der Winter steht vor der Tür und es „ruft“ der Schneeschieber und das Streusalz!
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig, um einen geeigneten Vorrat, um Ihre Flächen eis- und schneefrei zu halten.
Bis 31.12.2025
liegt der Zuständigkeitsbereich derzeit bei dem Grundstücksbesitzer/-eigentümer auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Gehweges.
Ab 01.01.2026
sind die Grundstücksbesitzer/-eigentümer in der Pflicht, wo sich der Gehweg befindet.
Die für den Winterdienst bestehenden Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sind bei Schneefall bzw. Eisglätte unverzüglich durchzuführen.