hier: Bekanntmachung der Aufstellungs- und Einleitungsbeschlüsse nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2025 die Beschlüsse gefasst, in die Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Waldkita Burghasungen" für das Gebiet am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Burghasungen in der Stadt Zierenberg einzutreten. Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Die Stadt Zierenberg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Kindertagesstätte in freier Natur im Stadtteil Burghasungen zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Burghasungen, westlich des örtlichen Friedhofs, und grenzt unmittelbar an einen zusammenhängenden Waldbestand an. Die bislang als intensiv genutztes Weidegrünland bewirtschaftete Außenbereichsfläche von rund 3.390 Quadratmetern soll planungsrechtlich geordnet werden.
Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zierenberg ist das verfahrensgegenständliche Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft (Grünland) dargestellt. Im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll diese Darstellung in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte geändert werden. Der Bebauungsplan Nr. 68 „Waldkita Burghasungen" setzt die Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte verbindlich fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird auf eine maximale Grundfläche von 200 Quadratmeter und eine maximale Gebäudehöhe von 4,0 Meter begrenzt. Beide Verfahren werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB als Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Wesentliche Ziele der Bauleitplanung sind die bedarfsgerechte Erweiterung des Kindertagesbetreuungsangebots im Stadtteil Burghasungen um ein natur- und waldpädagogisches Angebot, die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Kindertagesstätte in freier Natur sowie ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Begrenzung der Versiegelung, Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser und den Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen.
Die Vorentwürfe der Bauleitpläne, bestehend aus den Planzeichnungen, der Begründung und dem Umweltbericht, können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
von Montag, 13. April 2026 bis einschließlich Mittwoch, 13. Mai 2026
auf der Internetseite der Stadt Zierenberg unter
https://www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt im Verwaltungsgebäude der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, Zimmer 16, 34289 Zierenberg, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zu den Vorentwürfen der Bauleitpläne äußern. Stellungnahmen können in elektronischer Form an info@stadt-zierenberg.de sowie schriftlich an den Magistrat der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, 34289 Zierenberg gerichtet oder während der allgemeinen Dienststunden mündlich zur Niederschrift gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Informationen und Erörterung der Planung werden zu den allgemeinen Dienststunden oder nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail unter info@stadt-zierenberg.de oder telefonisch unter +49 5606 5191 - 33 (Herr Fischer) angeboten.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro Bioline, Orketalstraße 9, 35104 Lichtenfels) übertragen worden ist.