Protokoll
über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 14.12.2023, Gasthof Kleppe, Stadtteil Sachsenhausen
- Wesentlicher Inhalt der Niederschrift nach § 33 (5) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Waldeck -
Sitzungsbeginn: 19:01 Uhr
Stadtverordnetenvorsteherin Berthold eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Sie begrüßt alle Anwesenden. Entschuldigt fehlen die Stadtverordneten Martin Neuhaus (Grüne), Torsten Paul (CDU), Lars Pfetzing (CDU und Martin Schwechel (FWG), sowie Ortsvorsteher Matthias Lippe. Stadtrat Dezimbalka nimmt ab TOP 6 an der Sitzung teil.
Somit sind 26 stimmberechtigte Stadtverordnete anwesend.
Von der Verwaltung nehmen Bürgermeister Jürgen Vollbracht, Hauptamtsleiter Claus Wetekam, Bauamtsleiter Martin Tepel, Bernd Lohaus (Finanzabteilung), Florian Berger (Finanzabteilung) und Vanessa Schlömer (Finanzabteilung) an der Sitzung teil.
Einwände oder Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Kleine Anfragen |
| 2. | Genehmigung des Protokolls der Stadtverordnetensitzung am 09.11.2023 |
| 3. | Bericht aus dem Magistrat |
| 4. | Bekanntgabe aller Auftragsvergaben nach § 100 HGO des Haushaltsjahres 2023 |
| 5. | Festlegung des Wahltages der Bürgermeisterwahl 2024 |
| 6. | Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans „Nieder-Werbe“ |
| 7. | Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Nieder-Werbe |
| 8. | Antrag der SPD-Fraktion zur Abfrage zum potentiellen Standort des Kindergartens in Sachsenhausen |
| Einbindung der Elternschaft |
| 9. | Machbarkeitsstudie „Standort Kindergarten Sachsenhausen“ |
| Entscheidung über den Standort |
| 10. | Anfrage der SPD-Fraktion zum Status der Umsetzung diverser Maßnahmen des Haushaltes 2023 |
| 11. | Beschlussfassung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 |
| 12. | Beschlussfassung des Entwurfs des Investitionsplanes zum Haushalt 2024 |
| 13. | Verschiedenes |
Zu Punkt 1:
Kleine Anfragen
Es liegen keine Kleinen Anfragen vor.
Zu Punkt 2:
Genehmigung des Protokolls der Stadtverordnetensitzung am 09.11.2023
Das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 09.11.2023 wird genehmigt.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 3:
Bericht aus dem Magistrat
Bürgermeister Vollbracht berichtet über folgende Themen:
Auftragsvergaben:
| • | Der Auftrag zur Ausführung von Feldwegebauarbeiten bei Hof Heide, Stadtteil Höring- hausen, wurde an die Firma Heinrich Rohde, Korbach-Meineringhausen, vergeben. |
| • | Der Auftrag zur Verlegung einer Wasserleitung im Bereich „Klippenberg“, Stadtteil Waldeck-See wurde an die Firma Rohde, Sachsenhausen, erteilt. |
| • | Auftrag zur Lieferung und Montage der SPS-Baugruppe für das RÜB im Stadtteil Sachsenhausen (Nieder Werber Straße) wurde an die Fa. HST, Meschede, vergeben. |
| Bautenstandsbericht: | |
| Kindergarten Waldeck | |
| • | Der multifunktionale Abstellraum wurde fertiggestellt. |
| Zu den Baukosten in Höhe von insgesamt rd. 49.900 EUR wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt rd. 28.600 EUR bewilligt, was einer Förderquote von rd. 58 % entspricht. | |
| Sporthalle Waldeck | |
| • | Die Dachsanierung ist abgeschlossen, die PV-Anlage wieder montiert und ein Lichtband installiert. Es fehlen noch E-Installationsarbeiten für die RWA |
| • | Der vorgegebene Kostenrahmen wurde eingehalten |
| Rathaus Freienhagen | |
| • | Die Gauben des 2. Rettungsweges sind errichtet und eingedeckt sowie der Blitzschutz erstellt |
| • | Die Rampenanlage und der Terrassenbereich sind fertiggestellt |
| • | Die Fenster sind ausgewechselt |
| • | Die Entkernung im Innenbereich wurde in Eigenleistung vorgenommen |
