Die für den Winterdienst bestehenden Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sind bei Schneefall bzw. Eisglätte unverzüglich durchzuführen.
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck weist nochmals eindringlich daraufhin, dass bei Straßen mit nur einem Gehweg ab 01. 01. 2023 die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Seite des Gehwegs befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet sind.
Wechsel der Zuständigkeit ab 01.01.2024
Ab 01.01.2024 sind bei Straßen mit nur einem Gehweg die Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks, auf dessen Seite sich der Gehweg befindet, zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet.