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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Habichtswald für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1.4.2025 (GVBl. Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 28.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.406.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen i.H.v 3.250.000 € werden veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in dem Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt 1):

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf 296 v. H.

b)

für Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 437 v. H.

1) Die Festlegung der Steuersätze erfolgt im Rahmen einer gesonderten Hebesatzsatzung, die Angabe in der Haushaltssatzung ist lediglich nachrichtlich.

2. Gewerbesteuer auf  —  470 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 28.01.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend gelten:

a)

Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher und bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,

b)

Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000,00 EUR je Produktbudget.

Darüber hinausgehende Beträge bedürfen der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

Die übrigen Bestimmungen des § 100 HGO (Unvorhersehbarkeit, Unabweisbarkeit, Deckung) bleiben unberührt.

Habichtswald, 28.01.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald
gez. Dr. Daniel Faßhauer
(Bürgermeister)
(Siegel)

Bescheinigung

über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Es wird hiermit bescheinigt, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 nach § 97 Abs. 4 HGO am 15.05.2026 öffentlich bekannt gemacht und der Haushaltsplan der Gemeinde Habichtswald bis zum 31.12.2026 veröffentlicht wird.

Habichtswald, den 08.05.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald
gez. Dr. Daniel Faßhauer
(Bürgermeister)
(Siegel)