Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung Burghasungen - Grabschmuck auf Rasengräbern
Laut §13 der Friedhofsordnung ist es nicht gestattet, bei Rasengräbern Bepflanzungen vorzunehmen und Grabschmuck aufzustellen. Daher fordern wir die betroffenen Nutzungsberechtigten auf, bis zum 31.Juli 2024 allen Grabschmuck von den Rasengräbern zu entfernen.
Danach wird der noch verbliebene Grabschmuck als Ersatzvornahme von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und zur Abholung gelagert. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung, Werner Schneider, unter der Telefonnummer 0157 – 5 77 11 007 zur Verfügung.