Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ehlen lädt alle ihre angehörenden Mitglieder zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft ein. Teilnehmen an dieser Versammlung können alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen welche in der Gemarkung Ehlen Ländereien haben und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Vertreter müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorweisen.
Sie findet am
Samstag, 5. April um 19.30 Uhr in Ehlen
im Kleinen Saal des Dorfgemeinschaftshauses statt.
(Altbau, Warmetalstraße 13)
| 01. | Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung |
| 02. | Vorlage des Kassen- und Prüfungsberichtes |
| 03. | Entlastung des Vorstandes |
| 04 | Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung |
| 05. | Jahresbericht des Jagdvorstandes |
| 06. | Verwendung der Jagdpacht (Reinerlös) |
| 07. | Berichte der Jagdpächter |
| 08. | Grußworte der Gäste |
| 09. | Verschiedenes |