Der Entwurf der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2026 liegt gemäß § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) in der Zeit vom 05.01.2026 bis einschließlich 13.01.2026 während der Dienststunden im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Bürgerinformation öffentlich aus.
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2026“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 19.12.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.