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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 19/2024
Aktuelles
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Aktuelles

Wann benötigt man die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

Immer dann, wenn man beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln oder nur mit den Lebensmitteln oder den Bedarfsgegenständen (zum Beispiel bei der Reinigung von Geschirr) so in Berührung kommt, dass Krankheitserreger übertragen werden können.

Die rechtliche Vorgabe gilt auch für ehrenamtlich Tätige.

Ohne eine gültige Belehrungsbescheinigung ist das Arbeiten mit Lebensmitteln nicht gestattet.

Weitere Informationen erteilt das Gesundheitsamt-Region-Kassel unter https://www.landkreiskassel.de/service/produkte/kassel/gesundheitsamt-region-kassel/hygienische-dienste/lebensmittelbelehrung.php

Die Stadt Zierenberg bietet, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt-Region-Kassel, eine Lebensmittelbelehrung an, bei der die erforderliche Qualifikation und die entsprechende Bescheinigung erworben werden kann.

Termin: 11. Juni um 18 Uhr, im Saal der MZH Oberelsungen

Kosten entstehen für die Belehrung und die entsprechende Bescheinigung im Rahmen der Ehrenamtlichkeit keine. Die entsprechende Bestätigung des Vereines ist zum Belehrungstermin mitzubringen. Das Formular finden Sie auf der städtischen Homepage.

Eine verbindliche Anmeldung des jeweiligen Zierenberger Vereins, unter Angabe der Teilnehmer mit

Vor- und Zuname

Adresse

Telefonkontakt

bitte bis zum 31. Mai an folgende Adresse senden: einwohnermeldeamt@stadt-zierenberg.de

Wir bitten um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. In jedem Fall gibt es eine Rückmeldung.