Öffentliche Abgaben Mahnung
Die Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2024 die Steuern und Abgaben für das 2. Quartal fällig waren.
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der fälligen Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 31.07.2024 durch Überweisung an die Stadtkasse Zierenberg zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.
Nach dem 31.07.2024 werden die fällig gewesenen Steuern und Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem landesrechtlichen Bestimmungen zwangseingezogen und aufgrund des § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50 € nach unten abgerundeten Beitrages erhoben.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass am 15.08.2024 die Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2024 fällig werden.