Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.409.360,00 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 19.957.060,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 452.300,00 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 393.500,00 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf | 0,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 393. 500,00 EUR |
| mit einem Überschuss von | 845.800,00 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.258.740,00 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.941.800,00 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.590.000,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -3.648.200,00 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.648.200,00 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.229.682,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.418.518,00 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 29.058,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.648.200,00 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt. Diese teilen sich wie folgt auf:
| Haushaltsjahr | Beschreibung | Betrag |
| 2025 | Kauf STLF 20 | 500.000,00 |
| 2025 | Städtebauförderung allgemein | 1.500.000,00 |
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 410 v.H. |
| b. für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 14.12.2023 beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung
Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß §§ 94 ff. HGO in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 28.11.2023 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 17.11.2023 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2023 vorgelegt.
3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.648.200 €
(in Worten: Dreimillionensechshundertachtundvierzigtausendzweihundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: Zweimillion Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,
3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: Zweimillion Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.02. bis einschließlich 20.02.2024 im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Information im Erdgeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 09.02.2024 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.