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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlergebnis Ortsbeirat Oberelsungen

Kommunalwahl am 15. März 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses gemäß § 55 Kommunalwahlordnung

Der Wahlausschuss der Stadt Zierenberg hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Oberelsungen gemäß § 54 Absatz 2 Kommunalwahlordnung folgendermaßen festgestellt:

Es waren 1.011 Wahlberechtigte, davon haben 612 Personen gewählt. Von den abgegebenen Stimmzetteln waren 4 ungültig, gültig waren 608 Stimmzettel.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf - den Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe:

 —  Stimmen:

 

Es sind insgesamt 9 Sitze im Ortsbeirat zu vergeben. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt worden. Die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags sind in der Reihenfolge der Stimmenzahl gewählt (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes).

Der Wahlausschuss stellte abschließend fest, dass folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind:

 

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten der Partei/Wählergruppe OLO

Der Partei/Wählergruppe stehen 9 Sitze zu.

Brandau, Matthias

1024

Dr. Schmalz, Oliver

965

Bohlender, Kerstin

723

Mönicke, Angela

505

Dietrich, Markus

347

Gerhardt, Heinrich

312

Hartung, Friedhelm

289

Schwiderski, Mathias

248

Brüßler, Alexandra

247

Berechnung der Nachrücker der Partei/Wählergruppe OLO

Die Partei/Wählergruppe hat 2 Nachrücker.

Kallenbach, Manfred

156

Kallenbach-Pedina, Evelyn

91

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (siehe § 25 KWG).

Zierenberg, den 24.03.2026

 

Gemeindewahlleiter
(Rüdiger Germeroth)