Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlagen für den Ersatzneubau eines Lebensmittelmarktes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich geworden.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.08.2023 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Erweiterung Nahversorgung“ und für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Nach Vorabbeteiligungen (Scoping) und Abstimmungen mit Fachbehörden werden Vorentwürfe der Planunterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) in der Zeit von
Montag, 22.07.2024 bis Freitag, 23.08.2024
auf der Homepage der Gemeinde Habichtswald in das Internet eingestellt (www.habichtswald.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen).
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Breiter Weg 4 in 34317 Habichtswald (1. Obergeschoss, Raum 07) zur Einsichtnahme bereitgehalten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an info@habichtswald.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: 05606 - 5996-0 zur Niederschrift gebracht werden.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com"Stadtplanung"Aktuelle Beteiligungsverfahren
(https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren).