Anpassungen der jeweiligen Ortssatzung wird empfohlen, die Satzungen von Zeit zu Zeit komplett neu zu fassen, damit das Satzungsrecht nicht aufgrund der Anzahl der Änderungssatzungen zu unübersichtlich wird. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und vermeidet Folgefehler.
Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Verwaltungskostensatzung wurde in Abstimmung zwischen allen Abteilungen der Verwaltung erarbeitet. Die Gebühren wurden unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere § 9 Abs. 2 KAG bemessen und entsprechend angepasst. Verwaltungskosten, die aufgrund von Gesetzen und anderer, auch gemeindlicher, Rechtsvorschriften erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt.
Das Inkrafttreten der neuen Satzung ist für den 01.01.2026 vorgesehen.
Neu aufgenommen wurden Regelungen zu Widerspruchsgebühren. Berücksichtigt wurde dabei schon ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel
Finanzielle Auswirkungen:
Geringfügig höhere Einnahmen durch Anpassung der Gebührensätze.
Wortmeldungen:
Finanzausschussvorsitzender Schanner berichtet aus dem Ausschuss und teilt das Abstimmungsergebnis mit.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt auf Grundlage der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (Hess-KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I 2013, 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVB. S. 247), in Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2018 (GVBl. I S. 330), die Neufassung der Verwaltungskostensatzung zum 01.01.2026.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Bebauungsplan Nr. 14 "Reimeringhäuser Weg", Stadtteil SachsenhausenBeratung/Beschlussfassung Einwendungen/Anregungen aus der Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGBSatzungsbeschluss
Sachdarstellung:
1. Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck hat der Bebauungsplan Nr. 14 „Reimeringhäuser Weg“, Stadtteil Sachsenhausen der Nationalparkstadt Waldeck - im Rahmen der Offenlegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der benachbarten Gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe Anlage). Auf der Grundlage der Prüfung empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck die Fassung des Beschlusses über den Umgang mit den Stellungnahmen.
2. Auf der Grundlage der bis zum 14.04.2025 eingegangenen Stellungnahmen musste der Entwurf des Bebauungsplans nicht grundsätzlich geändert werden. Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck den Entwurf des Bebauungsplans als Satzung zu beschließen sowie die Begründung zum Planentwurf zu billigen.
Begründung
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans befindet sich im Nord-Westen der Siedlungsfläche des Stadtteils Sachsenhausen. Rund die Hälfte der Fläche ist derzeit noch unbebaut, damit stellt die Fläche eines der größten Innenentwicklungspotentiale innerhalb des Gesamtgemarkungsgebietes der Nationalparkstadt Waldeck dar. Die Fläche des Geltungsbereiches ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Nationalparkstadt Waldeck als gemischte Baufläche dargestellt, sie liegt zwar im Innenbereich jedoch nicht innerhalb eines Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Damit besteht der grundsätzliche Planungswille der Nationalparkstadt Waldeck im Hinblick auf die künftige städtebauliche Ordnung und Entwicklung darin, die Flächen einer baulichen Entwicklung zuzuführen. Aufgrund der vorliegenden Gemengelage im gegebenen städtebaulichen Kontext kann jedoch eine sachgerechte Entscheidung auf der Grundlage des § 34 BauGB nur bedingt herbeigeführt werden. Aus diesem Grund sind mit der Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans die städtebaulichen Entwicklungsziele für den Planbereich eindeutig festzulegen, um eine geordnete städtebaulichen Entwicklung der Innenentwicklungsfläche zu steuern.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Wortmeldungen:
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Bürgermeister Havel gibt kurze Erläuterungen zur Beschlussvorlage.
Stadtverordneter Schanner schlägt vor, über alle Stellungnahmen im Block abzustimmen.
Dazu werden keine Einwände vorgebracht.
Beschluss:
a) Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie sonstigen Einsender
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt die vorgebrachten Beschlussvorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen nach Durchführung der Offenlegung gem.
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie nach § 4a Abs. 3 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
b) Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt den Bebauungsplan Nr. 14 „Reimeringhäuser Weg“, Stadtteil Sachsenhausen als Satzung sowie die Begründung.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Berichtswesen über Anträge der Stadtverordnetenversammlung
Bürgermeister Havel berichtet über den aktuellen Sachstand der gestellten Anträge aus der Stadtverordnetenversammlung. Die entsprechende Aufstellung liegt allen Stadtverordneten vor.
Stadtverordneter Schanner gibt den redaktionellen Hinweis, dass der unter der lfd. Nr. 27 (Tempo 30-Zonen) gestellte Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht wurde und nicht wie angegeben von der SPD-Fraktion.
Stadtverordneter Keller fragt nach, ob der in der letzten Ausschusssitzung vorgesehene, aber durch Erkrankung des Referenten ausgefallene Tagesordnungspunkt zu der lfd. Nr. 23 (EKVO) in der kommenden Ausschusssitzung nachgeholt würde.
Dies wird von Bürgermeister Havel zugesichert.
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Überarbeitung der notwendigen Satzungen zur Erweiterung der Vereinsförderungen
Sachdarstellung:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat fristgerecht den vorliegenden Antrag auf Überarbeitung der notwendigen Satzungen zur Erweiterung der Vereinsförderungen gestellt.
Wortmeldungen:
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Stadtverordneter Schanner begründet den Antrag seiner Fraktion und stellt klar, dass bei kommerziellen Veranstaltungen von Vereinen auch weiterhin eine Mietzahlung für die Nutzung der Räumlichkeiten angedacht sei
Die Fraktionsvorsitzenden Keller, Merhof, Hamamiyeh Al-Homssi und Germann sowie Stadtverordneter Peter Trietsch geben Stellungnahmen ihrer Fraktionen ab.
Bürgermeister Havel teilt mit, dass er an einem der nächsten Treffen des Arbeitskreises teilnehmen wolle, um die Rückmeldungen der Vereine als Feedback für die weitere Überarbeitung der Richtlinie weitergeben zu können.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung des Arbeitskreises „Vereinsförderung“ die Richtlinien der Entgeltverordnung zur Nutzung von Bürgerhäusern hinsichtlich einer möglichst kostenlosen Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten zur Förderung und Unterstützung der Vereinsarbeit zu überarbeiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Zustand und zur Instandsetzung sowie zum Endausbau städtischer Straßen
Bürgermeister Havel beantwortet die Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Zustand und zur Instandsetzung sowie zum Endausbau städtischer Straßen.
Eine intakte Infrastruktur zu gewährleisten ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene. Hierzu gehören neben der Instandhaltung bestehender städtischer Straßen auch der Endausbau diverser Straßen auf städtischem Gebiet. Unter diesen Gesichtspunkten ist es gerade in finanziell angespannten Zeiten besonders wichtig, eine geordnete und fachliche Übersicht über den Zustand der Straßen sowie die anstehenden Maßnahmen zu haben. Nicht zuletzt muss eine Reihung zur Abarbeitung der anstehenden Maßnahmen sichergestellt werden.
Frage 1: Wie viele Straßen gibt es auf dem Gebiet der Nationalparkstadt Waldeck? Wie viele davon sind in städtischer Verantwortung und wie viele liegen in anderer Zuständigkeit? Welche Zuständigkeiten sind das?
Antwort: Das städtische Straßennetz (ohne Wirtschaftswege) umfasst eine Länge von ca. 71 km.
Das Bundes-, Landes- und Kreisstraßen-Netz wird durch Hessen Mobil verwaltet. Insgesamt 28 km fallen davon in die Gemarkung Waldeck.
Frage 2: Führt die Nationalparkstadt Waldeck ein aktuelles Kataster über den Zustand der städtischen Straßen?
Antwort: Ja, die Straßen sind in einem Straßenverzeichnis erfasst und werden im Ingrada-System abgebildet. Für die Zustandserfassung und -bewertung ist das Programm Vialytics im Einsatz.
Frage 3: Wenn ja, wird die Prüfung durch das städtische Bauamt oder durch externe Dienstleister durchgeführt? Was ist Bestandteil der Prüfung und wie oft findet eine solche Prüfung statt?
Antwort: Die Prüfung übernimmt das Bauamt in Zusammenarbeit mit dem Bauhof. Diese erfolgt 1 bis 2 mal jährlich und bedarfsbezogen für die Zustandsdokumentation.
Frage 4: Gibt es eine Priorisierungsliste der anstehenden Maßnahmen zur Instandsetzung städtischer Straßen? Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung?
Antwort: Eine Priorisierung anhand des Straßenzustandes ist nicht verhältnismäßig. Synergetisch werden bei der Priorisierung Wasserleitungen und Abwasserkanäle berücksichtigt. Zudem sind die Priorisierungen durch Maßnahmen Dritter mitbestimmt; beispielsweise OD Netze (Hessen Mobil), OD Selbach (SWS und EWF), Warteweg / Kramenze (Nahwärme, Maschinenring und Veltum).
