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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Zierenberg

1. Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zierenberg
2. Bebauungsplan Nr. 65 " Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenborn"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung am 08.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 18 Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Zierenberg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den Bebauungsplan Nr. 65 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenborn" gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Bauleitplanung erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung, die im jeweiligen Umweltbericht dargestellt wird.

Der Geltungsbereich setzt sich aus 4 Teilbereichen in der Gemarkung Hohenborn zusammen und umfasst insgesamt eine Fläche von rund 41,5 ha:

Teilbereich 1, Hohenborn Nord (6,6 ha): Gemarkung Hohenborn, Flur 8, Flurstück 29/1

Abgrenzung: im Süden durch Wald, im Westen, Norden/Nordosten durch Feldwege

Teilbereich 2, Hohenborn Mitte (14,5 ha): Gemarkung Hohenborn, Flur 9, Flurstücke 8/1 und 9/1 (teilw.)

Abgrenzung: im Westen durch Wald, im Norden durch die restliche Ackerfläche des Flur-stücks 9/1 sowie im Osten und Süden durch Feldwege.

Teilbereich 3, Hohenborn Ost (5,4 ha): Gemarkung Hohenborn, Flur 9, Flurstücke 1/1 und 5/1 (teilw.) sowie Flur 2 Flurstück 20/1 (teilw.)

Abgrenzung: im Süden und Westen durch Wald z.T. mit Schlagfluren, im Norden durch die restlichen Ackerflächen der Flurstücke 5/1 und 20/1 und im Osten durch einen Feldweg.

Teilbereich 4, Hohenborn Süd (14,9 ha): Gemarkung Hohenborn, Flur 5, Flurstücke 8/1 (teilw.), 9 (teilw.), 11 (teilw.) und 25.

Abgrenzung: im Süden und Westen durch Wald, im Nordwesten durch einen Feldweg, im Norden durch die Wald- und sonstigen Gehölzbestände der Malsburg und eine kleinere land-wirtschaftliche Fläche sowie im Osten durch eine Wegeparzelle.

Die Abgrenzungen der Teilbereiche des Geltungsbereichs sind auch den Abbildungen im Anschluss an den Text zu entnehmen.

Mit der Bauleitplanung verfolgt die Stadt Zierenberg das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und damit den Klimaschutzzielen nachzukommen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB können sich die Bürger*innen über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung informieren. Auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt werden in den ausgelegten Unterlagen im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt. Für die frühzeitige Beteiligung wurde noch kein eigenständiger Umweltbericht zur FNP-Änderung erstellt, da dieser keine Informationen enthalten würde, die über die des Umweltberichts zum Bebauungsplan hinausgehen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 65 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenborn" mit Begründung Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung (für das benachbarte FFH-Gebiet 4621-306 "Wälder bei Zierenberg") sowie der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung werden auf der Internetseite der Stadt Zierenberg unter

https://www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/bauleitplanung/

vom 16.08.2024 bis einschließlich 18.09.2024

veröffentlicht.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen der Bauleitplanung im Rathaus der Stadt Zierenberg, Marktplatz 1, Zimmer 1, 34289 Zierenberg. Hier können die Planunterlagen in der Zeit vom 16.08.2024 bis einschließlich 18.09.2024

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zusätzlich Donnerstag 12.00 - 15.00 Uhr,

Termine können wie folgt vereinbart werden:

Telefonisch unter 05606 5191-33 sowie per E-Mail: christian.fischer@stadt-zierenberg.de

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Freitag 8:00 Uhr bis 12:Uhr Uhr,

zusätzlich Donnerstag 12.00 - 15.00 Uhr,

Termine können wie folgt vereinbart werden:

Telefonisch unter 05606 5191-33 sowie per E-Mail: christian.fischer@stadt-zierenberg.de

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zierenberg, den 31.07.2024
Der Magistrat der Stadt Zierenberg
(Rüdiger Germeroth)
Bürgermeister