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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Habichtswald

Bauleitplanung der Gemeinde Habichtswald

Wirksamwerden der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald in ihrer Sitzung am 12.12.2025 beschlossene 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dörnberg ist gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Kassel) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 19.03.2026 (Az.: 0030 21061a10.06.11-000 04#2026-000 01) die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Rathaus der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald, Fachbereich 3 Infrastruktur zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über ihren Inhalt wird während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung auf Verlangen Auskunft gegeben. Zusätzlich stehen die Unterlagen im Internet unter der Adresse www.habichtswald.de unter „Wirtschaft und Entwicklung“ gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Habichtswald vom 22.08.2024 bereit.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Habichtswald geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Ausschnitt aus der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südwestlichen Bereich des Ortsteils Dörnberg. Ausschnitt aus der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, genordet, ohne Maßstab:

 

Habichtswald, 10.04.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald
gez. Dr. Daniel Faßhauer
Bürgermeister