| • | Im Gemeinschaftsraum wurde die Innendämmung installiert sowie Abfangungen aus Holz- u. Stahlkonstruktionen erstellt |
| • | Die vorhandenen Holzbalkendecken sind ertüchtigt und die Trockenbauarbeiten im EG abgeschlossen |
| • | Mit den Sanitärarbeiten für eine barrierefreie Toilette wurde ebenso begonnen wie mit der Vorinstallation für Wärmepumpe und der Elektro-Installation |
| • | Die Fliesenarbeiten sind beauftragt und sollen noch in diesem Jahr beginnen |
| • | Der Bodenbelag ist ebenfalls bereits geliefert |
| DGH Selbach | |
| • | Die Planungsvarianten für den Toilettenanbau wurden nach vorheriger Absprache im Ortsbeirat im Magistrat vorgestellt |
| • | Derzeit wird eine Kostenschätzung nach DIN276 erstellt und ein Förderantrag vorbereitet. |
| DGH Alraft | |
| • | Der Vorplanungsauftrag wurde vergeben |
| Strandbad Waldeck/See | |
| • | Der Vorplanungsauftrag wurde vergeben |
| Kläranlage Scheid | |
| • | Aufgrund der Witterung sind die Bauarbeiten zur Zeit eingestellt |
| Asphaltarbeiten | |
| • | Die Sanierung des Wirtschaftsweges im Bereich „Hof Heide“ in Höringhausen ist fertiggestellt |
| • | Die Ausbesserungsarbeiten an der „Straße von Candé“ in Freienhagen sind fertig gestellt |
| • | Die Ausbesserungsarbeiten an der „Netzer Straße“ in Freienhagen sind fertiggestellt |
| • | Für die Pflasterarbeiten am Gehweg „Dehringhäuser Straße“ in Freienhagen wurde das Material und die Baustelleneinrichtung geliefert; die Arbeiten sollen je nach Witterungslage erfolgen. |
| Kanaluntersuchungen nach der Eigenkontrollverordnung: | |
| • | Die TV-Inspektionen in Alraft, Dehringhausen, Ober Werbe, Scheid, Höringhausen und Netze sind komplett fertiggestellt, derzeit laufen die Befahrungen in Waldeck und werden bis Januar 2024 fertiggestellt. Im nächsten Jahr erfolgen dann die Befahrungen in Sachsenhausen, Nieder Werbe und Freienhagen |
| Sanierung Hochbehälter Netze: | |
| • | Die Ausschreibung ist erfolgt; die Auftragsvergabe erfolgt in der nächsten Magistratssitzung |
| Allgemein: | |
| • | Die Nationalparkstadt Waldeck wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Meldewesen in den ASP-Betrieb der ekom21 mit dem Fachverfahren „emeld21“ wechseln. Der entsprechende Auftrag wurde an die ekom21 erstellt. |
| • | Insgesamt fünf städtische Wochenendhausgrundstücke auf Scheid im Bereich „Kapitän-Altenfeld-Weg“ wurden im Zuge eines Bieterverfahrens meistbietend zum Verkauf angeboten. Grundlage für das Mindestgebot war ein Bodenrichtwert in Höhe von 125,00 €/m². |
| Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 6 der Hauptsatzung soll nach Auswertung der einzelnen Angebote ein Verkauf von drei Grundstücken zum jeweiligen Höchstgebot erfolgen. Zwei Grundstücke, für die keine Angebote eingegangen waren, sollen im Frühjahr 2024 erneut ausgeschrieben werden. |
| • | Vom 18. bis 20.05.2024 soll zum 1. Mal ein sog. „Foodtruck Festival“ als Fest für die ganze Familie an der Uferpromenade in Waldeck-See stattfinden. Der Eintritt zur Veranstaltung inklusive Rahmenprogramm ist frei. |
| • | Im Zuge der Erstellung eines sog. „Solarkatasters“ zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemarkungsgebiet der Nationalparkstadt Waldeck soll am Donnerstag, d. 18. Januar 2024 ein Workshop der Landesenergieagentur in Zusammenarbeit mit der Klima- und Energieeffizienzagentur Hessen im Haus der Natur in Nieder Werbe stattfinden. Teilnehmen sollten alle Mandatsträger aus dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung und den einzelnen Ortsbeiräten. Die Einladungen dazu ergehen zeitnah. |
Einzelne Fragen der Stadtverordneten zum Wechsel des Programms für das Meldewesen zur ekom 21 werden von Bürgermeister Vollbracht beantwortet.
