- Wesentlicher Inhalt der Niederschrift nach § 33 (5) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Waldeck -
Sitzungsbeginn: 20:00 Uhr
Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Sie begrüßt alle Anwesenden und gibt bekannt, dass der Stadtverordnete Walter Rameil (CDU) sein Mandat zum 06.11.2023 niedergelegt hat.
Entschuldigt fehlen Fraktionsvorsitzender Martin Germann (FWG), Stadtverordneter Martin Neuhaus (Grüne) und Stadtverordneter Gunter Schäfer (CDU). Somit sind zu Beginn der Sitzung 27 Stimmberechtigte anwesend.
Von der Verwaltung nehmen BGM Jürgen Vollbracht, Hauptamtsleiter Claus Wetekam und Florian Berger (Finanzabteilung) an der Sitzung teil.
Schriftführerin: Lilli Drews, Verwaltungsangestellte
Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold räumt eine Schweigeminute anlässlich des Überfalls der islamistischen Terror-Organisation Hamas auf Israel ein. Hierzu erheben sich alle Anwesenden.
Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt es nicht.
1. Informationen zum Landesförderprogramm „Dorfmoderation“
2. Kleine Anfragen
3. Genehmigung des Protokolls der Stadtverordnetensitzung am 28.09.2023
4. Bericht aus dem Magistrat
5. Anlagerichtlinie der Nationalparkstadt Waldeck
6. Haushaltsvollzugsbericht der Nationalparkstadt Waldeck - 3. Quartal 2023
7. Erste Lesung zum Haushalt 2024
8. Verschiedenes
Zu Punkt 1:
Informationen zum Landesförderprogramm „Dorfmoderation“
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Vertreter, Herr Wecker, des Planungsbüros Bioline anwesend.
Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold begrüßt Herrn Wecker und erläutert den Tagesordnungspunkt.
Herr Wecker stellt das Konzept anhand einer Beamerpräsentation vor. Folgende Punkte werden detailliert erläutert:
• Hintergründe der Dorfmoderation
• Ziele der Dorfmoderation
• Dorfmoderation - Verfahren (Förderantrag, Erstellung, Abgabe, Prüfung KEK, Anerkennung und Umsetzung der Dorfentwicklung)
• Aktueller Stand
• Wie ist das spätere KEK aufgebaut?
• Informationen zur privaten Förderung / Allgemeine Hinweise
• Weitere Vorgehensweise / weitere Schritte / weitere Treffen
• Kontakt
• Redaktionsschluss: 19.01.2024
Für die ausführliche Vorstellung des Konzeptes dankt Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold.
Die offenen Fragen seitens Mitglieder werden vom Vertreter beantwortet.
Nach diesem Tagesordnungspunkt verabschiedet Bürgermeister Jürgen Vollbracht den Herrn Wecker.
Zu Punkt 2:
Kleine Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
Zu Punkt 3:
Genehmigung des Protokolls der Stadtverordnetensitzung am 28.09.2023
Das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 28.09.2023 wird genehmigt.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 4:
Bericht aus dem Magistrat
Auftragsvergaben:
• Der Auftrag zur Erstellung des Rad- und Fußverkehrskonzeptes für die Nationalparkstadt Waldeck wurde an das Planungsbüro Aube aus Bielefeld vergeben.
• Der Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Raumoptimierung im Rathaus in Sachsenhausen wurde an das Architekturbüro Friedrich, Waldeck, vergeben.
• Der Auftrag für die Erstellung eines Umbau- und Sanierungskonzeptes für das Dorfgemeinschaftshaus Alraft wurde an das Architekturbüro Friedrich, Waldeck, vergeben.
• Der Auftrag für Verkehrssicherungsarbeiten am Bahnradweg in den Gemarkungen Sachsenhausen und Netze wurde an die Firma Naturschutz und Landschaftspflege Rohde, Elleringhausen, erteilt.
Bautenstandsbericht:
Kläranlage Scheid
• Derzeit sind die Wände im Untergeschoss in Bearbeitung
EKVO 2023 bis 2026
• Dehringhausen: TV-Inspektion geplant für KW 41 bis 42
• Höringhausen: TV-Inspektion geplant für KW 43 bis 44
• Netze: TV-Inspektion geplant für KW 45
• Waldeck: TV-Inspektion geplant für KW 47 bis 51
Rathaus Freienhagen
• Die Wärmeanlage ist installiert
• Die Trockenbauarbeiten sind zu 60 % abgeschlossen
Uferpromenade Waldeck
• Teilsanierung der Uferrandbefestigung wurde begonnen
• Sanierung der Holzsteganlage geplant in der 48. KW
Kindergarten Waldeck
• Der multifunktionale Abstellraum befindet sich im Bau
Allgemein:
• Aufgrund der wiederholt auftretenden Starkwetterereignisse wurden die bestehende Gebäudeversicherungen bei der Sparkassenversicherung um eine Elementarschaden-Versicherung ergänzt.
• Vom 26. bis 28. September hat der Technische Prüfdienst im Auftrag des Landes und der Unfallkasse Hessen unsere Feuerwehren hinsichtlich des baulichen und sicherheitstechnischen Handlungsbedarfs an Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen geprüft. Zur kurzfristigen Mängelbehebung waren zusätzliche Ausgaben in Höhe von rd. 38.000,00 EUR erforderlich, die gem. § 100 HGO überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden mussten. Die notwendigen Mehrausgaben sind durch entsprechende Mehreinnahmen bei Feuerwehreinsätzen und Gewerbesteuer gedeckt. Insbesondere bei den Gerätehäusern kann sich nach den nunmehr vorliegenden Prüfberichten mittelfristig noch weiterer Finanzierungsbedarf ergeben. Dazu ist aber zunächst ein Erörterungsgespräch beim Kreisbrandinspektor am 13. November 2023 terminiert.
• Im Produkt „Kindergärten und Jugendeinrichtungen“ werden voraussichtlich überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rd. 11.000,00 EUR eintreten. Im Zuge der Neueinrichtung einer vierten Gruppe im Kindergarten Waldeck sowie der dringend erforderlichen Ersatzbeschaffung einer defekten Spülmaschine war die Beschaffung von weiteren Geräten erforderlich. Die Deckung der Mehrausgaben ist gewährleistet durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Förderung des Anbaus des Multifunktionsraum am Kindergarten Waldeck.
• Die Nationalparkstadt Waldeck plant die Errichtung einer Park- und Rastanlage am Ederseebahn-Radweg am „Pappelweg“ im Stadtteil Sachsenhausen. Um den Nutzern des Ederseebahn-Radweges eine weitere Einstiegs- und auch Rastmöglichkeit zu bieten, ist die Errichtung eines weiteren Rastplatzes angrenzend an die Radstrecke von Vorteil. Neben PKW- und Wohnmobil-Stellplätzen ist eine E-Ladestation für Elektrofahrräder vorgesehen. Zu den kalkulierten Kosten in Höhe von rd. 25.000 EUR wurden entsprechende LEADER-Fördermittel beantragt.
• Wie bereits von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, sollen zum 1. Januar 2024 die „Gelbe Tonnen“ flächendeckend im Stadtgebiet eingeführt werden. Die Firma Fehr-Knettenbrecht bereitet derzeit einen Flyer mit allen wichtigen Informationen für die Bürger vor. Dieser wird in Kürze als Postwurfsendung allen Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Die Auslieferung der Tonnen soll ab dem 4. Dezember 2023 erfolgen.
• Für die geplanten Sanierungsarbeiten an der K19 in der Ortsdurchfahrt Selbach wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg abgeschlossen.
• Für die geplante Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Hörinhausen, im Bereich „Langer Wald“ wurde das entsprechende Genehmigungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich dabei um die erste Anlage, die durch den Betreiber „Qair Deutschland GmbH“ (Nachfolger von GreenCity) auf den Pachtflächen der Stadt Waldeck errichtet werden wird.
• Ganz besonders möchte ich nochmal auf die aktuelle Entwicklung bei Unterbringung von Flüchtlingen hinweisen:
Aktuell rechnet der Landkreis für die kommenden Monate mit einer steigenden Zahl an Flüchtlingen und hat bereits in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung deutlich und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die kreiseigenen Unterbringungskapazitäten erschöpft sind. Es sind jetzt alle Kommunen gefordert, zeitnah Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.
Unweigerlich wird uns der Landkreis in den kommenden Wochen und Monaten Flüchtlinge zuweisen, die von uns in unseren Stadtteilen untergebracht werden müssen. Aktuell sind 32 Flüchtlinge im Stadtgebiet untergebracht - bis Ende Juni 2024 geht der Landkreis derzeit von rd. weiteren 100 Zuweisungen allein an die Nationalparkstadt Waldeck aus.
Wir müssen und wollen uns dieser kommunalen Gemeinschaftsaufgabe stellen, auch wenn damit erhebliche personelle und finanzielle Aufwendungen verbunden sind.
Um weitere Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten zu können und möglichst die Schließung und Belegung öffentlicher Einrichtungen zu vermeiden, müssen die Aktivitäten in diesem Aufgabenfeld aber noch einmal erheblich ausgebaut werden. Dazu brauchen wir dringend die Unterstützung unserer Gremien, Ortsbeiräte, Mitbürger, Kooperationspartner und ehrenamtlich Tätigen.
Vorrangig gilt es, in enger Zusammenarbeit aller Beteiligten, Unterbringungsmöglichkeiten in allen Stadtteilen zu schaffen.
Zu Punkt 5:
Anlagerichtlinie der Nationalparkstadt Waldeck
Erläuterung:
Am 29.05.2018 hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport neue Hinweise zu Geldanlage und Einlagesicherung erlassen.
Dort ist geregelt, dass Kommunen vor der Durchführung von Geldanlagen eine Anlagerichtlinie zu erlassen haben. Diese Anlagerichtlinie ist zwingend von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Die Anlagerichtlinie unterliegt zwar keiner Genehmigungspflicht, sie ist der Aufsichtsbehörde aber zur Kenntnis zu geben.
Hierzu hat der Hessische Städtetag im März 2019 ein Muster einer Anlagerichtlinie erstellt. Dieses Muster soll den Mitgliedern des Hessischen Städtetages eine Orientierung bieten und dient als Vorlage für eigene Regelungen. Selbstverständlich kann von diesem Muster abge-wichen werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies erfordern. Das Muster orientiert sich
primär an typischen Mitgliedern des Hessischen Städtetages in mittlerer Größe.
Das Muster der Anlagerichtlinie ist fachlich mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, der Arbeitsgruppe der Rechnungsprüfungsamtsleiter/innen und dem Hessischen
Rechnungshof / Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften abgestimmt.
Inhaltlich setzt das Muster die Vorgaben der HGO, der GemHVO und des Erlasses um.
Dieses Muster wurde entsprechend an die örtlichen Verhältnisse in Waldeck angepasst.
Eine redaktionelle Änderung zum § 12 - Inkrafttreten wird vorgenommen. Das Datum wird auf den 01.12.2023 geändert.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die neu erstellte Anlagerichtlinie der Nationalparkstadt Waldeck. Diese Richtlinie tritt zum 01.12.2023 in Kraft.
Zustimmung wurde erteilt
Zu Punkt 6:
Haushaltsvollzugsbericht der Nationalparkstadt Waldeck - 3. Quartal 2023
Erläuterung:
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung im Verlauf des Haushaltsjahres mehrmals über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert oder sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden. Dies soll den Gemeindevertretern als Entscheidungsgrundlage dienen.
Der ausführliche Bericht zum Haushaltsvollzug mit Stand 30.09.2023 ist der Beschlussvorlage beigefügt. Mit dem vorgelegten Bericht werden den politischen Gremien die erforderlichen Informationen über den derzeitigen Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO hinsichtlich der wesentlichen Produkte und Investitionen des Haushaltsjahres 2023 zur Verfügung gestellt.
Die Einnahmeseite der Stadt Waldeck zeigt sich weiterhin stabil. Vereinnahmte Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer führen zu Mehrerträgen bei den Steuereinnahmen.
Im Bereich Forst wurde der Planansatz 2023 für Erträge aus Holzverkäufen bereits erfüllt. Dennoch ist festzustellen, dass die hohen Erträge der Vorjahre nicht mehr erreicht werden können. Auch für Folgejahre ist mit einem deutlichen Rückgang zu rechnen.
Die Ausgaben der Stadt Waldeck bewegen sich im geplanten Rahmen, die haushalterischen Ansätze werden bei entsprechenden Mitteleinsatz auch auskömmlich sein.
Sofern keine unplanmäßigen Umstände im laufenden Jahr eintreten, wird die Nationalparkstadt Waldeck ihre haushalterisch gesetzten Ziele auch erreichen können.
2.1.2 Gebühren
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Haushaltsvollzugsbericht zur Kenntnis.
Zu Punkt 7:
Erste Lesung zum Haushalt 2024
Bürgermeister Jürgen Vollbracht hält eine ausführliche Haushaltsrede.
Im Anschluss der Rede erläutert Hauptamtsleiter Claus Wetekam die Personalstruktur und Personalentwicklung für den Bau-Betriebshof der Nationalparkstadt Waldeck anhand einer Beamerpräsentation.
Fraktionsvorsitzenden (FDP, SPD und CDU) danken für die Einblicke. Zu den offenen Fragen seitens Mitglieder verweist Bürgermeister Jürgen Vollbracht auf den HH-Plan 2024.
Zu Punkt 8:
Verschiedenes
8.1) Freiflächenphotovoltaik
Hierzu erkundigt sich Fraktionsvorsitzender Michael Keller nach dem Sachstand. Bürgermeister Jürgen Vollbracht informiert, dass das Solarkataster noch nicht verabschiedet sei. Ein Termin zur Beratung mit einem Vertreter der LEA wurde inzwischen vereinbart.
Stadtverordnetenvorsteherin Anni Berthold gibt bekannt, dass die Haushaltsordner 2024 zur Mitnahme bereit stehen und schließt die Sitzung.
Im Anschluss dieser Sitzung findet eine Ältestenratssitzung statt.
Sitzungsende: 22:20 Uhr