Räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan zur 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“, Stadtteil Nieder-Werbe der Nationalparkstadt Waldeck – ohne Maßstab
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
I. Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 13.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans zur 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“, Stadtteil Nieder-Werbe der Nationalparkstadt Waldeck beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II. Darlegung allgemeiner Ziele und Zwecke der Planung
1. Räumlicher Umfang
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich.
2. Aufstellungsgründe
Die 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ umfasst einen Teilbereich der 11. Änderung des Ursprungsbebauungsplans.
Aufgrund der geplanten Setzung des Neubaus befindet sich ein Anteil von rund der Hälfte der geplanten Grundfläche des Gebäudes außerhalb der zeichnerisch festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Mit der Umsetzung der Planung ist auch eine zusätzliche Fällung von drei Bäumen erforderlich.
Die zusätzlich zu fällenden Bäume sind gemäß dem rechtsgültigen Bebauungsplan jedoch als zu erhaltende Bäume festgesetzt.
Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die zeichnerische Festsetzung zur Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Festsetzung zum Erhalt von Bäumen stellen jedoch Grundzüge der Planung dar. Der Bebauungsplan zur 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ ist aus diesem Grund für seinen nördlichen Teilbereich aufzuheben und durch die neu aufzustellende 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Halbinsel Scheid“ zu ersetzen.
3. Abgrenzung des Geltungsbereiches