Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 15.12.2023 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und Salden des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.12.2023 beschlossene
Stellenplan.
Die Angaben über die weiteren Vorschriften werden nicht geändert.