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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Zierenberg

„Neuer Park - Gut Hohenborn“, Gemarkung Hohenborn

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB):

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung am 09. September 2024 den Beschluss gefasst, in das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Neuer Park - Gut Hohenborn“ einzutreten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die private Initiative zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Wohnumfelds auf dem Gut Hohenborn unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen gefördert werden. Beabsichtigt sind die planungsrechtliche Sicherung eines Schwimmbeckens (nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei: Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Rauminhalt und einer maximalen Tiefe von, 1,50) und den zugehörigen Gebäuden für Badeeinrichtungen auf einer überbaubaren Grundfläche von unter 130 m² und einer maximalen Gebäudehöhe von 4,0 Metern. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 67 „Neuer Park - Gut Hohenborn“ beabsichtigt die Stadt Zierenberg die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung als "private Grünflächen" mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ planungsrechtlich festzusetzen.

Übersichtsplan zur Lage des räumlichen Geltungsbereiches des verfahrensgegenständlichen Änderungsbereich, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis-DE / BKG [2023])

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB:

Der Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 „Neuer Park - Gut Hohenborn“, Gemarkung Hohenborn, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung kann gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 auf der Internetseite der Stadt Zierenberg www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/bauleitplanung/

eingesehen und heruntergeladen werden. Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Foyer des Rathauses der Stadt Zierenberg, Marktplatz 1, 34289 Zierenberg während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen in elektronischer Form an info@stadt-zierenberg.de vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an den Magistrat der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, 34289 Zierenberg schriftlich abgegeben oder Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@stadt-zierenberg.de oder unter der Rufnummer: + 05606 5191-0 zur Niederschrift gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Zierenberg, den 23.09.2024
DER MAGISTRAT
DER STADT ZIERENBERG
gez. Rüdiger Germeroth
Bürgermeister