Laut § 25 der Friedhofsordnung müssen alle Grabstätten dauerhaft gepflegt und hergerichtet werden.
Die angegebene Urnengrabstätte befindet sich seit geraumer Zeit in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand:
• Sengpiehl, Hans und Berta
Die aktuellen Nutzungsberechtigten sind nicht bekannt.
Die Grabstätte wurde ordnungsgemäß gekennzeichnet. Angehörige bzw. Nutzungsberechtigte werden gebeten, sich bis zum 15.07.2024 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Nach dieser Zeit wird dann die Einebnung laut § 26 der Friedhofsordnung erfolgen. Das Nutzungsrecht, die Bepflanzung und die Grabanlagen der Grabstätte gehen ersatzlos und entschädigungslos an die Stadt Zierenberg über.
Sofern die Nutzungsberechtigten nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung und Einebnung in Rechnung gestellt.