Frage 5: Gibt es eine Priorisierungsliste zum Endausbau von städtischen Straßen? Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung?
Antwort: Der Endausbau betrifft mehr als 20 Straßenabschnitte.
Grundsätzlich wird in Neubaugebieten nach Bebauung umgesetzt.
Priorisierung sh. Antwort zu Frage 4
Stadtverordneter Litschel fragt nach, ob eine Übersicht des Straßennetzes mit einem bewerteten Zustand der Straßen erstellt und vorgelegt werden könne.
Hierzu schlägt Bürgermeister Havel vor, die Ergebnisse der überprüften Wasser- und Kanalleitungen abzuwarten und diese zusammen mit den Straßenbewertungen zu präsentieren.
Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Ausstattung von Dorfgemeinschaftshäusern und Bürgerhäusern mit kostenfreiem WLAN
Bürgermeister Havel beantwortet die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Ausstattung von Dorfgemeinschaftshäusern und Bürgerhäusern mit kostenfreiem WLAN.
Vor zwei Jahren hat die Stadtverordnetenversammlung nach mehreren Anläufen beschlossen, öffentliche Gebäude wie Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser mit kostenfreiem WLAN auszustatten. Die Umsetzung dazu sollte mit Freifunk Nordhessen e.V. erfolgen. Im Rahmen der Berichtspflicht zu laufenden Anträgen wurde mit Stand 06.05.2025 mitgeteilt, dass die Umsetzung mit dem Ausbau der Breitband-Installationen der Firma Goetel erfolgen soll. Wie bekannt, sind die Arbeiten der Firma Goetel zwischenzeitlich abgeschlossen.
Frage 1: Welche Gebäude sind mittlerweile über Freifunk mit Internet und WLAN ausgestattet?
Antwort: DGH Alraft, DGH Ober-Werbe, Stadthalle Sachsenhausen und DGH Selbach
Frage 2: Im Fall, dass nicht alle Gebäude versorgt sind: Wann ist mit der Ausstattung zu rechnen?
Antwort: Die Gebäude sind für die Installation der s.g. Access-Point vorbereitet. Derzeit steht noch die finale Installation durch die Fa. Goetel aus.
Frage 3: Wie hoch sind Stand heute die Kosten für die Installation?
Antwort: ca. 38.000,00 €
Frage 4: Ist ein finanzielles Defizit für die komplette Installation an allen beschlossenen Standorten erkennbar, und wenn ja, wie hoch wird dieses Defizit eingeschätzt?
Antwort: ca. 3.000,00 €
Stadtverordneter Schanner stellt die Zusatzfrage, inwieweit Freifunk Nordhessen mit der Umsetzung betraut ist.
Nach Klärung in der Verwaltung kann hierzu folgendes mitgeteilt werden:
Freifunk ist in Bearbeitung. Die Anschlüsse über die einzelnen TK-Unternehmer variieren aufgrund des Angebotes an Verbindungsmöglichkeiten. Die Access Points können erst angeschlossen werden, wenn die Router von der Fa. Goetel angeschlossen und eingerichtet sind. Wann dies der Fall sein wird, kann auch nach Nachfrage bei der Fa. Goetel, noch nicht benannt werden.
Bereits installiert sind folgende Gebäude:
Stadthalle Sachsenhausen, DGH Selbach, DGH Alraft, DGH Ober-Werbe
Folgende Gebäude sind vorinstalliert:
Stadthalle Freienhagen, BGH Höringhausen, BGH Waldeck, Haus der Natur Nieder-Werbe, DGH Dehringhausen, DGH Netze, Freibad Freienhagen, Altes Rathaus Freienhagen
Stadtverordneter Keller merkt an, dass auch an öffentlichen Plätzen Hotspots eingerichtet werden sollten. Zur Vereinfachung sollten außerdem einheitliche WLAN-Passwörter für alle Gebäude eingerichtet werden.
Verschiedenes
Stadtverordneter Litschel weist darauf hin, dass zwar in den Dorfgemeinschaftshäusern Alraft und Ober-Werbe mittlerweile WLAN installiert wurde, nun aber kein Telefonanschluss mehr zur Verfügung stünde. Die Notwendigkeit einer telefonischen Erreichbarkeit über Festnetz sei aber vor allem in Ober-Werbe gegeben.
Bürgermeister Havel sagt zu, dieses Thema zusammen mit den betroffenen Ortsbeiräten klären zu wollen.
Sitzungsende: 21:46 Uhr
34513 Waldeck, 10.11.2025