Zu Punkt 4:
Bekanntgabe aller Auftragsvergaben nach § 100 HGO des Haushaltsjahres 2023
Bürgermeister Vollbracht gibt die Auftragsvergaben nach § 100 HGO bekannt
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die nach § 100 HGO erteilten Aufträge zur Kenntnis.
Zu Punkt 5:
Festlegung des Wahltages der Bürgermeisterwahl 2024
Erläuterungen:
Die Amtszeit von Bürgermeister Vollbracht endet am 31.03.2025.
Gemäß § 42 Abs. 3 HGO ist die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Dies bedeutet, dass in der Zeit vom 01.10.2024 bis zum 31.12.2024 die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin stattzufinden hat.
Aufgrund § 42 des Hess. Kommunalwahlgesetzes finden die Wahl sowie eine etwa notwendig werdende Stichwahl an einem Sonntag statt. Der Wahltag wird zugleich mit dem Tag der Stichwahl durch die jeweilige Vertretungskörperschaft bestimmt.
Die hessischen Herbstferien liegen im nächsten Jahr in dem Zeitraum vom 14.10.2024 bis 25.10.2024.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, als Wahltermine für die Bürgermeisterwahl 2024 den 27. Oktober 2024 als Wahltag und den 10. November 2024 als Stichwahltag festzulegen.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 6:
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans „Nieder-Werbe“
Erläuterungen:
Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 1 umfasst annähernd die gesamte nördliche Siedlungsfläche des Stadtteils Nieder-Werbe. Rund die Hälfte der Siedlungsflächen des Stadtteils (im Norden der Ortslage) sind hinsichtlich der Entwicklung ihrer Art der baulichen Nutzung als reine Wohngebiete oder Sondergebietsflächen Wochenendhaus festgesetzt.
Ein Großteil dieser Flächen wurde jedoch nicht ab dem Jahr 1966 gemäß den Zielen des Bebauungsplans entwickelt.
Auf Flächen von rund 5 Hektar ist keine bauliche Entwicklung eingetreten.
Daneben sind innerhalb der Bauflächen für Wochenendhausgebiete über ein halber Hektar und innerhalb der Bauflächen für reine Wohngebiete ca. 1,3 Hektar zwar parzelliert, aber bisher nicht bebaut. Der Bebauungsplan Nr. 1 soll vor diesen Hintergründen hinsichtlich der Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung geändert werden. Es wird angestrebt, die bisher als Sondergebiet Wochenendhaus festgesetzten Flächen als Wohnbauflächen zu entwickeln.
