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Waldecker Nachrichten
Ausgabe 49/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Die Nationalparkstadt Waldeck informiert über den aktuellen Sachstand zu möglichen Batteriespeicheranlagen im räumlichen Zusammenhang mit dem von TenneT geplanten Umspannwerk. Nach derzeitigem Kenntnisstand verfolgt TenneT weiterhin den Standort 3.5 mod für die Realisierung des Netzausbauvorhabens.

Die Stadt hat TenneT aufgefordert, mehr Transparenz im Verfahren herzustellen. Dies wird seitens TenneT derzeit geprüft und durch verschiedene Maßnahmen in Aussicht gestellt. Unter anderem wird die Möglichkeit einer Besichtigung eines vergleichbaren Umspannwerks für die städtischen und örtlichen Gremien erörtert, um Abläufe und Auswirkungen besser nachvollziehbar zu machen.

Im Umfeld des geplanten Umspannwerks besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Batteriespeicher zu errichten. Mehrere Investoren haben hierzu erste Interessenbekundungen übermittelt und wenden sich parallel mit wirtschaftlich attraktiven Pachtangeboten an private Eigentümer. Diese Vorschläge befinden sich jedoch überwiegend in einem frühen Stadium, sodass derzeit keine belastbaren Aussagen zur tatsächlichen Umsetzbarkeit möglich sind.

Keine rechtlichen Möglichkeiten gegen das Umspannwerk – Fokus auf Chancen

Rechtlich ist festzuhalten, dass die Stadt keine wirksamen Schritte gegen die Errichtung des geplanten Umspannwerks einleiten kann. Das Vorhaben ist Bestandteil des überregionalen Netzausbaus und beruht auf bundesrechtlichen Vorgaben. Damit kann die Stadt Waldeck nicht über das Ob, sondern lediglich über das Wie der örtlichen Einbindung Einfluss nehmen.

Gerade vor diesem Hintergrund ist es für die Stadt wichtig, die sich aus dem Projekt ergebenden Chancen aktiv zu nutzen. Der Standort des Umspannwerks steht unmittelbar im Zusammenhang mit potenziellen Standorten für Batteriespeicher. Wesentliche Ziele sind dabei:

  • die frühzeitige planerische Steuerung geeigneter Bereiche,

  • die Sicherung einer landschaftsverträglichen Entwicklung,

  • die Minimierung regionaler Belastungen,

  • das Erschließen struktur- und wirtschaftsrelevanter Potenziale für Waldeck und die Ortsteile.

Kommunale Verantwortung und aktueller Rechtsrahmen

Die rechtlichen Grundlagen für Batteriespeicher werden derzeit überarbeitet und sind aktuell nicht abschließend geklärt. Zur Einordnung möglicher Standorte steht die Stadt in Abstimmung mit der Regionalplanung des Regierungspräsidiums Kassel.

Ziel: Eine gemeinwohlorientierte, regionalverträgliche Lösung

Die Stadt Waldeck begleitet den Gesamtprozess aktiv, verantwortungsbewusst und gemeinwohlorientiert, um eine fachlich tragfähige, landschaftsverträgliche und regional abgestimmte Lösung zu entwickeln, die den Interessen der Stadt sowie der umliegenden Ortsteile gerecht wird.