Nachdem die Straßenbauarbeiten des 1. Bauabschnittes der Neugestaltung des Ortsmittelpunktes in Waldeck mit Markplatz, Schloßstraße und Bahnhofstraße bereits im Sommer diesen Jahres abgeschlossen und die neu gestalteten Straßen, Wege und Plätze im Rahmen eines kleinen Einweihungsfestes Ende September der Öffentlichkeit präsentiert werden konnten, wurde in der Verwaltung in Stadt Waldeck selbstverständlich am letztendlich kompletten Abschluss des 1. Bauabschnittes zielführend weitergearbeitet. So wurden in der Zwischenzeit die noch fehlenden Bäume auf dem Marktplatz in Waldeck gepflanzt und die Planung für den 2. Bauabschnitt mit der Errichtung eines Pavillons über dem Gewölbekeller auf dem Marktplatz abgeschlossen.
Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Neugestaltung des Ortsmittelpunktes in Waldeck ist die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Ortskern. Im Zuge des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ waren von der Baumaßnahme grundsätzlich z.T. auch bisher private Grundstücksflächen betroffen, in dem die Neugestaltung der Gehwegflächen bis an die jeweiligen Hauskante der Anlieger vorgenommen wurden, ohne dass für die Grundstückseigentümer Kosten angefallen sind. Die attraktive Neugestaltung der gesamten Gehweg- und Markplatzfläche wird somit aus städtebaulicher Sicht ein einheitliches Bild im gesamten Ortskern haben – die Vorteile des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ kamen so allen Grundstückseigentümer direkt zu Gute. Dazu wurden im Vorfeld mit allen betroffenen Anliegern und Grundstückseigentümern im Zuge der Ausführungsplanung zielführende Gespräche und Verhandlungen dahingehend geführt, dass diese bisher privaten Grundstücksteile in die Gesamtgestaltung einfließen konnten. Die Stadt Waldeck möchte sich an dieser Stelle nochmals bei allen Grundstückseigentümern für die Verhandlungsbereitschaft und Zustimmung zum Grenzbereinigungsverfahren bedanken.
Im jetzt abschließenden Grenzbereinigungsverfahren werden zunächst im Ausbaugebiet die Grundstücksgrenzen neu geordnet und den tatsächlichen Ausbaugrenzen angepasst.
Das alles hört sich viel komplizierter an, als es im Ergebnis ist – im Grunde wird durch einen Beschluss des Amtes für Bodenmanagement die bisher privaten Grundstücksteile entsprechend den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten den öffentlichen Gehwegflächen zugeschlagen und im Grundbuch entsprechend geändert. Die dazu erforderlichen Vermessungsarbeiten werden kurzfristig am 18. Dezember 2023 beginnen. Selbstverständlich wird im Bedarfsfall die neue Grenzziehung natürlich mit den betroffenen Grundstückseigentümern persönlich abgestimmt.
Im weiteren Verlauf werden auf die Grenzen der Grundstücke an der Ortsdurchfahrt Waldeck, die außerhalb des eigentlichen Ausbaugebietes liegen, neu geordnet. Dieses Verfahren wird voraussichtlich im Sommer 2024 anlaufen.
Für weitere Fragen zum Grenzbereinigungsverfahren stehen die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Waldeck gerne zur Verfügung.