Innerhalb des Regionalen Raumordnungsplans sind die Flächen bereits als Siedlungsflächen dargestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Flächen zur Entwicklung von Wochenendhäusern als Sondergebiet dar. Bebauungspläne sind gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Insofern ist die gewollte künftige Entwicklung von Wohnbauflächen als nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen. Der Flächennutzungsplan ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 zu ändern.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Beschluss:
| 1. | Die Aufstellung des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Stadtteil Nieder-Werbe der Nationalparkstadt Waldeck kann nicht in vollem Umfang aus dem wirksamen Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Nationalparkstadt Waldeck soll daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine Anpassung des Flächennutzungsplans an die aktuellen Ziele der räumlichen Entwicklung im Norden des Siedlungsbereiches des Stadtteils Nieder-Werbe erfolgen. |
| 2. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt der Stadt Waldeck - den Waldecker Nachrichten - ortsüblich bekannt zu machen. |
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 7:
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Nieder-Werbe
Erläuterungen:
Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 1 umfasst annähernd die gesamte nördliche Siedlungsfläche des Stadtteils Nieder-Werbe. Mit diesem Bebauungsplan sind rund die Hälfte der Siedlungsflächen des Stadtteils (im Norden der Ortslage) hinsichtlich der Entwicklung ihrer Art der baulichen Nutzung als reine Wohngebiete oder vornehmlich als Sondergebietsflächen Wochenendhaus festgesetzt. Ein Großteil dieser Flächen wurde jedoch nicht ab dem Jahr 1966 gemäß den Zielen des Bebauungsplans entwickelt. Auf Flächen von rund 5 Hektar ist keine bauliche Entwicklung eingetreten. Daneben sind innerhalb der Bauflächen für Wochenendhausgebiete über ein halber Hektar und innerhalb der Bauflächen für reine Wohngebiete ca. 1,3 Hektar zwar parzelliert, aber bisher nicht bebaut.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 1 (Flächenumfang rund 14.2 Hektar) geändert werden. Circa 5 Hektar, die seit Inkrafttreten des Bebauungsplans nicht entwickelt wurden, sollen künftig als Grünflächen festgesetzt werden. Rund 7 Hektar der als Sondergebiete Wochenendhaus festgesetzten Flächen sollen mit der Änderung des Bebauungsplans als allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Hiervon sind 0,6 Hektar zwar parzelliert, jedoch nicht entwickelt. Verbunden mit der Neufestsetzung zur Art der baulichen Nutzung erhöht sich auch die Ausnutzbarkeit der Grundstücke. Eine bessere Ausnutzbarkeit und insbesondere die Möglichkeit des dauerhaften Wohnens wird geschaffen.
Auch die als reine Wohngebiete festgesetzten Flächen im Umfang von rund 2,2 Hektar (davon 1,3 Hektar erschlossene Baulücken) sollen mit der Änderung des Bebauungsplans als allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 soll im Normalverfahren erfolgen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Flächen zur Entwicklung von Wochenendhäusern als Sondergebiet dar. Bebauungspläne sind gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Insofern ist die gewollte künftige Entwicklung von Wohnbauflächen als nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen. Der Flächennutzungsplan ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 zu ändern.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Beschluss:
| 1. | Der Bebauungsplan Nr. 1 Nieder-Werbe ist im Jahr 1966 zur Rechtskraft erlangt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf weite Teile des nördlichen Siedlungsgebietes des Stadtteils Nieder-Werbe. Neben vereinzelten Flächen, die als reine Wohngebiete festgesetzt sind, ist der Großteil der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches als Sondergebebiet Wochenendhaus festgesetzt. Zu weiten Teilen hat sich die mit dem Plan beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nicht vollzogen. Der Stadtteil verfügt insgesamt über keine sonstigen Entwicklungsflächen für eine künftige Wohnbauentwicklung. Vor dem Hintergrund, dass sich seit Rechtskraft des Ursprungsbebauungsplans die mit ihm erzielte städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht eingestellt hat, soll der Bebauungsplan hinsichtlich seiner Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung geändert werden. Die sich im zentralen Bereich des Geltungsbereiches entwickelten Grünstrukturen sollen zugleich planungsrechtlich in ihrem Bestand gesichert werden. |
| 2. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt der Stadt Waldeck - den Waldecker Nachrichten - ortsüblich bekannt zu machen. |
| Zustimmung wurde erteilt. | |
Zu Punkt 8:
Antrag der SPD-Fraktion zur Abfrage zum potentiellen Standort des Kindergartens in Sachsenhausen
Einbindung der Elternschaft
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen die Abstimmungsergebnisse mit.
Fraktionsvorsitzender Hamamiyeh Al-Homssi begründet ausführlich den Antrag seiner Fraktion.
Anschließend geben die Fraktionsvorsitzenden Keller (CDU), Schanner (Grüne) und Germann (FWG) sowie Daniel Hankel für die FDP die Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen ab und teilen mit, dass sie den Antrag ablehnen werden.
