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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 49/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Regelungen zum Winterdienst

Winterdienst – Schneeräumung und die Beseitigung von Schnee- und Eisflächen bei einseitigen Gehwegen

Die für den Winterdienst bestehenden Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sind bei Schneefall bzw. Eisglätte unverzüglich durchzuführen.

Zuständigkeit bis 31.12.2023:

Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck weist nochmals eindringlich daraufhin, dass bei Straßen mit nur einem Gehweg ab 01. 01. 2023 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Seite des Gehwegs befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet sind.

Wechsel der Zuständigkeit ab 01.01.2024

Ab 01.01.2024 sind bei Straßen mit nur einem Gehweg die Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks, auf dessen Seite sich der Gehweg befindet, zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet.