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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Ehler Wege

Ortsteil Dörnberg

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald hat den Bebauungsplan Nr. 33 „Gewerbegebiet Ehler Wege“, Gemarkung Dörnberg, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2025 als Satzung beschlossen. Die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung wurden gebilligt. Das Ergebnis über die Berücksichtigung der Stellungnahmen (Abwägung) wurde mitgeteilt.

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 33 „Gewerbegebiet Ehler Wege“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Räumliche Lage des Geltungsbereiches

Das verfahrensgegenständliche Plangebiet befindet sich westlich von Dörnberg zwischen den Ortsteilen Dörnberg und Ehlen.

 

Das Plangebiet wird ausgehend von der Bundesstraße über einen Wirtschaftsweg, der im Anschluss der Planungen ausgebaut wird, erschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 6.739 Quadratmetern umfasst die Flurstücke 12/1, 13, 102/16 (tlw.), 102/17, 102/18 und 105/1 (tlw.) in der Flur 18, Gemarkung Dörnberg. Die exakte Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die zur Kompensation des Eingriffs vorgesehene Maßnahme wird in der Gemarkung Ehlen (Habichtswald), Flur 4, Flurstück 155 auf einer Fläche von 4.555 umgesetzt.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung in Habichtswald, Fachbereich 3 Bauen & Infrastruktur, Ortsteil Dörnberg, Breiter Weg 4, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen werden dauerhaft zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ergänzend wird der Bebauungsplan in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes www.bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Der Bebauungsplan setzt in dem betreffenden Bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest und schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung eines ortsansässigen steinverarbeitenden Betriebs im Ortsteil Dörnberg. Der Bebauungsplan wurde im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Habichtswald, den 17.04.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Habichtswald
gez. Dr. Daniel Faßhauer
Bürgermeister
Veröffentlichungstermin:  08.05.2026