Eine Rückfrage des Stadtverordneten Wendorff zur Gewichtung des Meinungsbildes der Elternschaft wird von Latif Hamamiyeh Al-Homssi dahingehend beantwortet, dass das Ergebnis der Befragung bei der Entscheidung zum Standort des Kindergartens berücksichtigt würde.
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Magistrat zu beauftragen, eine anonymisierte Abfrage durchzuführen, bei der die Präferenzen von Eltern mit Kindergartenkindern sowie Eltern von werdenden Kindergartenkindern zu einem zukünftigen Standort für einen Kindergarten im Stadtteil Sachsenhausen eingeholt werden. Die Ergebnisse sind den Ausschüssen, der Stadtverordnetenversammlung sowie der Kindergartenkommission zur weiteren Beratung vorzulegen und vorzustellen.
Ablehnung wurde erteilt.
Zu Punkt 9:
Machbarkeitsstudie „Standort Kindergarten Sachsenhausen“
Entscheidung über den Standort
Erläuterungen
Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK für das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ist die Sanierung und Umnutzung des Hauses der Bloch-Stiftung und seines Umfelds auf dem Grundstück „Wildunger Straße 10“ als Maßnahme zur Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung von Sachsenhausen benannt (ISEK, S. 145 ff).
An das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen „Levi und Julie-Bloch-Stiftung“ wurde in den 1970er Jahren ein Kindergartenanbau angefügt. Dieser weist bauliche und technische Defizite, insbesondere im Bereich des Brandschutzes auf. Die Räumlichkeiten und das Außengelände sind unzureichend und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
Die Gremien haben sich deshalb bereits in der Vergangenheit für den Neubau einer Kinder-tagesstätte ausgesprochen. Der Standort des Neubaus wurde bisher noch nicht festgelegt.
Zur Vorbereitung der Planung und objektiven Betrachtung des optimalen Standortes für einen Kindergartenneubau wurde eine Machbarkeitsstudie beim Architekturbüro Zimmer, Bad Wildungen, in Auftrag gegeben.
Insgesamt wurden vier Standorte untersucht und als Ergebnis der Machbarkeitsstudie in einer Auswertung gegenübergestellt. Dabei hat sich aus Sicht des beauftragten Architekturbüros der Standort „Schulzentrum An der Warte““ als am geeignetsten für einen Kindergartenneubau herausgestellt.
Die Ergebnisse und Hintergründe der Machbarkeitsstudie wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Ausschusses für Planung, Bau und Umwelt am 21. September 2023 den jeweiligen Ausschussmitgliedern eingehend vorgestellt und erläutert.
Auch das Leitungsteam der Kita Sachsenhausen spricht sich aus pädagogischen und organisatorischen Gürnden für den Standort am Schulzentrum aus. Als Begründung wird u.a. angeführt, dass Krippe, Kindergarten und Grundschule den Werdegang von Kindern nachhaltig beeinflussen. Umso wichtiger ist es, dass hier eine gelungene Kooperation aller Beteiligten stattfindet. ErzieherInnen und LehrerInnen sind Personen, die frühkindliche Bildung stark prägen. Während die Übergänge in die Krippe und den Kindergarten von den engsten Bezugspersonen begleitet wird, ist der Übergang in die Schule der erste, den die Kinder allein/selbstständig bewältigen müssen. Um individuell und ressourcenorientiert jedes Kind begleiten zu können, ist die enge Kooperation zwischen KiTa und Grundschule maßgeblich entscheidend. Die kleinen Kontakte, die es aktuell schon gibt, könnten durch den Standortswechsel positiv aufgewertet werden. Aktuell wird beispielswiese schon der Sprachförderungskurs von einer Lehrerin der Grundschule geleitet/durchgeführt. Durch die räumliche Nähe zur Grundschule könnte die pädagogische Zusammenarbeit noch intensiviert und einrichtungsübergreifende Projekte und auch themenbezogene Elterninfoabende gemeinsam umgesetzt werden.
Die Elternbeiräte der KiTa Sachsenhausen sprachen sich in einer kurzen Stellungnahme sowohl für den Standort „Schule“ als auch alternativ für die Standorte „Wildunger Straße“ und „Pappelweg“ aus.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten von kontroversen und langen Diskussionen in den Ausschüssen und teilen mit, dass dieser Punkt ohne Entscheidungsfindung vertagt wurde.
