Titel Logo
Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahlergebnis Hohenborn

Kommunalwahl am 15. März 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses gemäß § 55 Kommunalwahlordnung

Der Wahlausschuss der Stadt Zierenberg hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Hohenborn gemäß § 54 Absatz 2 Kommunalwahlordnung folgendermaßen festgestellt:

Es waren 13 Wahlberechtigte, davon haben 13 Personen gewählt. Von den abgegebenen Stimmzetteln waren keine ungültig, gültig waren 13 Stimmzettel.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf - den Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe:

 —  Stimmen:

 

Es sind insgesamt 3 Sitze im Ortsbeirat zu vergeben. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt worden. Die Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags sind in der Reihenfolge der Stimmenzahl gewählt (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes).

Der Wahlausschuss stellte abschließend fest, dass folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind:

 

Verteilung der Sitze auf die Kandidaten der Partei/Wählergruppe UGL

Der Partei/Wählergruppe stehen 3 Sitze zu.

Russell, Philipp Victor

23

Schwering, Rosemarie

8

Hadding, Albrecht

4

Berechnung der Nachrücker der Partei/Wählergruppe UGL

Die Partei/Wählergruppe hat 1 Nachrücker.

Borkenhagen, Cornelia

2

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (siehe § 25 KWG).

Zierenberg, den 24.03.2026

 

Gemeindewahlleiter
(Rüdiger Germeroth)