Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung am 08.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 16 Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Zierenberg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den Bebauungsplan Nr. 63 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Escheberg" gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Bauleitplanung erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung, die im jeweiligen Umweltbericht dargestellt wird.
Der Geltungsbereich setzt sich aus 3 Teilbereichen in der Gemarkung Escheberg zusammen und umfasst insgesamt eine Fläche von rund 18,2 ha:
Teilbereich Escheberg Nord (rd. 5,3 ha): Gemarkung Escheberg, Flur 13, Flurstück 21/3 (teilw.)
Abgrenzung: im Süden und Westen durch Flächen des Escheberger Golfplatzes, im Norden durch die Parkanlage des Schlosses Escheberg sowie im Osten durch die K 87.
Teilbereich Escheberg Mitte (rd. 5,7 ha): Gemarkung Escheberg, Flur 11, Flurstück 52 (teilw.), Flurstück 2 (teilw.) sowie 95/1 (teilw.)
Abgrenzung: im Westen durch die K 87, im Norden durch Wald, im Osten durch weitere ackerbaulich genutzte Flächen sowie im Süden durch extensives Grünland.
Teilbereich Escheberg Süd (rd. 7,2 ha): Gemarkung Escheberg, Flur 11, Flurstück 11 (teilw.), Flurstück 45/1 (teilw.) sowie Flurstück 48 (teilw.)
Abgrenzung: im Westen durch die K 87, im Norden durch weitere Ackerflächen, im Osten durch Ackerflächen und eine ruderalisierte Fläche mit großen Einzelbäumen sowie dem dort verlaufenen öffentlichen Weg und im Süden durch weitere Ackerflächen.
Die Abgrenzungen der Teilbereiche des Geltungsbereichs sind auch den Abbildungen im Anschluss an den Text zu entnehmen.
Mit der Bauleitplanung verfolgt die Stadt Zierenberg das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und damit den Klimaschutzzielen nachzukommen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB können sich die Bürger*innen über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung informieren. Auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt werden in den ausgelegten Unterlagen im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt. Für die frühzeitige Beteiligung wurde noch kein eigenständiger Umweltbericht zur FNP-Änderung erstellt, da dieser keine Informationen enthalten würde, die über die des Umweltberichts zum Bebauungsplan hinausgehen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 63 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Escheberg" mit Begründung Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung (für das benachbarte FFH-Gebiet 4621-306 "Wälder bei Zierenberg") sowie der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung werden auf der Internetseite der Stadt Zierenberg unter
https://www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/bauleitplanung/
vom 16.08.2024 bis einschließlich 18.09.2024
veröffentlicht.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen der Bauleitplanung im Rathaus der Stadt Zierenberg, Marktplatz 1, Zimmer 1, 34289 Zierenberg. Hier können die Planunterlagen in der Zeit vom 16.08.2024 bis einschließlich 18.09.2024
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 12.00 - 15.00 Uhr,
eingesehen werden.
Termine können wie folgt vereinbart werden:
Telefonisch unter 05606 5191-33 sowie per E-Mail: christian.fischer@stadt-zierenberg.de
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.