Fraktionsvorsitzender Merhof (FDP) beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Gleichzeitig beauftragt er den Magistrat, möglichst innerhalb der nächsten 4 Wochen ein schriftliches Angebot über das zur Verhandlung stehende Grundstück an der Werbaer Straße einzuholen.
Die Fraktionsvorsitzenden Keller (CDU) und Schanner (Grüne) geben ihre Stellungnahmen zum Antrag auf Vertagung ab.
Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes:
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 10:
Anfrage der SPD-Fraktion zum Status der Umsetzung diverser Maßnahmen des Haushaltes 2023
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion zum Status der Umsetzung diverser Maßnahmen des Haushaltes 2023:
U. a. durch die SPD wurden einige Änderungen in den Haushaltsentwurf 2023 eingebracht. Bislang wurde noch nicht über die Umsetzung einiger Anträge berichtet. Wir bitten daher um einen kurzen Statusbericht zu u. g. Maßnahmen. Im Bericht ist auszuführen, warum mit Umsetzung der Maßnahmen noch nicht begonnen wurde, wann mit Beginn sowie dem Abschluss zu rechnen ist.
1) Behindertengerechter Anbau der Toilettenanlage des DGH Selbach
Nach vorheriger Absprache im Ortsbeirat wurden dem Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck 2 Varianten einer barrierefreien Toilettenanlage in Verbindung mit einer Rastplatzgestaltung mit „Radfahrer“-Toilettenanlage am DGH Selbach vorgestellt.
Derzeit ist die Verwaltung mit der Erstellung einer Kostenschätzung und der Prüfung einer Fördermöglichkeit über das Leader-Programm beschäftigt.
Der Baubeginn kann nach Eingang der Förderzusage erfolgen.
2) Aufwertung der Badesituation Strandbad Waldeck
Es wurde ein Architekturbüro mit einer Konzepterstellung beauftragt. Das beauftragte Büro hat bereits ein ähnliches Projekt am Twistesee betreut.
Eine Vorstellung der Ergebnisse erfolgt, sobald erste Entwürfe seitens des beauftragten Büros vorliegen.
3) Anschaffung von Nestschaukeln für mindestens 3 Spielplätze
Es wurden insgesamt 4 Nestschaukeln bestellt und die Installation bei einem ortsansässigen Tiefbau-Unternehmen in Auftrag gegeben. Die Verwaltung sieht eine Installation in Alraft, Dehringhausen, Freienhagen (Amselweg) und Nieder-Werbe vor.
Witterungsbedingt wird der Aufbau vermutlich im Frühjahr 2024 erfolgen.
Weiterhin bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage a): Wurde der Kooperationsvertrag mit Freifunk Nordhessen bereits unterzeichnet und wann ist die Inbetriebnahme der Hotspots geplant?
Antwort: Der Kooperationsvertrag wurde bereits unterzeichnet. Eine Inbetriebnahme
wird sukzessiv ab Februar 2024 erfolgen.
Frage b): In welcher Höhe haben die Vereine der Nationalparkstadt Waldeck die
Vereinsförderung in diesem Jahr in Anspruch genommen und kann man grob sagen wofür die Mittel verwendet wurden?
Antwort: Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 24.577,00 EUR bewilligt; davon
| • | 3.374,00 EUR für Jugendfördermaßnahmen |
| • | 11.031,00 EUR für investive Vereinsfördermaßnahmen |
| • | 9.397,00 EUR für lfd. Vereinsfördermaßnahmen |
| • | 775,00 EUR für sonstige Vereinsfördermaßnahmen |
Derzeit stehen noch 14.873,00 EUR Restmittel zur Verfügung.
Stadtverordneter Litschel bedankt sich für die Beantwortung und bittet den Bürgermeister darum, die Möglichkeiten der Vereinsförderung aktiv und gezielt auf der Homepage der Stadt Waldeck zu bewerben, damit die bereitgestellten Mittel auch genutzt würden.
