Der Wahlausschuss der Stadt Zierenberg hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Oelshausen gemäß § 54 Absatz 2 Kommunalwahlordnung folgendermaßen festgestellt:
Es waren 465 Wahlberechtigte, davon haben 324 Personen gewählt. Von den abgegebenen Stimmzetteln waren 8 ungültig, gültig waren 316 Stimmzettel.
— Stimmen:
Es sind insgesamt 9 Sitze im Ortsbeirat zu vergeben. Da mehr als ein Wahlvorschlag zur Wahl stand, die Wahl somit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt worden ist, wurden die Sitze wie folgt auf die Wahlvorschläge verteilt:
Der Wahlausschuss stellte abschließend fest, dass folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind:
Ausgangszahl: 9 Sitze
| Lfd. Nr. | Partei / Wählergruppe | Stimmenzahl | Ausgangszahl | Gesamtstimmenzahl | Anteil | Sitze nach ganzen Zahlen | Zusatzsitz | Sitze nach dem größten Rest | Zuteilungszahl |
| 1 | ZieLe | 2.496 | * 9 | : 2749 | 8.1717 | 8 | 0 | 8 | |
| 2 | UFW | 253 | * 9 | : 2749 | 0.8283 | 0 | 1 | 1 |
Der Partei/Wählergruppe stehen 8 Sitze zu.
| Kandidat | Stimmen |
| Schaub, Marco | 437 |
| Mander, Nico | 403 |
| Schwarz, Johannes | 354 |
| Schaub, Martin | 308 |
| Unzicker, Jann-Moritz | 236 |
| Werkmeister, Tim | 222 |
| Lutteropp, Tobias | 214 |
| Schaub, Marec | 177 |
Der Partei stehen 1 Sitze zu.
| Kandidat | Stimmen |
| Miklosch, Oliver | 100 |
Die Partei hat 2 Nachrücker.
| Kandidat | Stimmen |
| Weide, Günter | 145 |
| Hofmann, Mike | - keine (reiner Nachrücker) - |
Die Partei hat 2 Nachrücker.
| Kandidat | Stimmen |
| Schiefer, Angela | 77 |
| Miklosch, Kerstin | 76 |
Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (siehe § 25 KWG).