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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragssatzung der Gemeinde Habichtswald

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 15.12.2023 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

§ 1

Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und Salden des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.12.2023 beschlossene

Stellenplan.

§ 8 u n d 9

Die Angaben über die weiteren Vorschriften werden nicht geändert.

Habichtswald, 19.12.2023
Der Gemeindevorstand
gez.
Martin Rosowski
(Erster Beigeordneter)