Ortsteil Dörnberg
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald hat in ihrer Sitzung am 07. November 2024 den Beschluss gefasst, in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Ehler Wege“, einzutreten. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB hat im Frühjahr 2025 stattgefunden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und Artenschutzbeitrag, eine schalltechnische Untersuchung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, kann nun für die Dauer vom
Montag, 11. August 2025 bis einschließlich Freitag, 12. September 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Habichtswald www.habichtswald.de/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso sind die Unterlagen über die Beteiligungsplattform des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de abrufbar.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jede Person über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Während dieser Frist können Stellungnahmen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald in elektronischer Form an info@habichtswald.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: oliver.waap@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: 05606 5996-305 zur Niederschrift oder schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald vorgebracht werden.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Habichtswald im Ortsteil Dörnberg, Breiter Weg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 07, 34317 Habichtswald, während der Dienststunden
| Montag und Freitag | 8:30 – 12:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 14:00 – 18:00 Uhr |
erfolgt als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes leicht zu erreichendes Informationsangebot nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB. Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: 05606 5996-0.
Das verfahrensgegenständliche Plangebiet befindet sich westlich von Dörnberg zwischen den Ortsteilen Dörnberg und Ehlen. Das Plangebiet kann ausgehend von der Bundesstraße über einen Wirtschaftsweg, der im Anschluss der Planungen ausgebaut werden soll, erschlossen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,7 Hektar. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Dörnberg (Habichtswald), Flur 18, Flurstücke 12/1, 13, 102/16, 102/17, 102/18 und 105/1.
Übersichtsplan zur Lage des Bauleitplans, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis-DE / BKG [2023])
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz gestrichelte und grau hinterlegte Fläche)
Im Zuge der Durchführung des Vorhabens werden die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Die zur Kompensation des Eingriffs vorgesehene Maßnahme wird in der Gemarkung Ehlen, Gemeinde Habichtswald, auf dem Flurstück 155 der Flur 4 umgesetzt. Die Maßnahme dient dem Ausgleich und Ersatz der durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und erfolgt gemäß den geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen.
Im Rahmen der beabsichtigten Bauleitplanung verfolgt die Gemeinde Habichtswald das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes am westlichen Ortsrand von Dörnberg zu schaffen. Anlass der Planung ist der nachgewiesene Bedarf eines ortsansässigen, steinverarbeitenden Unternehmens, das aufgrund gestiegener Nachfrage und ausgeschöpfter Erweiterungsmöglichkeiten am bisherigen Standort auf zusätzliche Produktions- und Lagerflächen angewiesen ist. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die bislang als landwirtschaftliche Flächen dargestellten Grundstücke einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden, um die Ansiedlung und Entwicklung eines Gewerbebetriebes zu ermöglichen.
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die Voraussetzungen für die Förderung endogener Entwicklungsprozesse zu schaffen und zugleich die nachhaltige Sicherung des betrieblichen Handelns sowie des langfristigen Wachstums der regionalen Arbeitsplätze und der Investitionskraft zu gewährleisten. Hierdurch soll die eigenständige wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen dauerhaft gesichert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Absatz 2 Satz 2 i.V. m. § 4a Absatz 6 BauGB). Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten wurde gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstellenden im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden gemäß § 2 Abs. 4, § 2a und Anlage 1 BauGB umweltbezogene Informationen zu folgenden Themenblöcken ermittelt, die zur Einsicht verfügbar sind:
Schutzgut Fläche und Boden: Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen und Bodenfunktionen, Versiegelung, Erosionsgefährdung, bodenkundliche Baubegleitung, vorsorgender Bodenschutz, flächensparende Nutzung.
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Arten- und strukturarme Flächen, Biotopkartierung, Feldlerche, Kuckuck und Fledermäuse als planungsrelevante Arten, Begrünungsmaßnahmen, insektenschonende Beleuchtung, Ausgleichsmaßnahme, Biotope und Lebensräume.
Schutzgut Wasser: Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz, Fließpfadkarten, Erosionsgefährdung, Beeinträchtigung des Grundwassers durch Bauwerke, Erdwärmesonden, Wassergefährdende Stoffe, Versickerung, Oberflächenentwässerung, Regenrückhaltung, Trennsystem für Schmutz- und Niederschlagswasser, Entwässerungskonzept.
Schutzgut Luft und Klima: Kaltluftentstehung, Luftqualität, Begrünungsmaßnahmen zur Klimaverbesserung, Nutzung solarer Strahlungsenergien.
Schutzgut Landschaftsbild: Landwirtschaftlich geprägte Flächen, strukturbildende Baumallee, Ortsrandgestaltung, Gebäudehöhenbegrenzung, Schutzpflanzungen, städtebauliche Einbindung, Zersiedelung, freizuhaltender Raum aus Gründen des Landschaftsbildes (Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000).
Schutzgebiete: Naturschutzgebiet (NSG) „Habichtsstein und Warmetal bei Ehlen“, FFH-Gebiet „Bachlauf der Warme von Ehlen bis Liebenau“, Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Habichtsstein und Warmetal bei Ehlen“, Geschütztes Biotop „Alleen und einseitige Baumreihen an Straßenrändern“, „Naturpark Habichtswald“.
Schutzgut Mensch: Gesundheit und Wohlbefinden, Lärm-, Staub- und Luftschadstoffimmissionen, Trennungsgebot nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgebiet, Minderungsmaßnahmen, besonderer Naherholungswert (Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000), Wochenendhausgebiet, Rad- und Fußweg.
Kulturgüter und Sachgüter: Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Meldepflicht bei Funden.
Abfall und Abwasser: Abfallentsorgung, Anschluss an Kanalisation, Niederschlagswasserbehandlung.
Monitoring: Überwachung der Kompensationsmaßnahmen.
Prüfung von Alternativen: Nullvariante, Standortalternativen, Bewertung der Eignung.
Zusätzlich liegen folgende Fachgutachten und Stellungnahmen vor: Umweltbericht, Artenschutzbeitrag, schalltechnische Untersuchung sowie Stellungnahmen der Behörden zu Erschließung, Infrastruktur und Verkehrssicherheit, Forst- und Landwirtschaft, Jagnutzung, Naturschutz und Landschaftspflege, Altlasten und Bodenschutz, Starkregenereignisse, Quellaustritte, Wasserhaushalt und Grundwasserschutz, Geotechnische Untersuchungen, Alternative Standorte, gewerbliche Emissionen (Staub, Lärm und Licht) sowie Siedlungsstruktur und städtebauliche Ordnung. Die vollständigen Informationen und Maßnahmen sind in den Planunterlagen detailliert dokumentiert und während der Auslegungsfrist einsehbar.