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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zierenberg

Übersichtsplan zur Lage des Bauleitplans, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis-DE / BKG [2023])

Abgrenzung des Änderungsbereiches, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes)

20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie - Escheberg“

Bekanntmachung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung am 09. September 2024 den Beschluss gefasst, in das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes einzutreten. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB hat stattgefunden.

Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht, der Bewertung der Windhöffigkeit, den Ergebnissen der Großvogelkartierung, der Biotoptypenkartierung und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, kann nun für die Dauer vom

Montag, 16. Juni 2025 bis einschließlich Freitag, 18. Juli 2025

auf der Internetseite der Stadt Zierenberg https://www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/ eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso sind die Unterlagen über die Beteiligungsplattform des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de abrufbar.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jede Person über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Während dieser Frist können Stellungnahmen beim Magistrat der Stadt Zierenberg Poststraße 20, 34289 Zierenberg schriftlich abgegeben oder Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@stadt-zierenberg.de oder unter der Rufnummer: + 05606 5191-0 zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Bauleitplanverfahren gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Verwaltungsgebäude der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, Zimmer 16, 34289 Zierenberg, während der Dienstzeiten

Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

erfolgt als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes leicht zu erreichendes Informationsangebot. Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@stadt-zierenberg.de oder unter der Rufnummer: + 05606 5191-0.

Räumlicher Umfang

Das verfahrensgegenständliche Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Escheberg und nördlich der Ortslage Oberelsungen. Die Flächen sind Teil der nordwestlichen Grenzmarkierung des Stadtgebiets Zierenberg und grenzen unmittelbar an die Gemarkung der Gemeinde Breuna an. Die verfahrensgegenständlichen Flächen umfassen die bestehenden Vorranggebiete für Windenergienutzung „Am Escheberg“ (Kennung KS 31/33) und „Hegeholz“ (Kennung KS 34) und arrondieren dies bis zur südlich querenden Bundesautobahn A44.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bauleitplan beabsichtigt die Stadt Zierenberg den Ausbau erneuerbarer Energien (hier Windenergie) unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen zu fördern und einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung und somit auch zur öffentlichen Sicherheit zu leisten.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Absatz 2 Satz 2 i.V. m. § 4a Absatz 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstellenden im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten wurde gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Umweltbezogene Informationen

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden gemäß den Anforderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), insbesondere § 2 Absatz 4, § 2a und Anlage 1 BauGB, folgende Arten umweltbezogener Informationen ermittelt, die zur Einsicht verfügbar sind.

Der Umweltbericht vom Mai 2025 analysiert systematisch die Auswirkungen auf neun Schutzgüterkategorien nach Anlage 1 BauGB. Im Fokus stehen dabei die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Menschliche Gesundheit, Pflanzen und Biotope, Tierpopulationen, Biologische Vielfalt, Bodenqualität, Wasserhaushalt, Klimafaktoren, Landschaftsästhetik sowie Kulturgütern.

Es erfolgte eine Bewertung nach § 45b BNatSchG, ob das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist. Die detaillierte Erfassung und Bewertung der Eingriffe sowie die Festlegung konkreter Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des BImSchG-Verfahrens.

Die Prüfung alternativer Standorte gemäß § 2 Absatz 4 Satz 3 BauGB kommt zu dem Ergebnis, dass der verfahrensgegenständliche Standort die geeignetste Alternative darstellt. Die im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden thematisch gruppiert und fließen wie folgt in die Planung ein:

Infrastruktur, Flug- und Verkehrssicherheit

Hinweis auf Erweiterung der BAB A44 (Bundesverkehrswegeplan), mögliche Gefahren für den öffentlichen Verkehr durch Eiswurf, durch Anlagenteile und/oder Objekte (Bruchstücke, Bauteile, Bauteilversagen), durch mangelnde Standsicherheit oder durch erhöhtes Ablenkungspotenzial (Drehbewegung des Rotors, Schattenwurf, Größenwirkung der Anlage, Human Factors bezogen auf die Raumwahrnehmung), Abstandsflächen zur BAB als benachbartes Schutzobjekt, Freihalten der Anbauverbotszone, Verwendung von technischen Einrichtungen (Eisansatzerkennung, Rotorblattheizung), Abtreten von Schadensersatzansprüchen (Autobahn GmbH des Bundes), mögliche Lage im Bereich der militärischen Radaranlage Auenhausen, Erfordernis einer luftfahrttechnischen Zustimmung (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr), Mindestabstände von Hindernissen zu festgelegten Sichtflugverfahren, Gefahren für den Flugplatzverkehr in der Platzrunde, Hinweis auf die An- und Abflugstrecke „W“, Betroffenheit des Pflichtmeldepunktes „W“ des Verkehrsflughafens Kassel-Calden (Deutsche Flugsicherung, Regierungspräsidium Kassel)

Forst- und Landwirtschaft

Lage im Vorranggebiet für Forstwirtschaft, Erfordernis einer Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung, Ergänzung der Auswirkungen auf den Lebensraum Wald, Minimierung der Eingriffsfläche (Forstamt Wolfhagen), Ergänzung von Waldfunktionen in Anlehnung an den Teilregionalplan Energie Nordhessen 2017 (Regierungspräsidium Kassel)

Archäologie und Paläontologische Denkmalpflege

Vorhandensein von Bodendenkmälern (vorgeschichtliche Siedlung, vier Hügelgräber, ein mögliches Hügelgrab und weitere Geländeanomalien die auf weitere Hügelgräber hinweisen), Hinweis auf die flächige Ausdehnung von Denkmälern, Erstellung eines Denkmalfachbeitrags im folgenden Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrades des Denkmalfachbeitrags (Landesamt für Denkmalpflege)

Naturschutz und Landschaftspflege

Hinweis auf gesetzlich geschützte Biotope im Untersuchungsraum R300 (Eschenwäldchen am Escheberg und Felsfluren am Escheberg), Hinweis auf FFH-Gebiet im Untersuchungsraum R3000 (Wälder bei Zierenberg), Hinweis auf Umsetzung der Kompensation im folgenden Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Landkreis Kassel), Erstellung einer Prognose über die möglichen erheblichen Auswirkungen bei Durchführung der Planung auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie die Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Natura-2000-Gebiete (u.a. FFH-Gebiet Wälder bei Zierenberg) (Regierungspräsidium Kassel)

Siedlungsstruktur

Inanspruchnahme von Wald im Einklang des ressortübergreifenden hessischen Erlasses zur Beschleunigung des Windenergieausbaus, Einhaltung von Abstandsflächen zur Bundesautobahn und zu Wohnsiedlungsflächen, Hinweis auf vorhandene Windhöffigkeit, Hinweis auf Detaillierungsgrad der artenschutzrechtlichen Prüfung und der strategischen Umweltprüfung (Regierungspräsidium Kassel)

Boden- und Grundwasserschutz

Hinweis auf Umgang mit Altflächen (Altablagerungen oder Altstandorte) während des Baus, Vorbehaltsgebiet für Grundwassersicherung (Regierungspräsidium Kassel)

Zierenberg, den 09.06.2025
DER MAGISTRAT
DER STADT ZIERENBERG
gez. Rüdiger Germeroth
Bürgermeister