Auf die Frage des Fraktionsvorsitzenden Hamamiyeh Al-Homssi, warum noch so hohe Restmittel im Jahr 2023 zur Verfügung stünden, teilt Bürgermeister Vollbracht mit, dass noch nicht ausreichend Anträge gestellt worden wären.
Stadtverordneter Staude stellt die Zusatzfrage, wie lange die Mittel für 2023 noch abrufbar seien. Hierzu gibt Bürgermeister Vollbracht bekannt, dass die Mittel nur noch in diesem Jahr
beantragt werden könnten, da diese im Ergebnishaushalt eingestellt seien.
Zu Punkt 11:
Beschlussfassung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024
Für die einzelnen Fraktionen tragen die Fraktionsvorsitzenden Keller (CDU), Hamamiyeh Al-Homssi (SPD), Schanner (Grüne), Germann (FWG) und Merhof (FDP) ihre ausführlichen Haushaltsreden vor. Sie schließen mit dem Dank an den Bürgermeister, den Magistrat, die Verwaltung, die Ortsbeiräte und die anderen Fraktionen für die gute Vorbereitung und Zusammenarbeit.
Anschließend wird über die Änderungsanträge einzeln abgestimmt.
Die Änderungsanträge Nr. 5 und Nr. 15 werden von den einreichenden Fraktionen kurz begründet und die Änderungsanträge Nr. 6 und Nr. 7 von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit den vorgenommenen Änderungen.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 12:
Beschlussfassung des Entwurfs des Investitionsplanes zum Haushalt 2024
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf des Investitionsplanes zum Haushalt 2024.
Zustimmung wurde erteilt.
Zu Punkt 13:
Verschiedenes
13.1 Stadtverordneter Litschel erkundigt sich nach den Gründen für die teils chaotische Auslieferung der neuen Gelben Tonnen in den Stadtteilen.
Hierzu teilt Bürgermeister Vollbracht mit, dass teilweise zu viele bzw. zu wenige Tonnen durch die ausführende Firma ausgeliefert worden seien. Die betroffenen Bürger sollten sich diesbezüglich bei der Verwaltung melden und dann könnten die Fehler behoben werden.
Des Weiteren informiert er darüber, dass derzeit die Deckel weitestgehend noch nicht richtig schließen. Dies läge an der Außentemperatur. Nach einer geraumen Zeit würde sich dies aber legen und die Deckel könnten richtig geschlossen werden.
13.2 Stadtverordneter Hankel erinnert an die beiden Großveranstaltungen „777 Jahre Stadtrechte Sachsenhausen“ und den „Ederseetriathon“, die beide Ende Juni stattgefunden haben. Durch das starke Unwetter direkt am Vortag und die daraus resultierenden großen Schäden wäre die Durchführung dieser Veranstaltungen in Gefahr gewesen.
Durch den vielfältigen Einsatz und die Hilfestellung von Feuerwehr, Bauhof und Ordnungsamt hätten die Schäden jedoch rechtzeitig beseitigt und somit auch die Veranstaltungen reibungslos durchgeführt werden können.
Dafür spricht Daniel Hankel allen Beteiligten seinen persönlichen Dank aus. Dieses Ereignis habe gezeigt, dass ein großer Zusammenhalt und soziales Engagement in der Stadt bestehen würde.
13.3 Bürgermeister Vollbracht bedankt sich zum Abschluss des Jahres bei allen Mitarbeitern, insbesondere auch bei den Bediensteten des Bauhofes und der Kindergärten.
Ebenso dankt er dem Magistrat für die gute Zusammenarbeit in vielen Sitzungen, der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten und auch den Mitgliedern der Fördervereine innerhalb der Stadt Waldeck.
Er wünscht allen noch einen schönen Abend, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das neue Jahr, verbunden mit der Hoffnung auf ein weiteres gutes Miteinander in 2024.
13.4 Auch Stadtverordnetenvorsteherin Berthold schließt sich den Dankesworten an und betont, dass sie sich über die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten freue.
Zum Abschluss wünscht auch sie allen eine schöne und erholsame Weihnachtszeit.
Sitzungsende: 20:59 Uhr