Das bisherige Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck, Herr Walter Rameil, hat sein Mandat zum 06.11.2023 niedergelegt.
Ich berufe daher den nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Liste der CDU für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck, Herrn Karl-Heinz Heck, Bruchweg 1, 34513 Waldeck, Stadtteil Netze, als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck.
Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 28.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.